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Farbstifte/Lackmarker #29595 21.09.2020 16:06
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Astardis Offline OP
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Müssen Lackmarker, z.B. von Edding gekennzeichnet werden? Die beinhaltete Farbe als Nachfüllpack hat die UN 1263. Ich habe allerdings noch nie gesehen, dass solche Stifte als Gefahrgut versendet werden.

Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Astardis] #29596 21.09.2020 18:33
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Gerald Offline
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Hallo Astardis,
Antwort auf
Müssen Lackmarker, z.B. von Edding gekennzeichnet werden?


Seit ADR 2019 gibt es den Abschnitt 2.1.5 neu mit einer Übergangszeit bis 31.12.2022 (Absatz 1.6.1.4.6). Jetzt kommt es auf die Menge der Farbe (UN 1263) an, entweder ist es UN 3363 (wenn Menge nach LQ nicht überschritten wird) oder UN 3540.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Gerald] #29686 07.10.2020 08:18
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Claudi Offline
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Es könnte auch UN3175 sein, wenn die Tinte in Tamponmaterial (also so einer Filzmine/ Trägermaterial) aufgesorgen ist im Stift.

Ja, Stifte werden schon teilweise als Gefahrgut behandelt.

Noch lustiger ist bei Stiften aber das Thema Gefahrstoff/ GHS/ CLP. Laut der Baua sind Stifte nämlich keine Erzeugnisse sondern Gemische (also die Tinte) und der Stift nur die Verpackung - diese muss nach GHS/ CLP gefahrstoffrechtlich gekennzeichnet werden. Ggf. kann man natürlich auch hier Kleinmengenregelungen aus dem Gefahrstoffrecht (Befreiung von manchen Kennzeichnungselementen bis 125 ml) nutzen. Ja, die Schreibwarenindustrie (Verbände) waren davon auch alles andere als begeistert... man versuchte/ versucht da, umsetzbare Lösungen zu finden, z. B. kennzeichnungsfreie Tinten, Kennzeichnung der Verpackung statt des Stiftes wenn platzmäßig nicht möglich...

Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Astardis] #29694 07.10.2020 22:00
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Peter Müller Offline
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Hallo Liebe Gefahrgutgemeinde,

ich habe mal gegoogelt und ein SDB gefunden für EDDING-Stifte. Zwar schon etwas älter, spielt in dem Fall aber keine Rolle.

Dort sind die Stifte unter UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE, 3, II klassifiziert.

Der Hauptbestandteil der Tinte ist 1-METHOXY-2-PROPANOL (30-50%) und ETHANOL (10-30%).
Die Einstufung ist also schlüssig.

Ich wünsche einen "gefahrlosen Abend"

Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Peter Müller] #29697 08.10.2020 11:51
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Marco66 Offline
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Hallo,

ich stimme Peter Müller zu, diese Klassifizierung ist für Gegenstände erlaubt und um einen Gegenstand handelt es sich hier:

ADR 2.1.5.1 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, dürfen, wie an anderer Stelle im ADR vorgesehen, der offiziellen Benennung für die Beförderung der gefährlichen Güter, die in ihnen enthalten sind, zugeordnet oder in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt klassifiziert werden.
Für Zwecke dieses Abschnitts ist ein «Gegenstand» eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung, das/die ein oder mehrere gefährliche Güter (oder Rückstände dieser Güter) enthält, die fester Bestandteil des Gegenstandes sind, für die Funktion des Gegenstandes notwendig sind und für Beförderungszwecke nicht entfernt werden können.


Eine kostengünstigere, weil mit Ausnahmen gespickte, Variante bietet die UN3363. Man müsste prüfen, ob die enthaltenen Gefahrgüter eine Zuordnung zu dieser UN-Nummer ermöglichen und natürlich die Transportwege checken, weil diese UN-Nummer für die unterschiedlichen Gefahrgutregelwerke verschieden geregelt ist.
Eine weitere Alternative wäre die UN3540, wobei die Vorteile schon geringer und die Unterschiede noch größer sind.

Für detailliertere Informationen bitte eine PN oder einfach mal eine Klassifizierungsseminar buchen. :-)


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Marco66] #29704 08.10.2020 12:45
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Gerald Offline
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Hallo Marco,
Antwort auf
ich stimme Peter Müller zu, diese Klassifizierung ist für Gegenstände erlaubt und um einen Gegenstand handelt es sich hier:


Das sehe ich ein wenig anders.

Denn wie Peter schrieb:

Antwort auf
und ein SDB gefunden für EDDING-Stifte. Zwar schon etwas älter, spielt in dem Fall aber keine Rolle. Dort sind die Stifte unter UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE, 3, II klassifiziert.


Und EDDING-Stifte sind nun mal Gegenstände und keine Stoffe, denn nach aktuellen REACH- und CLP-Verordnung sind Sicherheitsdatenblätter nur für Stoffe oder Stoffgemische zu erstellen. Also gebe ich der Information von Peter wenig Sinn.

Unter dem Link im meinem Beitrag von 05.10.2020 20:01 habe ich zu dem Thema Gegenstände was geschrieben.

Dazu kommt noch das bei Neunundvierzigste Sitzung Genf, 27. Juni - 6. Juli 2016 unter anderem steht: " Hintergrund 2. Dem Sachverständigen aus dem Vereinigten Königreich war in den letzten Jahren bekannt geworden, dass der Anzahl der Gefahrgutsendungen in allen Verkehrsträgern, die der UN-Einreise UN zugewiesen sind 3363 GEFÄHRLICHE WAREN IN MASCHINEN oder GEFÄHRLICHE WAREN IN APPARAT scheint unaufhaltsam zu wachsen. Zahlreiche Anträge auf Freistellung Gegenstände oder Gegenstände, die verschiedene Einzelstoffe oder Gemische gefährlicher Stoffe enthalten. Die zuständigen Behörden haben unterschiedliche Mengen von Regulierungsbestimmungen erhalten und es wurde festgestellt, dass die Antwort auf solche Anforderungen entweder darin besteht, sie zuzuweisen Maschinen oder Apparate UN 3363 oder den entsprechenden Eintrag für den betreffenden Stoff. UN 3363 sollte jedoch nur für gefährliche Stoffe verwendet werden, die sich innerhalb der zulässigen Grenzen befinden Mengenbegrenzung und dass es nicht immer möglich oder angemessen ist, die Sendung zu versenden Artikel zum entsprechenden Eintrag für den betreffenden Stoff, z. Wie würde sich der Artikel treffen? die Verpackungsanforderungen?
3. In vielen Fällen stößt der Sachverständige aus dem Vereinigten Königreich auf Sendungen UN 3363 zugewiesen, wo diese Zuordnung fragwürdig ist. Der Glaube ist, dass dies passiert Nicht, weil der Versender versucht, verschreibungspflichtige Maßnahmen zu vermeiden, sondern dass sie dies tun Berücksichtigen Sie einfach nicht die Einschränkungen, die der Verwendung von UN 3363 auferlegt werden. Sie tun dies nicht Berücksichtigung der Zuordnung zum richtigen Eintrag für den in der Maschine enthaltenen Stoff oder Apparate, weil sie sehen, was als "Artikel" transportiert werden soll, nicht als gefährlich Waren. Ebenso kann es manchmal der Fall sein, dass die Maschine oder das Gerät einmalig ist Artikel (oft groß und teuer), der niemals wiederholt wird. Infolgedessen scheint UN 3363 zu sein zu einem „Dumping-Platz“ für Gegenstände werden, die unter „zu schwer zu entscheiden“ fallen Kategorie. Es bleibt die Frage, wie Artikel, die mehr enthalten, angemessen verschickt werden sollen als ein gefährlicher Stoff und in Mengen, die höher sind als in begrenzten Mengen zulässig? Die zuständigen Behörden haben sogar Schwierigkeiten, einen geeigneten Eintrag dafür zu finden Artikel. Entwicklung eines einheitlichen einheitlichen Verfahrens zur Klassifizierung von Artikeln gefährliche Güter als integralen Bestandteil enthalten, wäre für die Versender von Vorteil und kompetente Autoritäten."


Denn mit dem neuen Abschnitt 2.1.5 und der Einführung der UN 3537 bis UN 3538 im ADR, soll ja das Problem gelöst werden. Und damit ist der Unterabschnitt 1.1.3.1 b) nicht mehr nötig, da es jetzt vier Möglichkeiten der Klassifizierung gibt!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Gerald] #29708 08.10.2020 16:02
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Claudi Offline
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Das sehen die Baua und die Echa aber anders und nicht umsonst hat sich die Scheibwarenlobby mit denen herumgeschlagen (erfolglos):

Selbst Kugelschreiber sind hier als Gemische (Tinte) in einem Behälter (dem Stift) genannt: https://www.reach-clp-biozid-helpde...Erzeugnis/Abgrenzung-Erzeugnis_node.html

Nach deren Sichtweise ist die Hauptfunktion eines Stiftes die Bereitstellung der Tinte (Stoff oder Gemisch), ergo ist der Stift eine "Verpackung" und der Gefahrstoff Tinte halt der Stoff/ das Gemisch. Gegenstände gibt es im Gefahrstoffrecht nicht, nur Erzeugnisse und ein Erzeugnis ist ein Stift nicht.

Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Claudi] #29712 08.10.2020 22:48
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Gegenstände gibt es im Gefahrstoffrecht nicht,


Das mag stimmen, aber wir sind im Gefahrgutrecht, und da gibt es nun mal Gegenstände z.b. GGBef §2; ADR Abschnitt 2.1.5; u.s.w.

Wobei für den Zwecke nach Abschnitt 2.1.5.1 Gegenstände eine Art Sammelbegriff für Maschinen, Geräte und andere Einrichtungen ist!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Gerald] #29713 09.10.2020 07:48
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Marco66 Offline
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Vielen Dank Gerald,
das ist genau meine Meinung.

Die Nutzung von SDBs und die Transponierung von GHS oder CLP Klassifizierungen (hier meine ich die Zuordnung eines Produktes zu CLP-Gegenständen) ist die größte Herausforderung für uns Gefahrgutexperten.
Nicht umsonst nimmt diese Problematik einen immer größeren Teil in meinen Unterweisungen und Schulungen ein.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Farbstifte/Lackmarker [Re: Marco66] #29760 20.10.2020 09:14
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Claudi Offline
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Nach CLP sind Stifte aber keine Gegenstände, sondern unterlegen CLP, daher muss u.a. auch ein Sicherheitsdatenblatt existieren mit einer Gefahrgut-Klassifizierung. Und das dürfte eher selten sein, maximal wird man eines für die Tinte bekommen, aber nicht für sas "Gesamtkonstrukt" Stift mit Tinte.

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