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Limited Quantity #2971 28.06.2005 15:43
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Hallo,
wir möchten mehere Kleingebinde in einem Un-zugelassenen Weißblecheimer(rund!!!) als LQ versenden.
Meine Fragen:
-Braucht man bei einer Kanne (Hobbock mit Henkel) das Label 11(Pfeile)?
-muss man 2, oder reicht ein LQ-Label (es heißt ja auf 2 gegenüberliegenden Seiten)zum Bekleben?
-wann nimmt man das LQ-Label und wann das Label mit eingetragener UN-Nummer????
An der Menge der verschiedenen UN-Nummern kann es wohl nicht liegen.
Es geht hier um einen Versand mit DHL!

Gruß
R. Rinne

Re: Limited Quantity #2972 28.06.2005 16:22
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Willi_Pape Offline
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Beiträge: 316
Hallo,
was denn nun, Kanne oder zugelassener Weißblecheimer????
Den Aufkleber mit LQ nimmt man, wenn in der Verpackung mehrere (also min. 2) Gefahrgüter mit únterschiedlichen UN-Nr. vorhanden sind. Den Aufkleber mit der UN-Nr. benötigt man wenn sich in der Verpackung nur ein Gefahrgut befindet.

Aber Vorsicht, nimmt DHL überhaupt Gefahrgüter an???


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Limited Quantity [Re: Willi_Pape] #2973 29.06.2005 07:28
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Hallo Hr. Pape,

im dem Lehrbuch "Gefahrgutbeauftragtenschulung" (ecomed, 3 Auflage, B 9)
ist als Beispiel ein LQ-Paket abgebildet in deren Label 2 UN-Nummern stehen.
(UN 1263 und UN 1090) Im ADR, 3.4.4, c) steht: Jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft gekennzeichnet: (ii) bei verschiedenen Gütern mit unterschiedlichen UN-Nummern in ein und demselben Versandstück: mit den UN-Nummern der Füllgüter..., oder mit den Buchstaben LQ!
Also kann man auch bei 2 unterschiedlichen Gütern die UN-Nummern-Variante wählen.

P.S Es handelt sich um einen zugelassenen Weißblecheimer.

Gruß
R. Rinne

Re: Limited Quantity #2974 29.06.2005 08:31
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Beiträge: 325
G. Homann Offline
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Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo zusammen,

zum GZ Muster 11:
Gem. 5.2.2.1.12 auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Versandstückes mit flüssigen Stoffen in Gefäßen, deren Verschlüsse von außen nicht sichtbar sind.

Zur LQ- Kennzeichnung:
Gem. 3.4.4 c)(ii) (gilt nicht nur für LQ3, weil Querverweise aus 3.4.5 c) und 3.4.3 a)über 3.4.5.c)!!)bei verschiedenen (also mind.2)Gütern mit unterschiedlichen UN-Nummern in ein und demselben Versandstück:
- mit den UN-Nr. (UN vorangestellt) oder
- mit den Buchstaben "LQ".

Zu beachten ist allerdings:
Nur zusammengesetzte Verpackungen gem. 3.4.4!! Wäre zu prüfen, ob der Eimer darunter fällt und wie Herr Pape schon anführte, ob die DHL die Beförderung zulässt.

Gruß
Günther Homann





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