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Limited Quantity
#2971
28.06.2005 15:43
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
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Hallo, wir möchten mehere Kleingebinde in einem Un-zugelassenen Weißblecheimer(rund!!!) als LQ versenden. Meine Fragen: -Braucht man bei einer Kanne (Hobbock mit Henkel) das Label 11(Pfeile)? -muss man 2, oder reicht ein LQ-Label (es heißt ja auf 2 gegenüberliegenden Seiten)zum Bekleben? -wann nimmt man das LQ-Label und wann das Label mit eingetragener UN-Nummer???? An der Menge der verschiedenen UN-Nummern kann es wohl nicht liegen. Es geht hier um einen Versand mit DHL!
Gruß R. Rinne
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Re: Limited Quantity
#2972
28.06.2005 16:22
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316 |
Hallo, was denn nun, Kanne oder zugelassener Weißblecheimer???? Den Aufkleber mit LQ nimmt man, wenn in der Verpackung mehrere (also min. 2) Gefahrgüter mit únterschiedlichen UN-Nr. vorhanden sind. Den Aufkleber mit der UN-Nr. benötigt man wenn sich in der Verpackung nur ein Gefahrgut befindet.
Aber Vorsicht, nimmt DHL überhaupt Gefahrgüter an???
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Limited Quantity
[Re: Willi_Pape]
#2973
29.06.2005 07:28
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Anonym
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Anonym
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Hallo Hr. Pape,
im dem Lehrbuch "Gefahrgutbeauftragtenschulung" (ecomed, 3 Auflage, B 9) ist als Beispiel ein LQ-Paket abgebildet in deren Label 2 UN-Nummern stehen. (UN 1263 und UN 1090) Im ADR, 3.4.4, c) steht: Jedes Versandstück ist deutlich und dauerhaft gekennzeichnet: (ii) bei verschiedenen Gütern mit unterschiedlichen UN-Nummern in ein und demselben Versandstück: mit den UN-Nummern der Füllgüter..., oder mit den Buchstaben LQ! Also kann man auch bei 2 unterschiedlichen Gütern die UN-Nummern-Variante wählen.
P.S Es handelt sich um einen zugelassenen Weißblecheimer.
Gruß R. Rinne
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Re: Limited Quantity
#2974
29.06.2005 08:31
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Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325 |
Hallo zusammen,
zum GZ Muster 11: Gem. 5.2.2.1.12 auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Versandstückes mit flüssigen Stoffen in Gefäßen, deren Verschlüsse von außen nicht sichtbar sind.
Zur LQ- Kennzeichnung: Gem. 3.4.4 c)(ii) (gilt nicht nur für LQ3, weil Querverweise aus 3.4.5 c) und 3.4.3 a)über 3.4.5.c)!!)bei verschiedenen (also mind.2)Gütern mit unterschiedlichen UN-Nummern in ein und demselben Versandstück: - mit den UN-Nr. (UN vorangestellt) oder - mit den Buchstaben "LQ".
Zu beachten ist allerdings: Nur zusammengesetzte Verpackungen gem. 3.4.4!! Wäre zu prüfen, ob der Eimer darunter fällt und wie Herr Pape schon anführte, ob die DHL die Beförderung zulässt.
Gruß Günther Homann
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