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Beförderungspapier - Beschreibung Versandstücke #29863 06.11.2020 14:32
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badmintonmike Offline OP
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Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema "Beschreibung der Versandstücke" im Beförderungspapier:

Im ADR ist unter 5.4.1.1.1 dazu nur folgendes zu finden:
"Das oder die Beförderungspapier(e) für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand muss (müssen) folgende Angaben enthalten:
....
e. soweit anwendbar, die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke "

Was nun unter der "Beschreibung der Versandstücke" zu verstehen ist wird in der RSEB ausgeführt:
"Unter der Angabe in Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe e „Beschreibung der Versandstücke“ ist die Art der Verpackung – wie in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 bezeichnet – zu verstehen.
Beispiele: 10 Säcke,
3 IBC,
2 Bergungsverpackungen.
"

Ist das alles, was notwendig ist?
Keine Angaben zu Abmessungen, Volumen, Material?

Also z.B. 5 Fässer aus Stahl, 200 Liter?
Reicht also laut ADR/RSEB die Angabe "5 Fässer"?

Re: Beförderungspapier - Beschreibung Versandstücke [Re: badmintonmike] #29864 06.11.2020 15:00
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Ist das alles, was notwendig ist?


Ja

Antwort auf
Keine Angaben zu Abmessungen, Volumen, Material?


Genau so ist es.

Du darft nur die Benennung z.b. gemäß Unterabschnitt 6.1.2.7 Spalte Art Fass, Kanister, u.s.w verwenden. UN-Verpackungscodes dürfen nur als Ergänzung zur Beschreibung der Art der Ver­sandstücke angegeben werden (z.B. eine Kiste (4G)), siehe Absatz 5.4.1.1.1 e).

Bei Klasse 7 sieht es ein wenig anders aus, aber das war ja nicht die Frage.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderungspapier - Beschreibung Versandstücke [Re: Gerald] #29867 06.11.2020 16:00
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badmintonmike Offline OP
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Hallo Gerald,

danke für die superschnelle Antwort!

Schönes sonniges Wochenende!

Re: Beförderungspapier - Beschreibung Versandstücke [Re: badmintonmike] #29894 10.11.2020 15:43
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DJSMP Offline
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Ich empfehle unseren Kunden immer, die Beschreibungen in den Tabellen in den Kapiteln 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5 und 6.6 zu verwenden. Bis dahin gehe ich mit der RSEB konform. Die danach in der RSEB aufgeführten Beispiele finde ich äußerst unglücklich gewählt, das sie das zuvor gesagte wieder kassieren.

Die Beschreibung der Versandstücke sollte immer aus Beschreibung UND Material bestehen. Ansonsten gibt es in einigen Bundesländern und in Österreich Probleme.

Für die Versandstückbeschreibung im oben aufgeführten Beispiel wäre meine dringende Empfehlung "Fässer aus Stahl" oder "Stahlfässer" und nicht nur Fässer.

Re: Beförderungspapier - Beschreibung Versandstücke [Re: DJSMP] #29898 10.11.2020 16:52
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Gerald Offline
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Hallo DJSMP,

Antwort auf

Für die Versandstückbeschreibung im oben aufgeführten Beispiel wäre meine dringende Empfehlung "Fässer aus Stahl" oder "Stahlfässer" und nicht nur Fässer.


Sehe ich nicht so, den die Art der Verpackung steht in Unterabschnitt 6.1.2.5, dass wäre im meinem Beispiel Fass.

Und in Absatz 5.4.1.1.1 e) steht "...Beschreibung der Versandstücke ....(eine Kiste (4G)..."! Da ist keine Rede von dem Werkstoff. Zum Beispiel bei einer Kiste aus Pappe, schreibt kein Anwender Kiste aus Pappe sondern nur Kiste, vielleicht noch in Klammer (4G), so wie es unter 6.1.2.5 e) steht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderungspapier - Beschreibung Versandstücke [Re: Gerald] #29899 10.11.2020 18:28
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DJSMP Offline
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Vor einigen Jahren wurde hier das Beispiel Österreich "Karton" vs. "Kisten aus Pappe" diskutiert. Ich finde es gerade auf die Schnelle nicht.

Ich weiß, was ADR und RSEB sagen. Und trotzdem haben unsere Kunden Kisten aus Pappe, Pappkisten, Fässer aus Stahl, Stahlfässer, IBC aus Stahl, usw. im Beförderungspapier stehen. War ja auch nur ne Empfehlung von mir.


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