Hallo Gefahrgutbaer,
stimmt das kommt eher hin, kam mit der Verpackungsanweisung. auch nicht wirklich klar
Ich lese gerade bei der UN3072 und der SV 296 ...wenn die Rettungswesten in einer starren Außenverpackung ( wir haben 12 Stück in einer Kiste ) mit einer
höchstens Gesamtbruttomasse von 40 Kg etc.... dann unterliegen die nicht den Vorschriften des IMDG
Die UN1013 dachte ich zuerst wegen der CO2 Patronen
Aber UN3072 klingt einleuchtender
Gruß
Angelina