Hallo,
für Produkte die Verwendung durch Verbraucher oder Gewerbe finden beträgt die Frist bis zum 1. Jan 2021. Für Produkte die industrielle Verwendung finden beträgt die Frist bis zum 1. Jan 2024.
Beide Gruppen haben, wenn das Produkt im jeweiligen EU-Staat bis zum 31.12.2020 gemeldet worden ist, bis zum 01.01.2025 Bestandsschutz. Aber nur unter der Prämisse, das keine unerhebliche Änderung der Rezeptur stattgefunden hat. Die Regeln hierzu sind in Anhang VIII CLP Verordnung zu finden.
Die Definition Verbraucher, Gewerbe und industriell ist ebenfalls in Anhang VIII CLP-Verordnung zu finden.
Gruß Dennis
"Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean." Isaac Newton "Die Neugier steht immer an erster Stelle eines Problems, das gelöst werden will." Galileo Galilei
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