Änderung / fehlende Änderungen 2021
#30103
08.12.2020 17:59
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Gerald
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Hallo, im Absatz 5.4.1.1.1 k) ADR 2021 gibt es ein Änderung zum ADR 2019, dass sollte man auf jeden Fall beachten!
Im ADR 2019 stand: "soweit zugeordnet, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15 angegebene Tunnelbeschränkungscode in Großbuchstaben und in Klammern. Der Tunnelbeschränkungscode muss im Beförderungspapier nicht angegeben werden, wenn vor der Beförderung bekannt ist, dass kein Tunnel mit Beschränkungen für die Beförderung gefährlicher Güter durchfahren wird."
Im ADR 2021 steht jetzt: "bei Beförderungen, bei denen Tunnel mit Beschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern durchfahren werden, der Tunnelbeschränkungscode in Großbuchstaben und in Klammer oder der Vermerk „(-)“, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15 angegeben ist."
Der Tunnelbeschränkungscode bzw. neu "(-)" muss also jetzt angegeben werden!!! Es gibt keine Wahlmöglichkeit, interessant für ADR-Staaten wo es keine Tunnel gibt!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.12.2020 15:17. Bearbeitungsgrund: Thema
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungspapier Änderung 2021
[Re: Gerald]
#30104
09.12.2020 08:31
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Marco66
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Das macht in meinen Augen Sinn. So sieht man auf einem Blick, dass der Tunnelcode nicht vergessen wurde. Viele Firmen haben das schon vorher so praktiziert. War ja nicht verboten.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: Gerald]
#30107
09.12.2020 15:32
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Gerald
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Hallo, ich habe mal das Thema neu gefasst, weil mir aufgefallen ist, dass manche Änderung, welche im ADR 2021 geplant war, doch nicht angenommen wurde. Und wohl erst im ADR 2023 vielleicht berücksicht wird.
Bei Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1, wurde der Summenzug für den berechneten Wert (Punkte) nicht aufgenommen. Ist zwar nicht so das Problem!
Bei UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, wo ja die Sondervorschrift 389 genutzt wird, bleibt es bei "zwei gegenüberliegenden Seiten mit orangefarbenen Tafeln in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.2.2" und nicht mit der Kemlerzahl. Das ist schon komisch, dass die orangefarbenen Tafeln nach Unterabschnitt 5.3.2.2 rechts und links ist. Das sollte zwar geändert werden, aber eben nicht passiert!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: Gerald]
#30108
09.12.2020 15:47
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HaraldB
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Hallo,
ich seh es ja auch so, dass es nicht schlimm (da nicht verboten) ist den TBC aufzuführen. Macht es am Ende für die Leute auch einfacher. Allerdings muss er nach meiner Leseart nicht immer angegeben werden, da:
K) bei Beförderungen, bei denen Tunnel mit Beschränkungen für die Durchfaht ..............durchfahren werden....."
heißt doch eigentlich der TBC oder (-) muss nur angegeben werden wenn ein Tunnel auf der Strecke liegt.
'Gruß
Harald
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: HaraldB]
#30109
09.12.2020 16:29
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Gerald
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Hallo Harald, K) bei Beförderungen, bei denen Tunnel mit Beschränkungen für die Durchfaht ..............durchfahren werden....." Ganz so streng stand es im ADR 2019 nicht, dazu kommt noch. Was ist, wenn der Fahrzeugführer eine Umleitung fahren muss, weil die geplante Strecke gesperrt ist und auf dieser Strecke ist dann ein Tunnel mit Beschränkung. Klar kann er diesen Tunnel auf der gekennzeichneten Umleitungsstrecke umfahren, aber wenn er nicht die entsprechenden Daten im Beförderungspapier hat, dann kann er auch nicht entscheiden, ob er vielleicht doch durch den Tunnel fahren könnte. Ansonsten hast Du schon Recht!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: Gerald]
#30110
09.12.2020 19:48
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M.A.T.
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Danke G. für den Hinweis und an alle für die Diskussion. Zeigt schön, welche Mini-Details vom Gesetzgeber geregelt werden und wie sich dabei durch Kleinteiligkeit immer neue "Lücken" auftuen. Das alles, ohne daß jemals eine durch Zahlen belegte Analyse veröffentlicht worden wäre, wieviele GG-Unfälle in Tunneln passiert sind, die durch Einschränkungen hätten verhindert werden können. Außerdem ist mir keine Kosten/Nutzen-Analyse für allfällige Einschränkungen bekannt, und wie die lokalen Verkehrsbedingungen sich dabei auswirkten (Stichwort Rennsteig). Aus meiner Sicht sind die TBC reiner Aktionismus gewesen ohne eine kosteneffiziente Sicherheitserhöhung in der Gesamtbetrachtung. Hätte man einfach das erprobte österreichische Modell übernommen, wäre nichts schlechter und vieles einfacher geworden, finde ich. Gruß, und Gesundheit auch während der Ausgangssperren. M.A.T.
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: M.A.T.]
#30111
10.12.2020 07:43
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Skypainter
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Hätte man einfach das erprobte österreichische Modell übernommen, wäre nichts schlechter und vieles einfacher geworden, finde ich.
Hallo M.A.T. es wäre ein erprobtes Modell eines Mitgliedstaates gewesen.... wer ist am grünen Tisch bereit zuzugeben, dass es schon eine Lösung für ein "wahrscheinlich nicht vorhandenes Problem" gibt. Der Aktionismus kam ja durch einige "größere" Tunnelunglücke auf, ohne dass jemals geprüft wurde, wie oft Gefahrgut an der Ursache beteiligt war. Und dann....frag mal einen Fahrer, der seinen ADR Schein vor 2-3 Jahren gemacht hat, durch welchen Tunnel er mit einen TBC "C" fahren darf. Die Ausfallquote liegt über 50% Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: Skypainter]
#30114
10.12.2020 13:58
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Gerald
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Hallo Skypainter, Die Ausfallquote liegt über 50% Da hast Du aber ganz schön tief gestapelt! Denn bei meinen Auffrischungsschulung im letzten Jahren kann ich sagen, das sehr wenige was von Festlegungen im Kapitel 1.9 bzw. 8.6 gewusst haben. Da wollen wir noch nicht reden im Bezug der Verkehrszeichen nach StVO im Zusammenhang mit Tunneln bzw. den Zeichen 261, 269 und 354 !!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: M.A.T.]
#30115
10.12.2020 14:05
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Danke G. für den Hinweis und an alle für die Diskussion. Zeigt schön, welche Mini-Details vom Gesetzgeber geregelt werden und wie sich dabei durch Kleinteiligkeit immer neue "Lücken" auftuen. Das alles, ohne daß jemals eine durch Zahlen belegte Analyse veröffentlicht worden wäre, wieviele GG-Unfälle in Tunneln passiert sind, die durch Einschränkungen hätten verhindert werden können. Außerdem ist mir keine Kosten/Nutzen-Analyse für allfällige Einschränkungen bekannt, und wie die lokalen Verkehrsbedingungen sich dabei auswirkten (Stichwort Rennsteig). Aus meiner Sicht sind die TBC reiner Aktionismus gewesen ohne eine kosteneffiziente Sicherheitserhöhung in der Gesamtbetrachtung. Hätte man einfach das erprobte österreichische Modell übernommen, wäre nichts schlechter und vieles einfacher geworden, finde ich. Gruß, und Gesundheit auch während der Ausgangssperren. M.A.T. Wäre die Frage, ob es nicht auch für GG voll gesperrte Tunnel gab, die jetzt durch den Tunnelcode eine begrenzte Durchfuhr mit GG erlauben...
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Re: Änderung / fehlende Änderungen 2021
[Re: Skypainter]
#30117
10.12.2020 14:39
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DJSMP
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Hätte man einfach das erprobte österreichische Modell übernommen, wäre nichts schlechter und vieles einfacher geworden, finde ich.
Hallo M.A.T. es wäre ein erprobtes Modell eines Mitgliedstaates gewesen.... wer ist am grünen Tisch bereit zuzugeben, dass es schon eine Lösung für ein "wahrscheinlich nicht vorhandenes Problem" gibt. Der Aktionismus kam ja durch einige "größere" Tunnelunglücke auf, ohne dass jemals geprüft wurde, wie oft Gefahrgut an der Ursache beteiligt war. Und dann....frag mal einen Fahrer, der seinen ADR Schein vor 2-3 Jahren gemacht hat, durch welchen Tunnel er mit einen TBC "C" fahren darf. Die Ausfallquote liegt über 50% Gruß Skypainter Wobei das eher davon kommt, weil einige Fuhrunternehmer immer noch meinen, dass die 5jährige Schulung für die Fahrzeugführer genügen würde... 
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