Hallo DJSMP,
Antwort auf
weil einige Fuhrunternehmer immer noch meinen, dass die 5jährige Schulung für die Fahrzeugführer genügen würde..


Dazu kommt noch das kleine Geschenk an die Unternehmer mit der Änderung in der GGVSEB 2019 durch Art. 19 V v. 29.11.2018 I 2034 im §27 Absatz (5) 1. "die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, nach Kapitel 1.3 ADR erfolgt mit Ausnahme der Fahrzeugführer im Straßenverkehr, der eine Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR besitzt, "


Gruss aus Unterfranken

Gerald