ich würde mich über eine Rückmeldung zu folgendem Sachverhalt freuen:
- Wir wollen 20 Stück Paletten mit Gefahrgütern (LQ, begrenzte Menge) der gleichen Art per Seefracht versenden. - Alle Paletten haben das gleiche Gewicht u. die gleichen Abmessungen.
Frage: Muß ich für jede Palette in der IMO-Erklärung eine eigene Position aufführen?
Eigentlich möchte ich das vermeiden, um die IMO-Erklärung nicht unnötig aufzublähen.
Beispiel: Pallet No. 1 of 20, Pallet No. 2 of 20, Pallet No. 3 of 20 ... Pallet No. 20 of 20
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Herzlichen Dank!
ich gehe, auf Grund Deiner Beschreibung, mal davon aus das es sich bei den von Dir beschriebenen Paletten um Umverpackungen handelt. Umverpackungen sind Gefahrgutseitig keine Versandstücke sondern stellen eine Transport- und Ladehilfe / Sicherung dar. Somit ist die Angabe der "Umverpackungen" auf der IMO nicht erforderlich. In der Luftfracht sähe das anders aus. Du gibst hier lediglich die Anzahl der Versandstück (Karton) mit der Gesamtmenge (Gewicht) an.
Die Umverpackungen müssen nicht angegeben werden. Aber die Anzahl der Versandstücke (und ggf. Innenverpackungen), die sich in den Umverpackungen befinden sowie die Gesamtmengen und in der Regel auch die Mengen der Innenverpackungen.
Entschuldigt bitte meine verzögerte Rückmeldung, aber ich war privat verhindert und daher nicht im Büro!
Vielen Dank für Eure Erklärungen. Ich gebe in diesem Zusammenhang natürlich die Inhalte der Paletten in der IMO-Erklärung an (Angabe zu den Innenverpackungen).
Meine Frage zielt darauf ab, ob ich jede einzelne Palette/Versandstück (alle Versandstücke sind mit dem gleichen Gefahrgut (LQ) in den gleichen Mengen bestückt) in der IMO-Erklärung als eigene Position aufnehmen muß. Das wären dann 20 Positionen und erhöhter Schreibaufwand!
Oder: Reicht es aus, in der letzten Spalte der IMO-Erklärung zu schreiben, Paletten Nr. 1 bis 20 enthalten jeweils 30 x Karton mit 15 x 1 Liter. Nach diesem Modell würde die IMO-Erklärung dann nur eine Position ausweisen (statt 20).
Kurz gesagt: Reicht der Reederei eine Position aus, oder ist ratsam 20 Positionen aufzuführen (Aufführung aller Versandstücke, obwohl diese inhaltlich identisch sind)?
Würde mich freuen, wieder von Euch zu hören.
Allen soweit ein ruhiges und frohes Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Freude im neuen Jahr!
Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 24.12.202007:50.
wie gesagt ist die Angabe der Umverpackungen nicht erforderlich. Darf aber angegeben werden. Bezüglich Gefahrgut hast Du 600 Versandstücke welche gemäß 3.4 IMDG-Code für die Beförderung vorbereitet werden. Das heißt 600 Aussenverpackungen mit jeweils 15 Innenverpackungen. Ich habe mal ein Beispiel angehängt wie ich die IMO erstellen würde.
Ob und in wieweit der Reeder weitere Angaben haben möchte wird er Dir dann sicherlich mitteilen. Hier könnte z. B. die Verpackungscodierung angefragt werden. Da für die Beförderung von "in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern" keine Baumusterzugelassenenen -4G-Verpackungen erforderlich sind gebe ich diese Codierung auch nicht an. Das bedingt dann zwar in der Regel eine kurze Erklärung warum die Verpackungscodierung "fehlt", wird aber letztlich akzeptiert.