Vorab, ich hab mein ADR 2021 schon

Tatsächlich finde ich die 5.5.3.4.1 etwas verwirrend formuliert, liegt vermutlich an mir (zu lange Urlaub gemacht :D)
Ich hab mir jetzt nochmal die 5.5.3 mehrmals durchgelesen und ich bin der Auffassung dass kein Beförderungspapier und auch keine Klasse 9 gebraucht wird?
Weswegen ich das glaube? 5.5.3.1.1 "Für UN 1845 gelten die in diesem Abschnitt mit Ausnahme von Absatz 5.5.3.3.1 festgelegten Beförde- rungsbedingungen für alle Arten von Beförderungen, unabhängig davon, ob dieser Stoff als Kühl- oder Konditionierungsmittel oder als Sendung befördert wird. Für die Beförderung von UN 1845 finden die übrigen Vorschriften des ADR keine Anwendung."
Bedeutet die 5.5.3.4.1 das, wenn nur Trockeneis als Sendung (also ohne anderes Gefahrgut dabei) verschickt wird, muss nur "Trockeneis" oder "Kohlendioxid, fest" am Versandstück stehen und wenn es mit anderem Gefahrgut zur Kühlung verschickt wird, dann wie gehabt mit dem Zusatz "als..." ?
Hieße dann im Umkehrschluss, wenn keine anderen Markierungen / Kennzeichen für anderes Gefahrgut (zb UN3373) auf dem Versandstück sichtbar sind, dann darf "als..." nicht dabei stehen.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antwort