Sehr geehrter Herr Kies,
diese Anforderung besteht schon jetzt, auch wenn dies in der deutschen Version noch nicht einmal im Nachtrag steht. Bei Abweichungen ist nämlich der englische Text maßgeblich.
Betroffen sind ja Flüssigkeiten in zerbrechlichen Innenbehältern wie Glasflaschen. Diese werden bei der Wacker-Chemie mit einer Kunststoff-"Tüte" um- und verschlossen, bevor sie mit Polster-/Absorptionsmaterial in die Aussenverpackung (meist 4G) eingebracht werden.
Für die Carrier ist es natürlich nicht von aussen erkennbar, bei einer Leckage ist der Mangel allerdings schnell entdeckt.
Es ist schwierig, hier Ihnen Tipps zu geben, wie dies am kostengünstigsten und einfachsten zu organisieren ist. Das Einbringen in eine Kunststoff-Tüte ist bei manueller Verpackung ohne allzu großen Kostenaufwand machbar. Ob es jetzt günstiger ist, alle beim Lieferanten derart verpacken zu lassen, oder selbst bei 10% die Verpackung zu öffnen und nachzuarbeiten, hängt von den Stückzahlen ab.
Wie erledigt das Ihr Lieferant? Hat der keine Luftfracht? Vielleicht kann man auch teilweise in luftfrachtgerechten Verpackungen bestellen. Einfach mal nachfragen.
Mindestens so große Probleme wird uns Versendern das "Air Eligibility"-Mark bereiten, dessen Anbringungspflicht derzeit auf 2004 verschoben wurde. Hoffe noch auf die massiven Proteste und dass diese Markierung nicht notwendig wird. Eigentlich sollte UN-Codierung und Bestätigung auf der DGD ausreichen.
Freundliche Grüße
Josef Anderl