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Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Nico] #28168 24.01.2020 12:21
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Skypainter Offline
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Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Skypainter] #29844 03.11.2020 15:15
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Nico Offline OP
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Ich hab heut ein besonders schönes Exemplar bekommen und das wollte ich euch nicht vorenthalten.
Also eine wunderschöne Prüfzusammenfassung, die auch schön strukturiert aufgebaut ist und alles wesentliche enthält. Das Dokument hat 2 Seiten. Auf der 1. Seite eine quasi Einleitung in der steht (Firmendaten habe ich durch XXX ersetzt):
Antwort auf
The attached test report summary has been prepared in accordance with The UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Manual of Test and Criteria, Amendment to the 6th Edition, Section 38.3.5 – Lithium cell or battery test summary.The original test data is confidential information available to competent Authorities with valid identification and only upon the review by XXX of a written formal request. Disclosure of original test data may be subject to the execution of a nondisclosure agreement.

Dokument ist vom Oktober 2019 und unterzeichnet vom "Global Environmental Program Manager"

So und dann kommt als 2. Seite die Summery. Beim Testlabor steht dabei
Antwort auf
"No longer in operation. Contact XXX for information regarding the full test report."
und es gibt natürlich auch kein EMail, Telefonnummer oder Website.
Dann steht Test report Datum März 2008, unterzeichnet ist das Dokument wieder vom "Global Environmental Program Manager" in Jahre 2019 und dann steht:
Antwort auf
[i] Test Reference: Manual of Tests and Criteria Amendments, Third Edition, Section 38.3


Tjo was denn nun, Third Edition und somit nicht mehr gültig, da zu alt oder doch die im Begleitschreiben erwähnte 6th Edition? Interessante Variante. Auch schön unter dem Firmennamen steht "The safety company"

Hach so ein schönes Thema. Aber ich muss sagen, das hat mich heute wenigstens auf etwas andere Gedanken gebracht!
Grüße aus Wien
Nicole

ps.: wenns wer für Schulungszwecke braucht kann ich es gern weitergeben. ich habe alle Daten die auf die Firma, den Hersteller, dass Testlabor oder das Produkt hinweisen aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.

Zuletzt bearbeitet von Nico; 03.11.2020 15:25.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Nico] #29848 04.11.2020 07:32
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Skypainter Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Nico


Dann steht Test report Datum März 2008, unterzeichnet ist das Dokument wieder vom "Global Environmental Program Manager" in Jahre 2019 und dann steht:
Antwort auf
[i] Test Reference: Manual of Tests and Criteria Amendments, Third Edition, Section 38.3


Tjo was denn nun, Third Edition und somit nicht mehr gültig, da zu alt oder doch die im Begleitschreiben erwähnte 6th Edition? Interessante Variante. Auch schön unter dem Firmennamen steht "The safety company"



Hallo Nico,

VORSICHT mit den Aussagen. Die Third Edition ist NICHT mehr gültig, Aber die THIRD EDITION AMENDMENT 1 ist gültig. In diesem Amendment wurden die bis heute gültigen Tests eingeführt. Übrigens gilt zur Zeit die 7. Revision. Allerdings gibt es zur Rev.6 nur Anpassungen zu GHS. Im Kapitel 38.3 gibt es keine Änderungen.

Eine Kopie der verkappten Prüfzusammenfassung wäre ein Nice to have für Schulungen.

Gruß
Skypainter


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Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Skypainter] #29849 04.11.2020 08:51
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Nico Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Ursprünglich geschrieben von: Nico


Dann steht Test report Datum März 2008, unterzeichnet ist das Dokument wieder vom "Global Environmental Program Manager" in Jahre 2019 und dann steht:
Antwort auf
[i] Test Reference: Manual of Tests and Criteria Amendments, Third Edition, Section 38.3


Tjo was denn nun, Third Edition und somit nicht mehr gültig, da zu alt oder doch die im Begleitschreiben erwähnte 6th Edition? Interessante Variante. Auch schön unter dem Firmennamen steht "The safety company"



Hallo Nico,

VORSICHT mit den Aussagen. Die Third Edition ist NICHT mehr gültig, Aber die THIRD EDITION AMENDMENT 1 ist gültig. In diesem Amendment wurden die bis heute gültigen Tests eingeführt. Übrigens gilt zur Zeit die 7. Revision. Allerdings gibt es zur Rev.6 nur Anpassungen zu GHS. Im Kapitel 38.3 gibt es keine Änderungen.

Eine Kopie der verkappten Prüfzusammenfassung wäre ein Nice to have für Schulungen.

Gruß
Skypainter



Hallo Sky, deswegen die Aussage, dass das veraltet ist. Wäre 1st Amendment dabei gestanden wäre es prinzipiell noch gültig, aber dennoch sehr komisch mit diesem Beiblatt.
Schick ich dir gerne smile
lg aus einem heute wieder etwa ruhigerem Wien
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Nico] #30223 15.01.2021 13:58
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
in der "Gefährlichen Ladung" Heft 01/2021 steht zu dem Thema "Kein Transport ohne Test Summerary" auf Seite 20 bis 21 ein interressanter Beitrag, welcher eigentlich alle Fragen im Zusammenhang mit dem 38.3-Prüfbericht beantwortet.

Vor allen Dingen steht in dem Beitrag, wie es dazu kam, dass jetzt eine Prüfzusammenfassung gefordert ist und kein 38.3-Prüfbericht mehr.

Denn im ADR 2021 steht jetzt ein geänderter Text unter dem Absatz 2.2.9.1.7 g) : "Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unter­abschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."

Nach ADR 2023 (Planung) wird es eine Änderung im Absatz 2.2.9.1.7 e) "Qualitätsmanagement-Programms für die Herstellung der Zellen / Batterien" geben, und es wird der Hersteller verantwortlich sein und nicht mehr der Versender!

Mir ist schon klar, das nicht jedes Forummitglied die "Gefährlichen Ladung" bezieht, aber trotzdem wollte ich auf den Beitrag verweisen. Vielleicht kann man beim Verlag mal anfragen, ob man diesen Beitrag als PDF-Datei bekommen kann. Nur so ein Vorschlag.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Gerald] #30224 15.01.2021 14:05
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Nico Offline OP
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Hallo Gerald, danke für den Hinweis. Habe die GeLa schon gelesen und den Beitrag auch schon erwartet. Ich hatte den Verlag angeschrieben dass der Letzte Beitrag zu dem Thema etwas komisch formuliert war und deswegen wurde das Thema nochmal aufgenommen und ich glaube eine der gedruckten Stellungnahmen ist auch von einem Forumsmitglied. Da habe ich den Kontakt hergestellt, damit jemand aus der Praxis seine fundierte Meinung kundtut. Ich finde den Aritkel sehr gut gelungen.
lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Gerald] #30228 18.01.2021 08:49
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Nico,
in der "Gefährlichen Ladung" Heft 01/2021 steht zu dem Thema "Kein Transport ohne Test Summerary" auf Seite 20 bis 21 ein interressanter Beitrag, welcher eigentlich alle Fragen im Zusammenhang mit dem 38.3-Prüfbericht beantwortet.

Vor allen Dingen steht in dem Beitrag, wie es dazu kam, dass jetzt eine Prüfzusammenfassung gefordert ist und kein 38.3-Prüfbericht mehr.

Denn im ADR 2021 steht jetzt ein geänderter Text unter dem Absatz 2.2.9.1.7 g) : "Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unter­abschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."

Nach ADR 2023 (Planung) wird es eine Änderung im Absatz 2.2.9.1.7 e) "Qualitätsmanagement-Programms für die Herstellung der Zellen / Batterien" geben, und es wird der Hersteller verantwortlich sein und nicht mehr der Versender!

Mir ist schon klar, das nicht jedes Forummitglied die "Gefährlichen Ladung" bezieht, aber trotzdem wollte ich auf den Beitrag verweisen. Vielleicht kann man beim Verlag mal anfragen, ob man diesen Beitrag als PDF-Datei bekommen kann. Nur so ein Vorschlag.




Ich liebe die Diskussion...

Es ist auch bisher an keiner Stelle des ADR oder der GGVSEB zu entnehmen, dass der Absender bzw. Auftraggeber des Absenders (oder im Seeverkehr Versender) oder der Beförderer in irgendeiner Art und Weise für die (Prüfung von) UN-Prüfzusammenfassung oder das Qualitätssicherungsprogramm verantwortlich wäre. Die Übertragung der Prüfung im Rahmen der Klassifizierungspflicht bei Auftraggeber, Absender und Beförderer über die Passagen "dürfen unter diesen Eintragungen befördert werden, wenn sie den nachfolgenden Vorschriften entsprechen ist in meinen Augen reine Spekulation. So lange da nicht steht "hat dafür zu sorgen, dass die Prüfzusammenfassung vorliegt" oder "hat das Vorhandensein der UN-Prüfzusammenfassung zu prüfen", ergibt sich in meinen Augen hier gar nichts.

Weder der Hersteller noch der Vertreiber sind Beförderungsbeteiligte. Auch kann die Prüfung in meinen Augen auch in keinster Weise auf Geräte bezogen werden. Da steht drin "Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien". Somit kann das nicht für den versand eines Laptops sondern maximal für den Versand einzelnber Batterien zutreffen. Ein Auftraggeber/Absender/Versender ist auch nicht automatisch nachfolgender Vertreiber einer Zelle oder Batterie. Das ist an den Haaren herbei gezogen. Ein Unternehmen, welches Batterien vertreibt, vielleicht. Aber alle anderen nicht. Wenn eine generelle Kontrollpflicht gewollt gesesen wäre, dann hätte man das anders formulieren müssen (wie z.B. bei Hersteller von Verpackungen).

Bliebe noch die schrifliche Aussage des LBA. Das ist eine Aussage, die so am Horizont mit rum geistert, und die das BMVI am liebsten tilgen würde. Das BMVI hat mir nun mehrfach schriftlich bestätigt, dass eine Prüfung bzw. Anforderung der Prüfzusammenfassung so niemals gewollt war.

Ich möchte betonen, dass meine Kunden als Auftraggeber, Absender, Beförderer und im See- und Luftverkehr brav immer die Prüfzusammenfassung vorhalten bzw. checken und alles dafür tun, um an die Dokumente zu kommen. Aber wenn z.B. der Tablet-Hersteller sagt "Bekommste nicht!", dann habe ich ein Problem! Ich kann beim Kunden nicht oder nur sehr schwer eine Vielzahl von Tablet-Lieferungen für Mitarbeiter blockieren, so lange es keine eindeutige gesetzliche Pflicht für den Auftraggeber/Absender/Versender gibt!

Auch wäre eine Kontrollpflicht in meinen Augen förderlich, wenn alle mitmachen und die Informationskette funktionierte. Positivbeispiele, wie die einfach auf der Homepage hinterlegt oder bei Support über E-Mail abgefordert werden können, gibt es ja schließlich auch. Wir haben über die schwarzen Schafe der Branche schon hinreichend diskutiert. Aber wenn mir führende Laptophersteller im Großraum Frankfurt und führende deutsche Gerätehersteller im Großraum Stuttgart den Mittelfinger zeigen, dann kann ich meine Kunden nicht pauschal auffordern, diese Geräte stehen zu lassen, wenn die Vorschriften dies nicht fordern.

Ich würde mir wünschen, dass man dann 2023 endlich mal Rechtssicherheit auf allen Verkehrsträgern schafft und eine eindeutige Regelung in die Vorschriften aufnimmt. So herrscht einfach nur viel Unsicherheit und Willkür. Bei den Spediteuren handelt es sowieso jeder anders. Den GELA-Artikel habe ich dahingehend interessiert gelesen. Dem zweiten Logistiker würde ich gern mal über die gelebte Praxis in einer seiner Niederlassungen berichten.

Sagen wir mal so: Es bleibt spannend!

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: DJSMP] #30231 18.01.2021 13:36
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Gerald Offline
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Hallo DJSMP,
Antwort auf
ist auch bisher an keiner Stelle des ADR oder der GGVSEB zu entnehmen,


Ich habe nicht umsonst auf den Beitrag von Herrn Klein in der "Gefährlichen Ladung" verwiesen, weil in dem Beitrag die Zusammenhänge für mich sehr gut erläutert werden. Das Problem ist jetzt für mich, das ich auf Grund der Copyright den Text hier nicht so einfach wiedergeben kann.

Klar gebe ich Dir Recht, dass der Regelgesetzgeber dies besser in seinen Regelwerken wiedergeben müsste. Da es in Praxis z.b. durch die Beförderer etwas anders gesehen wird.

Optimal wäre es, wenn der Admin die Seite 20 von diesem Heft als PDF Datei zur Verfügung stellen könnte, dann wäre die Diskussion vielleicht etwas leichter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Gerald] #30234 19.01.2021 08:47
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Nico,

Denn im ADR 2021 steht jetzt ein geänderter Text unter dem Absatz 2.2.9.1.7 g) : "Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unter­abschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."

Nach ADR 2023 (Planung) wird es eine Änderung im Absatz 2.2.9.1.7 e) "Qualitätsmanagement-Programms für die Herstellung der Zellen / Batterien" geben, und es wird der Hersteller verantwortlich sein und nicht mehr der Versender!



Hallo,

der Prüfbericht wird schon seit 01.01.2020 gefordert und das steht seit 2019 so im ADR. Im ADR 2021 gab es keine Änderungen in 2.2.9.1.7.
Und auch das Qualitätssicherungsprogramm ist doch schon lange gefordert (2.2.9.1.7 e) Zellen und Batterien sind gemäss einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt...) - hergestellt verweist ja schon darauf, dass das eine Sache ist, die den Hersteller betrifft. Es gibt nur derzeit keinen Verweis auf spezielle Normen bzw. keine externe Zertifizierung.

Was ist also jetzt neu? Ich hab die GeLa nicht, daher auch den Artikel nicht.

Einzig die Diskussion, ob man die Prüfzusammenfassung als Auftraggeber des Absenders/ Absender/ Beförderer haben MUSS, stichprobenartig abfragen SOLLTE, MÜSSTE (was schön wäre) versus die Praxis, in der es eben oft keine Prüfzusammenfassung gibt, wird bleiben.

Der Prüfbericht wird einfach unpraktisch gewesen sein, zig Seiten mit Daten, Diagrammen etc. und da soll jemand schnell herauslesen, was das für Batterien sind, ob die korrekten/ nötigen Tests gemacht wurden, ob die Prüfgrundlage richtig ist, ob die Batterie also prüfseitig iO ist? Daher die Essenz daraus für den Transport: Prüfzusammenfassung.
Quasi so ähnlich wie: statt einem Menschen LD50-Werte, Flammpunkte und andere Kenngrößen um die Ohren zu hauen einfach das Ergebnis zusammengefasst im Punkt 14 eines Sicherheitsdatenblattes.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 19.01.2021 08:49.
Re: Test Summary nach UN 38.3.5 [Re: Claudi] #30240 19.01.2021 13:07
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DJSMP Offline
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Hallo Claudi,

neu ist im ADR nur das Wort "nachfolgende" vor Vertreiber. Das hat quasi keinen Einfluss auf die Gesamtdiskussion.

Der GELA-Artikel schildert gut den bisherigen Kampf in der Praxis. Einige Spediteure sehen in der Prüszusammenfassung ein MUSS. Andere interessiert es nicht. Das BMVI sagt, dass die Prüfzusammenfassung dem Auftraggeber/Absender nicht vorliegen muss. Das LBA sagt ja. wink

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