Moin zusammen,
anbei die Situation: Monteure von uns gehen oft auf Montageeinsätze an denen sie auch Gefahrgüter im Gepäck haben, Einsatz findet mit einem Dienstwagen statt. Dies sind zu 99% UN1950 (Reiniger, Fette, Öle und Pflege) sowie UN 3334 oder 3082 (Klebstoffe). Teils gehen die Gegenstände/Stoffe wieder mit zurück oder werden auch mal beim Kunden gelassen.
Aktueller Stand war, das die Dosen und Fläschchen im Werkzeugkoffer oder den Arbeitsmaterialien mitgeführt wurden. Dies habe ich nun mündlich bemängelt und möchte natürlich auch gleich die richtige Handhabung anzeigen.
Hier bin ich auf die 1000 Punkteregelung gestoßen, hatte hiermit nur auf einer Schulung theoretischen kontakt.
Hier sind mir dann folgende Kernpunkte untergekommen und möchte dies gerne mit dem Schwarmwissen abgleichen beziehungsweise mir aufzeigen lassen wo ich falsch liege:
Verpackung: Die Gegenstände dürfen natürlich nicht in einem Beutel oder dem Werkzeugkoffer transportiert werden, sondern bedürfen einer Verpackung die den Gefahrgutvorschriften entspricht.
Kennzeichnung: Auch hier, Kennzeichnung muss entsprechend den Gefahrgutvorschriften angebracht sein.
Beförderungspapier: Ein ADR-Beförderungspapier muss von mir erstellt werden. Inhalt wäre der korrekt genannte Stoff sowie die Mengen. Was ist mit dem Rückweg, Stichwort: angebrochene Mengen?
Ausstattung des Fahrzeugs: Ein 2 kg ABC-Feuerlöscher ist mitzuführen
Schulung des Monteurs: Schulung/Unterweisung durch den GB nach ADR 1.3 ist erforderlich
Ist das so korrekt?
Und wie regelt ihr sowas bei euch im Unternehmen?
Viele Grüße und Dank vorab
Niko