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Verkehrszeichen 261 - leere ungereinigte Tankwagen #30330 04.02.2021 16:55
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c3h8 Offline OP
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Hallo,

ein Gastankwagen liefert an diverse Kunde UN1965 aus. Auf der Rückfahrt zum Tanklager befinden sich noch 300kg „Ladung“ im Tankwagen. An dem Tankwagen befinden sich fest verbaute Warntafel. Darf der Fahrer eine Straße / Tunnel befahren, jene mit dem Verkehrszeichen 261 beschildert ist?

1.000 Punkte-Regel: 300kg UN1965 = 900 Punkte
Verkehrszeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Danke für die Antworten smile

Zuletzt bearbeitet von coupazon; 04.02.2021 17:26.
Re: Verkehrszeichen 261 - leere ungereinigte Tankwagen [Re: c3h8] #30331 04.02.2021 17:11
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Gerald Offline
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Hallo coupazon,
Antwort auf
muss ein Tankwagen jener UN1965 ausliefert, sofern er unter 333kg an „Ladung“ aufweist und somit unter die 1000 Punkte Regelung fällt,


Ich dachte eigendlich der Unterabschnitt 1.1.3.6 gilt nur bei Beförderung in Versandstücken, oder nicht?

Dazu kommt noch, egal welche Menge in dem Tankwagen ist, wenn er nicht restentleert, gereinigt und entgast ist, bleibt die orangfarbene Kennzeichnung offen!! Sieh mal unter Absatz 5.3.2.1.7 nach.

Nachtrag:
Antwort auf
An dem Tankwagen befinden sich fest verbaute / geklebt Warntafel.


Wie kommt Ihr auf diese Idee, in Absatz 5.3.2.2.2 steht: "Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und die UN-Nummer müssen unauslöschbar und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch lesbar sein." Und das bei geklebter Warntafel?????

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 04.02.2021 17:23. Bearbeitungsgrund: Nachtrag

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verkehrszeichen 261 - leere ungereinigte Tankwagen [Re: c3h8] #30332 04.02.2021 17:14
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Michael Offline
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Moin,

als erstes zur 1000 Punkte-Regel:

UN 1965 ist Beförderungskathegorie 2
Das wären nach meiner Rechnung 300 x 3 => 900 "Punkte"

Meine Argumentation wäre für ein Verbot der Durchfahrt:

Wenn die fest verbauten Warntafeln sichtbar sind, kann der Transport nicht nach 1.1.3.6 durchgeführt werden. In Folge dessen wäre er auch trotz der kleinen Menge kennzeichnungspflichtig und dürfte mit dem Verkehrszeichen 261 versehene Straßen/Tunnel nicht befahren.

Aber davon abgesehen gilt natürlich die etwas versteckte Einschränkung auf Versandstücke...




Zuletzt bearbeitet von Michael; 04.02.2021 17:17.
Re: Verkehrszeichen 261 - leere ungereinigte Tankwagen [Re: c3h8] #30335 04.02.2021 21:42
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M.A.T. Offline
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1000 Punkte gelten nur für Versandstücke, ADR 1.1.3.6.2 Satz 1. Ist hier also nicht anwendbar, es gilt die generelle Kennzeichnungspflicht nach 5.3.2 ADR.
Gruß
M.A.T.

Re: Verkehrszeichen 261 - leere ungereinigte Tankwagen [Re: c3h8] #30343 08.02.2021 10:37
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DJSMP Offline
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Die Argumentation, dass ungereinigte leere Tankfahrzeuge unter 1.1.3.6 befördern dürften, erschließt sich mir nicht. Wie bereits beschrieben, sind diese Erleichterungen nur für Versandstücke anzuwenden. Die leeren ungereinigten Tankfahrzeuge müssen auch weiterhin für das letzte Ladegut mit Ziffern-Warntafeln, Placards usw. gekennzeichnet bleiben und es ist ein Beförderungspapier (nach Ausnahme 18 reicht das für das letzte Ladegut) mitzuführen.

Daher bei Zeichen 261 Durchfahrtsverbot!

Re: Verkehrszeichen 261 - leere ungereinigte Tankwagen [Re: DJSMP] #30344 08.02.2021 11:54
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Claudi Online
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Tankfahrzeug ist voll wie leer ungereinigt kennzeichnungspflichtig, damit Durchfahrverbot durch Verkehrszeichen 261.

Bzgl. Tunnel dürfte zusätzlich zum o.g. Verkehrszeichen noch ein Buchstabe am Tunnel stehen, die Tunnelkategorie.
UN 1965 hat den Tunnelcode (B/D), im Tankwagen gilt B, d.h. auch dadurch ergibt sich ein Durchfahrverbot durch Tunnel ab Kategorie B abwärts (d.h. B, C, D, E). Gilt auch voll wie leer.


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