Hallo in die Runde!
Ich habe inzwischen mit mehreren Behörden Kontakt, die immer mehr Teile des Umschlages in den Bereich der Lagerung ziehen wollen.
Für den Nachweis von Mengen der WGK 3 sind aus dem Bereich des Transportes besondere Herausforderungen aufgetreten, da die WGK ja weder kennzeichnungs- noch meldepflichtig für den Straßentransport ist.
Nun schwirrt in meinem Kopf die Frage, ob es überhaupt Stoffe der WGK 3 gibt, die nicht als Gefahrgut klassifiziert sind und über keine UN-Nummer verfügen.
Bei WGK 1 und 2 kenne ich natürlich Stoffe, kein Gefahrgut darstellen, aber gibt es das auch bei einer so hohen Gefahr für Gewässer oder laufen die z.B. dadurch schon automatisch als UN 3077, wenn sie keine andere Gefahr darstellen?