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Wettebedingungen
#30366
10.02.2021 09:47
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matigol
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Guten Morgen werte Kollegen!
Derzeit ist die Wetterlage ja in den meisten Gebieten Deutschlands ziemlich chaotisch. Nun hat uns der Gefahrgutbeauftragte einer Spedition angerufen weil einige Beförderungen nicht durchgeführt werden können. Dabei hat der Mann unserem Versandleiter etwas Panik gemacht und gesagt er dürfe auch keinen LKW mit Gefahrgütern beladen weil er sich sonst strafbar machen würde. Das kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen!
Also ich kennen nur § 2 Abs. 3a Satz 5 StVO was Bezug auf Gefahrgüter und schlechte Wetterverhältnisse Bezug nimmt. Da dies aber nicht die Verladung betrifft sondern den reinen Straßenverkehr, denke ich nicht dass man uns als Verlader da einen Vorwurf machen könnte. Wir kennen ja auch nicht den genauen Fahrweg und die Verhältnisse auf den Straßen. Derzeit liegt zwar eine dünne Schneedecke auf Seitenstraßen, aber die Sicht ist gut und eine Eisdecke gibt es auch nicht.
Gibt es tatsächlich noch einen Grund, weshalb wir uns strafbar machen wenn wir einen LKW beladen?
Viele Grüße aus Baden
Mati
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Re: Wettebedingungen
[Re: matigol]
#30368
10.02.2021 10:50
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Bergmannsheil
Methusalem
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Methusalem
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Hallo,
zuerst einmal sollte es nicht strafbar sein, weil es eine Ordnungswidrigkeit sein könnte. Ein Verladen auf einen LKW und dann nicht fahren sehe ich als beförderungsbedingten Zwischenhalt- in diesem Fall direkt zu Anfang - an. Je nach Gut gibt es dabei Auflagen, z.B. Ort und ob der LKW beaufsichtigt sein müsste. Trifft dies hier vielleicht zu?
Grüße aus Bochum. PS: Bin heute mit dem Motorrad (na gut, mit Beiwagen) zur Arbeit gefahren. Wo ist das Problem?
;-)
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Wettebedingungen
[Re: Bergmannsheil]
#30370
10.02.2021 11:52
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matigol
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Danke für die Antwort! Also bei uns hier direkt sind die Bedingungen auch nicht so schlimm. Die Hauptstraßen sind frei  Es handelt sich um ganz gewöhnliche Lacke der Klasse 3 und VG III, teilweise mit Umweltgefahr. War am Beiwagen auch ein orangenes Schild?  Viele Grüße
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Re: Wettebedingungen
[Re: matigol]
#30371
10.02.2021 12:59
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Bergmannsheil
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Methusalem
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War am Beiwagen auch ein orangenes Schild? Nein, den einen Liter Reservebenzin fahre ich unter 1.1.3.6.3, aber ohne Feuerlöscher.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Wettebedingungen
[Re: Bergmannsheil]
#30372
10.02.2021 13:16
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Kodyjack
Einsteiger
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Einsteiger
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moin zusammen,
auf Grund der Wetterlage haben wir in unserem Netzwerk beschlossen, vorerst die Gefahrguttransporte aus Sicherheitsgründen auszusetzen und keine Gefahrgüter zu verladen. Unser Kunden nehmen diese Entscheidung natürlich mit unterschiedlicher Meinung aus, die Sicherheit aller beteiligten, steht aber im Vordergrund und daher verstehen die Kunden auch unsere Entscheidung.
Gruß
Kodyjack.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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