Schiedsrichter gesucht!
Folgende Problematik:
Ein Kollege ist der Meinung, dass wenn man zugelassene Einzelgebinde mit jeweils gleichem Inhalt auf einer Palette mit Folie umwickelt (Umverpackung),
nicht jedes Einzelgebinde etikettieren und belabeln muss. Es würde reichen auf der Umverpackung ein Label und ein Etikett (mit Un-Nummer) anzubringen. Ich kann keinen Hinweis finden der das so besagt. (ADR: 5.1.2.1 / 5.1.2.2 / 5.1.4 /
5.2.2.1.6)
Meines Erachtens würde das so auch keinen Sinn machen, denn wenn es zu einem Unfall kommen würde, könnte man "die verstreuten Gebinde" nicht identifizieren.
Ich bitte um Meinungsäußerung!
Gruß
R. Rinne