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Versand von FIBC (UN 3077) #30534 04.03.2021 12:41
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Hallo zusammen!

Ich bin seit kurzem Gefahrgutbeauftragter in unserm Betrieb. Also noch ganz frisch. Ich bitte um Nachsicht falls ich hier eine "dumme" Frage stelle oder das Thema vielleicht anderswo schon einmal aufgegriffen wurde.

Folgendes Problem habe ich:

Wir wollen Abfall UN 3077(Filterstaub von einer Kupolofenanlage) in IBC´s( Big Bags) transportieren. Der Spediteur sagte mir das wir das als "Lose Schüttung" fahren wollen.

Meine Fragen sind jetzt: Unter loser Schüttung verstehe ich das es ein unverpackter fester Stoff ist der in Fahrzeugen Containern oder Schüttgut Containern transportiert wird.

Wenn wir die FIBC´s auf eine Palette packen und Verladen( LKW mit Schubboden) ist das für mein Verständnis ein Versandstück oder sehe ich das falsch?
Kann man beim Versenden von FIBC´s überhaupt von loser Schüttung sprechen?

Danke im Voraus

Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Paddl] #30535 04.03.2021 12:59
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Claudi Online
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Hallo, es gibt keine dummen Fragen!

Also man kann FIBCs auch in einen Schüttgutcontainer/ eine Mulde "werfen", die liegen dann eher kreuz und quer da drin statt ordentlich auf Paletten gesichert (was bei FIBCs schwierig sein kann wegen der Rieselfähigkeit, zumindest was Niederzurren angeht). Dann kommen aber alle Regularien der losen Schüttung zum Tragen: 7.3.1 ADR + Anforderungen an Container/Mulde VC1 und VC2, Kennzeichnungspflicht.

FIBCs auf die Ladeflächen eines Stückgut-LKW stellen = Beförderung als Versandstück, mit Ladungssicherung etc.

Was nicht geht: FIBCs auf ne Ladefläche eines Stückgut-LKW stellen, nicht sichern und auf lose Schüttung verweisen, denn sowas erfüllt nicht 7.3.1 ADR.

Übrigens muss der Schüttgut-Container nicht BK-zugelassen sein, 7.3.1.1 b) ADR.

Und bei UN377 den "Tunnelcode" (-) nicht vergessen.

Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Claudi] #30536 04.03.2021 13:18
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DJSMP Offline
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Hallo zusammen,

mir wurde das sogar schon für FIBC auf Fahrzeuge signalisiert. Dort habe ich auch auf den 7.3.1 verwiesen und gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann.

Der gleiche Schulungskunde signalisierte mir auch, dass er Fässer als lose Schüttung auf den LKW oder in einen Container wirft. Damit meint er, die Bauartprüfung und die Kennzeichnung und Bezettelung jedes Fasses einzusparen. Auch das konnte ich mir nicht vorstellen.

Claudi kannst du bitte nochmal die Herleitung konstruieren, wonach ich FIBC als lose Schüttung in einen Container werfen kann? Da bin ich irgendwie zu blöd für. Das sträuben sich alle Haare und der Sicherheitsgedanke sagt: Das geht so nicht. Aber es scheint ja zu funktionieren.

Hast du irgendeinen Ansatzpunkt, dass das auch mit Fässern in Containern funktionieren könnte?


Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Claudi] #30538 04.03.2021 13:48
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Paddl Offline OP
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Hallo Claudi, danke für deine schnelle Antwort.

Aus deiner Antwort lese ich raus das wir die FIBC´s NICHT auf den Schubboden LKW aufladen dürfen und als lose Schüttung fahren dürfen.

Ich hatte mit der Spedition nochmal Rücksprache gehalten und da wurde mir folgender Fall geschildert der vor einiger Zeit so bei denen so passiert ist:

Schubboden Lkw mit Versandstücken(FIBC´s auf Palette) wurde angehalten, wegen fehlender Ladungssicherung wurde die weiterfahrt untersagt. Zwischen den FIBC´s hätten Luftkissen gesetzt werden müssen. LKW wurde abgeladen, daraufhin die FIBC´s ohne Palette auf den Schubboden geladen, am Ende die Paletten hingestellt, das ganze als lose Schüttung gekennzeichnet und danach durfte der LKW die fahrt in Absprache mit dem zuständigen Polizisten fortsetzen.

Das wundert mich grade ein bisschen..

Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Paddl] #30541 04.03.2021 16:33
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Claudi Online
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@DJSMP und @Paddl:

Warum ich der Ansicht bin, dass FIBCs auf Ladefläche eines Stückgut-LKW keine rechtskonforme lose Schüttung sind - meine Gedanken, bitte gern diskutieren!

Definition lose Schüttung 1.2 ADR:
Beförderung in loser Schüttung: Beförderung von unverpackten festen Stoffen oder Gegenständen in Fahrzeugen, Containern oder Schüttgut-Containern; dieser Begriff gilt weder für Güter, die als Ver­sandstücke, noch für Stoffe, die in Tanks befördert werden.


Ja, hier kann man streiten, weil FIBC ja Verpackungen (Großpackmittel) sind, aber andererseits ist nicht definiert, wie das zu schüttende Gut genau beschaffen sein muss, ob rieselfähige Masse oder portioniert in FIBCs. Zumindest finde ich an "portioniertem" Schüttgut in Mulden nix gefährlicher als wenn das Schüttgut lose in der Mulde liegen würde, weil die Mulde/ der Schüttgutcontainer/ das Kipperfahrzeug die eigentliche Umschießung darstellen und die FIBCs innen nur noch mehr Sicherheit bringen.

7.3.1.3 ADR: Schüttgut-Container, Container oder Aufbauten von Fahrzeugen müssen staubdicht und so verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbe­dingungen, einschließlich der Auswirkungen von Vibration oder Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Druckänderungen, vom Inhalt nichts nach außen gelangen kann.

Das schließt Planen-LKW aus. Und wenn jetzt jemand ankommt, dass die IBCs staubdicht sind: da steht Container oder Aufbauten des Fahrzeuges. Ein IBC trägt zwar "Container" im Namen, aber passt nicht zur Definition von "Container" in 1.2 ADR.

7.3.1.4 ADR Stoffe müssen so verladen und gleichmäßig verteilt werden, dass Bewegungen, die zu einer Beschädigung des Schüttgut-Container, Containers oder Fahrzeugs oder zu einem Austreten der gefährlichen Güter führen können, auf ein Minimum reduziert werden.

Wird auch schwierig, v.a. mit IBCs ohne weitere Ladungssicherung.

--> könnte ich das Gefahrgut auch wirklich lose als Schüttgut in den geplanten LKW befördern, dann stören auch die FIBCs dazwischen nicht. Kann ich nur durch den Einsatz zusätzlichen Materials (hier FIBCs) das Material in diesem Fahrzeugtyp handhaben, dann ist das keine lose Schüttung, sondern eine Beförderung von Versandstücken.

Wenn es irgendwann nur noch die Möglichkeit der losen Schüttung in BK1, BK2 oder BK3 geben sollte, wäre es eindeutiger.

Fässer (nicht leer ungereinigt sondern voll):
Wenn Flüssigkeit drin sein sollte, geht das sowieso nicht als lose Schüttung, weil: nur für Feststoffe.
Das Pendant wäre: darf ich einen Tank mit flüssigkeitsgefüllten Fässern füllen? Macht keiner...

Fässer mit Feststoffen: könnte man analog der FIBCs machen: wenn Fahrzeug/ Container auch geeignet wären, den Inhalt lose aufzunehmen. Nur warum sollte man das tun? Bei FIBCs in Mulden verstehe ich noch, dass man Gründe hat (keine geprüften IBC, Abfall fällt in Anlage im IBC an und man will nicht umfüllen, weniger schmutzig, kann man an den Schlaufen mit Flurförderzeug/ Kranhaken entladen. Aber volle Fässer in eine Mulde schmeißen?

Ladungssicherung FIBC: da müssen nicht unbedingt Luftsäcke dran. Ladungssicherung ist sehr individuell: wie rieselfähig ist das Material (manches Material ist weich wie ein Kopfkissen, manches setzt sich, verfestigt sich), was für ein Fahrzeugaufbau liegt vor, man kann auch mal Diagonalzurren/ Schrägzurren, Zwischenwände aus Paletten bauen etc.

Zu der "Lösung" der Polizei: da wäre ich skeptisch, klingt wie eine Geschichte aus dem Paulanergarten oder zumindest entweder verkürzt/ verzerrt oder ein seltsamer Einzelfall, der beim nächsten Beamten gaaaaanz anders aussehen dürfte.

Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Claudi] #30543 04.03.2021 16:58
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Hallo, ein Gedanke:
wären flIBC nicht Versandstücke und damit die Verladung in BK automatisch keine "lose Schüttung" mehr?
Lupos wären problematisch, am Anfang noch prall, aber der Druck auf die Seiten der flIBC läßt dort mit der Zeit die Füllhöhe steigen, und aus is mit Lasi.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Paddl] #30544 04.03.2021 17:12
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Ursprünglich geschrieben von: Paddl

Schubboden Lkw mit Versandstücken(FIBC´s auf Palette) wurde angehalten, wegen fehlender Ladungssicherung wurde die weiterfahrt untersagt. Zwischen den FIBC´s hätten Luftkissen gesetzt werden müssen. LKW wurde abgeladen, daraufhin die FIBC´s ohne Palette auf den Schubboden geladen, am Ende die Paletten hingestellt, das ganze als lose Schüttung gekennzeichnet und danach durfte der LKW die fahrt in Absprache mit dem zuständigen Polizisten fortsetzen.

Das wundert mich grade ein bisschen..



Genauso wurde mir der Fall bei einem Schub-LKW sowohl mit FIBC als auch mit Fässern geschildert. Und wieso sollte bei loser Schüttung ladungssicherung vorgenommen werden? Das passt nicht zusammen...

Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Claudi] #30546 04.03.2021 17:21
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Fässer mit Feststoffen: könnte man analog der FIBCs machen: wenn Fahrzeug/ Container auch geeignet wären, den Inhalt lose aufzunehmen. Nur warum sollte man das tun? Bei FIBCs in Mulden verstehe ich noch, dass man Gründe hat (keine geprüften IBC, Abfall fällt in Anlage im IBC an und man will nicht umfüllen, weniger schmutzig, kann man an den Schlaufen mit Flurförderzeug/ Kranhaken entladen. Aber volle Fässer in eine Mulde schmeißen?


Weil
a) je LKW 200 Fässer ohne Bauartzulassung billiger sind als 200 Fässer mit Bauartzulassung und man
b) pro Fass nochmal 1,50 EUR für die Kennzeichnung und Bezettelung spart.

Wenn du nun am Tag 20 solche LKW hast und das mal auf ein Jahr hochrechnest, lassen sich mit dieser Vorgehensweise Hunderttausende einsparen.

Nur deshalb hat jemand solch perverse Gedanken...

Die Frage ist eben, ob das die Definition der losen Schüttung erfüllt. Aber leider steht in der Definition "von unverpackten festen Stoffen oder Gegenständen". Bis auf die Ladungssicherung im LKW find ich die Gedanken schon fast wieder geil. Im Container interessiert es das Gefahrgut (von eventuell möglichen Aufladungen, Reaktionen etc. abgesehen) überhaupt nicht, ob es mit oder ohne Fass im Container liegt. LKW finde ich dagegen schwierig.

Die Frage ist, ob es dieser Definition entspricht und ob Fässer und FIBC Gegenstände sein können.

Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: M.A.T.] #30547 05.03.2021 09:18
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, ein Gedanke:
wären flIBC nicht Versandstücke und damit die Verladung in BK automatisch keine "lose Schüttung" mehr?
Lupos wären problematisch, am Anfang noch prall, aber der Druck auf die Seiten der flIBC läßt dort mit der Zeit die Füllhöhe steigen, und aus is mit Lasi.
Gruß
M.A.T.


Eigentlich ist das so gedacht, ja. Aber die Frage ist, ob es verboten ist, Schüttgut nicht als komplette Partei zu schütten sondern quasi in Säcke/ FIBC/ Portionen zu packen und das ganze so in einen Schüttgutcontainer zu werfen. Also stört es, wenn sich quasi zwischen den Schüttgut noch Schichten von Gewebematerial/ FIBC befinden bzw. wir den FIBC ignorieren bei dieser Variante?

Am Ende Ende ist selbst diese "Portionierung" schon sehr grenzwertig (wobei sowas in einer Mulde aus meiner Sicht völlig sicher ist, auf der Ladefläche eines LKW Irrsinn), denn per Definition geht es ja um unverpackte Güter un Gegenstände. Gegenstände im Gefahrgutrecht sind eben sowas wie UN2794 Nassbatterien - weil Klassifizierungscode C11 = Gegenstände... Verpackte Güter sind Versandstücke, keine Gegenstände (im gefahrgutrechtlichen Sinn).

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 05.03.2021 09:21.
Re: Versand von FIBC (UN 3077) [Re: Claudi] #30549 05.03.2021 10:27
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Hallo, zu der Frage zusätzlicher - nicht bauartzugelassener - Umschließungen macht die RSEB interessanterweise eine Aussage (7-3.2). Danach sind solche Umschließungen durchaus nicht ausgeschlossen. Speziell die Staubdichtheit muß jedoch unverändert durch den Container oder Fahrzeugaufbau erbracht werden. Ich gestehe, daß mir dies nicht bewußt war.
"Paddls" Eingangsfrage könnte damit, für die Praxis, beantwortet sein.
Gruß
M.A.T.

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