Hallo DJSMP,
Was ein Durcheinander... Wenn es sich um ein Großpackmittel (IBC) handelt,
Eigentlich nicht, denn bei meinem ersten Beitrag bin ich davon ausgegangen, dass der Bauer das ADR bzw. die GGVSEB nicht nutzen möchte, aber ich konnte mir den Hinweis auf die Menge
je Versandstück 450l nicht verkneifen, denn ich habe auch schon so meine Erfahrungen mit Bauern gemacht. Und aus diesem Grund habe ich den Hinweis auf den Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) hinterhergeschickt.
Aber jetzt ersteinmal noch eine Frage an Heinz im Bezug des IBC, ich habe da so ein komisches Gefühl in der Bauchgegend. Handelt es sich bei Deiner Frage um
einen ganz normalen IBC, der vielleicht schon über 5 Jahre ist, oder ist die Rede von
einer mobilen Tankanlage als IBC?
Sollte es um eine
mobile Tankanlage als IBC handeln, dann gibt der Hersteller/Verkäufer eine PDF-Datei bzw. eine Bedienungsanleitung mit allen Hinweisen auch im Bezug ADR 2021 mit. Nur bei Google
"mobile Tankanlage" mit 2021 eingeben, schon bekommt man genügend Links, zum Beispiel unter diesem
Link.
@ Michael
Beförderungspapier braucht er nicht, da das Gefahrgut nicht an Dritte übergeben wird.
Der Hinweis war nicht von mir! Ist aber kein Problem für mich.