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Entsorgung von Corona-Tests #30660 22.03.2021 08:46
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Hallo zusammen,

mit der in den meisten Bundesländern eingeführten Test-Pflicht kommen hunderttausende Unternehmen, Schulen und Privatpersonen erstmals in den Genuss, an der Gefahrgutbeförderung beteiligt zu sein. Nun werden zwangsläufig Millionen Tests, Testbestecke, Handschuhe usw. im Haus- oder Gewerbemüll landen, ohne dass es irgend jemanden interessiert. Aber wir wollen es ja einigermaßen vorschriftenkonform abbilden. Was machen wir nun mit den ganzen Tests, Testbestecken, den Handschuhen, Masken und weiteren Kleidungsstücken, die in den (normalen) nternehmen, in Schulen oder von Privatpersonen entsorgt werden sollen?

Wir hatten in einem anderen Beitrag schon einmal die Diskussion über die Allgemeinverfügung der BAM
Allerdings wird dort die Gesamtproblematik eher weniger beleuchtet. Dort geht es hauptsächlich darum, wie die Sachen in loser Schüttung abtransportiert werden können. An die Millionen Tests, die ab dieser Woche in Deutschland außerhalb von Krankenhäusern und offiziellen Testzentren anfallen, hat (wahrscheinlich bewusst) noch gar niemand gedacht. Daher würde mich eure Meinung interessieren. Wie handhabt ihr das in euren Unternehmen bzw. was ratet ihr als externer Gb oder als Dozent euren Kunden?


Zunächst zur Einstufung:
Auf der Homepage des BMVI findet man eine Aussage dazu, dass man
bei positiven Tests das ganze Zeugs als UN 3291 KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. oder (BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. oder UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G
und bei negativen Tests das ganze Zeugs als UN 3373 BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B
einstufen soll.
Macht eine solche Unterscheidung überhaupt Sinn? Der Test zeigt ja immer eine Momentaufnahme und negativ getestete Personen können paar Stunden später schon positiv sein. Wie seht ihr das?

Anschließend zur Verpackung:
Welche pragmatische und bezahlbare, aber vorschriftenkonforme Verpackungslösung könnte man nutzen? Selbst bei UN 3373 müsste man ja drei Verpackungsbestandteile haben...

Und zu guter Letzt:
Wie sollte man das mit der Entsorgung machen? Da geht ja nun nicht mehr der Wald- und Wiesenentsorger von nebenan, der sonst die Gewerbemüll fährt. Habt ihr Erfahrungen mit diesbezüglichen Sammelsystemen?

Und zum Schluss zur Umsetzung des Ganzen:
Wie sind eure Erfahrungen? Ziehen die Unternehmen mit? Oder wird das alles als Hirngespinst betrachtet und alles landet, wie von mir beschrieben, im Haus-/ Gewerbemüll?

Vielen Dank für euren Input!

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: DJSMP] #30662 22.03.2021 12:22
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BeSaFo Offline
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Hallo,

dazu gibt es Empfehlungen, z.B. auf der Hompage der IHK Saarland, die auch auf das RKI verweist:


Abfälle aus labordiagnostischen Untersuchungen von COVID-19 sind, wenn sie nicht nur als einzelne Tests vorliegen, genau wie alle anderen Abfälle aus der mikrobiologischen und virologischen Diagnostik vor Ort mit einem anerkannten Verfahren zu desinfizieren oder der Abfallschlüsselnummer ASN 18 01 03* zuzuordnen. Die Entsorgung von Abfällen von Antigen-Schnelltests, die z.B. im Rahmen von point of care tests (POCT) anfallen, kann nach Abfallschlüssel ASN 18 01 04 gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18 in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis (z. B. dickwandiger Müllsack), bevorzugt mit Doppelsack- Methode, und gemeinsam mit Abfällen aus den Haushalten erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass diese Abfälle direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.
Abfälle aus Haushalten sind Restabfall (ASN 20 03 01). Weitere Information finden Sie hier:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html


Vielleicht beantwortet das einen Teil der Fragen.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: BeSaFo] #30663 22.03.2021 13:39
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Bergmannsheil Offline
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Mahlzeit,

bitte, bitte, nicht wieder gefahrgutdogmatisch an dieses Thema herangehen. Richtig ist, dass wir es schon ein paar mal hier hatten.
Die aktuellen RKI-Hinweise (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html) geben die Richtschnur.

Überlegt doch bitte einmal das Schutzziel: Fallen in Teststationen derzeit eine höhere Quote an mit SARS-CoV-2 kontainierten Abfällen als in den normalen Haushalten? Wie werden die in normalen Haushalten anfallenden Abfälle der infizierten, infektiösen, postitiv getesteten und ungetesteten Personen entsorgt? Mit dem Hausmüll. Ist davon eine Gefährdung der Allgemeinheit zu erwarten? Nein. Die Übertragung geht doch, wie eigentlich alle wissen, über Mikroaerosole aus. Abfall ist dafür kein Übertragungsweg. Warum also Gefahrgut?
In Laboratorien zum PCR-Screening und zur Differenzierung des Virus-Genoms gibt es eine höhere Quote. Dort gibt es auch differenzierte Abfallströme und es wird im Allgemeinen benutztes Testmaterial als UN3291 befördert.

Wenn ihr eine Erkältung habt: klassifiziert ihr auch immer die benutzten Taschentücher? Ich denke, ihr gebt sie ohne (auch fachliche) Bedenken in den Hausmüll, weil ihr wisst, dass die Allgemeinheit nicht zusätzlich gefährdet ist.

BTW: Auf der Homepage des BMVI steht übrigens NICHT, dass Abfall der Kategorie B als UN3373 befördert werden soll, sondern die Patientenproben der Kategorie Bunter UN3373 (was auch richtig ist).

Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 22.03.2021 13:44.

Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Bergmannsheil] #30664 22.03.2021 14:22
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Faltschachtel Offline
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Moin zusammen,

wir betreiben in unserem Unternehmen unter anderem eine eigene Schulungseinrichtung in der nun auch die Schulungsteilnehmer vorher geprüft werden sollen.
Die Schnelltests hierfür werden durch uns bereitgestellt. Hierdurch ergibt sich für mein Verständnis nicht nur ein erhöhtes Abfallaufkommen, sondern eben auch noch zusätzlich dieser "Sondermüll".

Auch wird vermutlich damit argumentiert werden, dass die LAGA Nr. 18 nur auf medizinische Einrichtungen anzuwenden ist und daher für uns als Gerätehersteller nicht gelten würde (man kennt das ja irgendwann schon).

Ich bin auch der Meinung, dass man lieber ne Spur vorsichtiger sein sollte, gerade bei "kontaminierten Gegenständen", denn nur, weil der Test auf Corona negativ ist, heißt das ja nicht, dass der Getestete nicht eine andere Krankheit mit sich rumträgt über die er niemandem etwas sagen muss.

Am Ende müssen wir es wohl selbst entscheiden und diesen Abfall entweder als gefährlich oder ungefährlich klassifizieren.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Faltschachtel] #30677 23.03.2021 08:34
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[quote=Faltschachtel Am Ende müssen wir es wohl selbst entscheiden und diesen Abfall entweder als gefährlich oder ungefährlich klassifizieren. [/quote]
Guten Morgen,
das ist nur insoweit richtig, wenn es sich auf eine freiwillige Höherklassifizierung (bei Gefahrgut und Abfall) bezieht. Umgekehrt nicht.
Um mal zu zeigen, dass es bei medizinischem Abfall BEIDE Rechtsnormen zu beachten sind, der folgende, eigentlich originelle Fakt, dass diagnostische Proben, die in ein Labor gesendet werden, nach ADR als UN3373 befördert werden. Zwar sind sie nach SV 319 und P650 dann freigestellt, aber dazu braucht es eine aufwändige Dreifachverpackung und eine vorgeschriebene Kennzeichnung (wobei sogar die RSEB das Fehlen eines Leerzeichens zwischen UN und 3373 eigens behandelt). Sind dann aus diesen z.B. Braunülen, Blutröhrchen, Abstrichröhrchen, Urinbechern, was auch immer, Körperflüssigkeiten zum Proben entnommen worden, landet der Rest im AS 180104 und wird zusammen mit dem Hausmüll in einer Hausmüllverbrennungsanlage verbrannt. Also hin zum Labor Dreifachverpackung, Kennzeichnung etc, zurück als Abfall im Sack verpackt tonnenweise im Presscontainer. Und das Ganze ist legal nach Abfallrecht sowie auch Gefahrgutrecht: Siehe 2.2.62.1.11.2 Bemerkung 2! Dort ist explizit (mittlerweile im ADR, früher nur RSEB) beschrieben, dass AS 180104 nicht unter ADR fällt.

Leute: Wenn man an Abfall gefahrgutdogmatisch herangeht, müsste eure Hausmülltonne und erst recht die Biotonne unter ADR gefahren werden. Ist die Gefährdung der Allgemeinheit oder der Rettungskräfte wirklich so groß? Ich denke nicht. Es gibt zum Arbeitsschutz bei Müllwerkern gute Grundlagen, um mal zu beurteilen, wie hoch die Gefährdung im z.B. Kompostwerk ist.

Jetzt zu Selbsttests bei Schulungsanbietern: So wie ich Faltschachtel verstehe, bietet ihr Schulungen an für dienstliche Zwecke. Vorher werden die Teilnehmer getestet. Das Kollektiv von Personen, die zu euch zum Testen kommen, wird von daher eine statistisch niedrigere Quote an infektiösen Personen aufweisen als das Kollektiv in Privathaushaltne. Personen mit Symptomen werden erst gar nicht bei euch auftauchen oder ihr werdet sie gar nicht erst zum Testen zulassen. Also wird der durch eure Selbsttestabfälle erzeugte Müll auch eine niedrigere Quote an kontaminiertem Abfall aufweisen als der durchschnitttlche Hausmüll. Und der wird (auch nach RKI!) wie entsorgt? Als Hausmüll AS 203001.

Natürlich dürft ihr, wie oben geschrieben, freiwillig höherklassifizieren. Aber dann müsst ihr auch die Behälter nach P621 bereitstehen haben. Holt denn dort auch ein geeigneter Entsorger euren UN3291 dort ab? Oder fahrt ihr diesen dann noch im Privat- oder Dienst-PKW zu einem geeigneten Sammelort? Könnt ihr dort auch den Abfall entsprechend lagern (siehe LAGA M18)?

Gürtel und Hosenträger sind nicht immer besser.
Ihr dürft gerne anderer Meinung sein. 8-))))
PS: Die Klassen 1, 6.2 und 7 sind was ganz Besonderes (okay, Lithiumbatterien jetzt auch) und unterscheiden sich deutlich von den anderen Klassen.


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Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Bergmannsheil] #30679 23.03.2021 09:58
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Vielen Dank erst einmal an Bergmannsheil für die klaren Worte. Wir werden das bei uns im Fachbereich nochmals diskutieren. ich habe die Herangehenswiese verstanden.

Ich denke, dass man hier zumindest unterscheiden müsste: Bei einem kleinen Unternehmen mit 5 Mitarbeitern und 10 Testungen pro Woche gehe ich sicher mit, dass man das im Hausmüll/Gewerbemüll versteckt. Aber bei einem Werk mit 1000 Mitarbeitern und mehreren tausend (auch positiven) Tests pro Woche she ich diese Herangehensweise äußerst kritisch. Und ich sehe dass so, dass natürlich auch negative Tests nur eine Momentaufnahme sind und die person das Virus dennoch haben kann.

Ich gehe nun mal "gefahrgutdogmatisch" an die Sache ran, weil das mein Job ist. Ich verstehe, dass es eine pragmatische Lösung braucht. Aber hier erscheint es mir eher so, dass man wieder einmal keine Lösung für das Thema hatte und deshalb alles frei gegeben hat. Dabei wäre ja ein Behältersystem, wie es beispielsweise die verschiedenen Sammelsysteme für Lithiumbatterien in den Supermärkten gibt, für die Unternehmen ohne weiteres denkbar. Für Unternehmen zum beispiel ne "Bio-Abfalltonne UN 3373" mit einsprechender Zwischenverpackung und fertig wäre der Lack.

Ich bin für Input weiterhin dankbar.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: DJSMP] #30680 23.03.2021 10:39
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Hallo DJSMP,

gut, dass du "Bio-Abfalltonne UN 3373" in Anführungszeichen geschrieben hast, denn diese gibt es so nicht. In unserem Labor mit eigener COVID-19-PCR-testung und weiteren mikrobiologischen Bestimmungen ist es klar (und auch in der LAGA M18 beschrieben), dass dort UN3291 = AS 180103 anfällt. Alles kein Problem, dafür gibt es zugelassene Beförderer und Entsorger (Hausmüllverbrennungsanlagen). Würden dort UN3373 auftauchen, wäre erst einmal Alarm.
Als Alternative lassen sich für einen höheren Anfall an AS 180104 oder teststäbchenenthaltenden Hausmüll auch verbrennbare Einmalbehälter beschaffen und gut verwenden. Diese sind häufig auf der selben Maschine hergestellt wie die P621-Verpackungen, haben aber keine Bauartzulassung. Das ist technisch einfach möglich (Tiefzieh- oder Spritzgussbehälter). Diese können mit dem AS 180104 entsorgt werden.

Jetzt haben wir den Abfall verpackt, mit den oben genannten Behältern auch etwas sicherer, wer es möchte. Wohin damit? Nimmt der Entsorger diese Behälter am Abfallstandort überhaupt mit? Hat die Verbrennungsanlage in ihrem Annahmekatalog auch die AS 180104 oder 180103? Kann die Anlage mit den Behältern umgehen? Bei kleinen Standorten, die möglicherweise ihre Entsorgung über 1,1-m³-Müllgroßbehälter machen: Passen die Beällte in die MGBs? Sind sie kippfähig?

Tja, bei der Abfallentsorgung muss man immer bis zum Ende denken. Die Gefahrgutklassifizierung ist nur EINE der Anforderungen.

Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 23.03.2021 10:43.

Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Bergmannsheil] #30682 23.03.2021 11:07
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Die Anführungszeichen waren nicht ohne Grund. wink

Wir denken natürlich als Abfallbeauftragte AUCH über das Thema Abfall bis zum Ende der Kette nach. Die Abfallschlüsselnummern werden ja auch durch das RKI/UBA benannt. Dennoch habe ich das Gefühl, dass man die Thematik im Bereich Gefahrgut nach dem Motto "wir haben gerade Wichtigeres zu tun" zur Seite gewischt hat. Es war ja nun ein Jahr Zeit um eine Entsorgungskette aufzubauen.

Ich will das Thema auch nicht überbewerten. Aber auf der einen Seite regeln wir in den Vorschriften die Gefahrgutbeförderung von Abfällen bis ins kleinste Detail. Und auf der anderen Seite lassen wir das hier laufen.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: DJSMP] #30686 23.03.2021 18:22
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Hallo, zusammen,
aus gegebenem Anlaß mache ich gerade einen Schnelltest. Die Anleitung (ein Hersteller in Wendelsheim) sagt, nach dem Test seien alle Komponenten in die Verpackung und selbige in den Restmüll zu geben. Nach Testergebnis wird dabei nicht differenziert.
Gruß
M.A.T.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: DJSMP] #30715 08.04.2021 08:48
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Moin Moin aus Hamburg,

ich möchte Hinsichtlich der Fragestellung zu diesem Thema noch auf ein Schreiben des Umwelt Bundesamt in Dessau verweisen:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/covid-19-schnelltests-impfabfaelle-richtig

Hierin wird geschrieben das die POCT Test auch bei Positiven Befund als Siedlungsabfälle zu betrachten sind , und somit nicht als gefährliche Abfälle eingestuft sind.
Da sich diese Aussage aus meiner Sicht nicht, mit der des BMVI deckt, habe ich diese Diskrepanz gerade an an Frau Schwan vom BMVI gemeldet.


Ich habe keine Lösung , bewundere aber das Problem.
Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Baxter] #30721 09.04.2021 09:38
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Dazu hat Bergmannsheil unter https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/30663/re-entsorgung-von-corona-tests#Post30663 schon eine pragmtatische und vernünftigte Antwort geschrieben.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Claudi] #31534 22.09.2021 17:05
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Hallo zusammen,

wie seht ihr die Beförderung von Blutproben (wenige ml), die zur Untersuchung auf Antikörper gegen das Corona-Virus zu einem Labor befördert werden sollen? Hier fehlt mir etwas der medizinische Hintergrund. Aber die Blutproben sind ja bei einer (vor Wochen oder Monaten) durchgemachten Infektion nicht infektiös.

Kein Gefahrgut oder doch lieber UN 3373?

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: DJSMP] #31535 22.09.2021 17:31
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Hallo, DJSMP
ich sehe hier, daß man auf Basis 2.2.62.1.5.8 Bem.1 hier die kpl. Freistellung (also gar kein GG) einfach erreichen kann.
Gruß
M.A.T.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: M.A.T.] #31536 23.09.2021 07:18
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Guten Morgen,

in diesem Fall ist bei der Beurteilung, ob eine Freistellung erfolgen kann, wichtig, ob der interessierende Mikroorganismus im Blut vorhanden sein kann. Bei z.B. Hepatitis B-Titeruntersuchungen (siehe Seite 11 des gelben Impfpasses) dürfte bei gleichzeitigen Krankheitsanzeigen hier keine Freistellung (also UN 3373) staffinden ("kein Infektionsverdacht"), weil das HepB dann mit hoher Wahrscheinlichkeit im Blut vorhanden ist.
Bei nicht-Blut-gängigen MO wie hier dem lungengängigen SARS-CoV-2 hätte ich keine Bedenken, bei uns diese Proben auf Antikörper gegen den Virus ferigestellt laufen zu lassen.
Die Beispiele in Bem. 2 Nr. 1 letzter Spiegelstrich sind sehr restriktiv.
Im vom DJSMP genannten Beispiel stimme ich M.A.T. zu.

Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 23.09.2021 07:20.

Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Bergmannsheil] #31537 23.09.2021 08:13
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Vielen Dank für euren schnellen Input!

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: DJSMP] #31818 29.11.2021 16:01
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Hallo zusammen,
da das SARS-Covid-Virus soeben offiziell von Kategorie 2 in Kategorie 3 hochgestuft wurde (TRBA 462) vermute ich, daß es damit in die UN 2814 fällt. Was meinen die 6.2-Fachleute hier dazu?
Grundlage für meine Vermutung ist, daß früher die Kategorien 3 und 4 nach Arbeitsschutzrecht der Kategorie A nach GG-Recht entsprachen.
Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: M.A.T.] #31819 30.11.2021 09:13
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Guten Morgen,

um Gottes Willen nicht! Das wäre die Vollkatastrophe im Gesundheitswesen (naja, zumindest, was Probentransport und Entsorgung anginge).

In UN 2814 (und als Abfall dann UN 3549) sind nur Stoffe zu klassifizieren, die unter die Kategie A fallen. Beispiele sind in der Tabelle 2.2.62.1.4.1 ADR genannt. Schaut man sich diese an, so sieht man dort Viren (auch bei Probenversand) und einige Viren und Bakterien nur als Kulturen, also angezüchtet.
Schaut man sich die in der Tabelle A genannten Mikroorganismen an, so sieht man, dass es die ganz gefährlichen Erreger sind: Ebola, andere Viren, die hämorrhagisches Fieber auslösen, Lassa, Marburg, Pocken etc.
Selbst Proben mit Verdacht auf Pesterreger oder Gelbfieber müssen nicht als UN 2814 klassifiziert werden, sondern nur deren Kulturen! Den COVID-19-Erreger klassifiziert keiner in kategorie A ein, sondern in Kategorie B.

Als Beispiel für einen Erreger der RG 3, den viele auch kennen: Mycobacterium tuberculosis (TBC) ist auch in der Tabelle genannt, aber auch nur als Kultur. Das heißt, alle Proben mit Verdacht auf TBC werden als UN 3373 klassifiziert und fallen, wenn sie nach P 650 verpackt sind, aus dem ADR.

Gesetzt den Fall, alle Verdachtsproben auf Covid-19 müssten als UN 2814 und die Abfälle als UN 3549 befördert werden: Gefahrgutspedition ohne Anwendungsmöglichkeit der 1000-Punkte-Regel, Sicherungsplanpflicht, aufwändige Verpackungen nach P 620 bzw. P 622,

Bedenkt bitte, dass die allermeisten Virusauscheider draußen rumlaufen und fröhlich Aerosole ausstoßen. Vom Test-Abfall ist da keine zusätzliche Gefahr für die Allgemeinheit zu befürchten. Oder wo entsorgt ihr eure benutzten Taschentücher?

. Weiter oben hatte ich dazu schon einiges gesagt, diese Aussagen haben weiterhin Gültigkeit.


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Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: M.A.T.] #31820 30.11.2021 09:20
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Eine Ergänzung:
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.

Grundlage für meine Vermutung ist, daß früher die Kategorien 3 und 4 nach Arbeitsschutzrecht der Kategorie A nach GG-Recht entsprachen.
M.A.T.

In einem "Handbuch Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe", das die Gefahrgutbeuaftragten der Unikliniken NRW mal für den internen Gebrauch entwickelt haben, hatten wir eine solche Querbeziehung tatsächlich eingeführt: Sollten "neue" Erreger auftauchen, die der RG 4 nach Arbeitsschutzrecht zugeordnet werden, sollen diese auch als UN 2814 klassifiziert werden. Aber 4 ist nun mal was anderes von der Gefährlichkeit als 3 oder 3**.

Und man muss auch die Sicht der Rechtsnormen auf die Mikroorganismen betrachten: Im Arbeitsschutzrecht kann ein langfristiger Umgang zu anderen Problemen führen als ein kurzfristiger (z.B. bei sensibilisierenden Stoffen oder z.B. Pneumokokken).
Von daher ist die TRBA ein guter Anhaltspunkt, aber 1 : 1 kann sie nicht umgesetzt werden.


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Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Bergmannsheil] #31821 30.11.2021 09:31
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Hallo und guten Tag, Bergmannsheil.
Vielen Dank Ihnen für die ausführliche Erläuterung. Gerade wegen der möglichen Konsequenzen hatte ich die Frage gestellt.
Ihre Argumentation anhand der unterschiedlichen Schutzziele erscheint mir nachvollziehbar. Wollen wir hoffen, daß zuständige Behörden, soweit sie mit der Materie befaßt sind, zu den gleichen Schlüssen gelangen. Die Querverbindung zwischen RG 3/4 und Kat. A stand, so habe ich es im Hinterkopf, vor langer Zeit sogar im ADR selbst. Habe aber hier keine entsprechende alte - vor Strukturreform - Ausgabe.
Möge der ganze Spuk bald ein Ende finden.
Schöner Gruß und Gesundheit, und nochmals Dankeschön.
M.A.T.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: M.A.T.] #31822 30.11.2021 09:40
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Guten Morgen!,

soweit ich weiß gibt es sowohl vom Robert Koch Institut als auch von der WHO eine Aussage, dass Cov19 als Kategorie B einzustufen ist. Bergmannsheil hat es ja sehr schön erläutert. Ich hatte das Thema voriges Jahr in ein paar Krankenhäusern bei der Schulung wo mir dann einige Ärzte gesagt haben, das laut ihrer Ansicht die Definition von Kategorie A nicht erreicht wird, da hier vom sonst gesunden Menschen gesprochen wird. (ja natürlich weiß ich, dass inzwischen auch mehr als genug Personen auf der Intensivstation liegen, die man als vorbildlichst gesund bezeichnen kann). Aber die Ärzte meinten vorigen Herbst, dass bei "sonst gesunden Menschen" nur in absoluten Ausnahmefällen ein schwerer Verlauf zu erwarten ist und daher die Definition von Kategorie A nicht zutrifft.
lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Nico] #31823 30.11.2021 09:54
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Das ist hier gut ausgedrückt. Können wir bei allen zukünftigen Diskussionen bei Klasse 6.2 immer erst an diese Stelle denken?
Ursprünglich geschrieben von: Nico
... wo mir dann einige Ärzte gesagt haben, das laut ihrer Ansicht die Definition von Kategorie A nicht erreicht wird, da hier vom sonst gesunden Menschen gesprochen wird. (ja natürlich weiß ich, dass inzwischen auch mehr als genug Personen auf der Intensivstation liegen, die man als vorbildlichst gesund bezeichnen kann). Aber die Ärzte meinten vorigen Herbst, dass bei "sonst gesunden Menschen" nur in absoluten Ausnahmefällen ein schwerer Verlauf zu erwarten ist und daher die Definition von Kategorie A nicht zutrifft.
Nico

Also die Sicht, ob ein Mikroorganismus für FAST ALLE (Bevölkerung und Rettungskräfte, siehe z.B. Ebola) gefährlich ist oder nur für einen kleinen Teil des Kollektivs, auch wenn dieser etliche tausend Menschen umgebracht hat.
Und natürlich, ob über einen Abfall überhaupt eine relevante Übertragung geschehen kann.

Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 30.11.2021 09:55.

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Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: M.A.T.] #31824 30.11.2021 10:19
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Hallo M.A.T.,

zur Ergänzung:
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Die Querverbindung zwischen RG 3/4 und Kat. A stand, so habe ich es im Hinterkopf, vor langer Zeit sogar im ADR selbst. Habe aber hier keine entsprechende alte - vor Strukturreform - Ausgabe.
M.A.T.

in der RSE 2005 (20.01.2005) und wahrscheinlich auch später stand etwas dazu.
"Zu Absatz 2.2.62.1.4.1 - Kategorie A
2-8.1 Die Tabelle zu diesem Absatz enthält Beispiele von Krankheitserregern (entsprechend der WHO-Risikogruppe 4), die in jeder Form, d.h. als Kultur jeder Art oder enthalten in diagnostischen Proben, medizinischen Abfällen oder anderen Materialien, der Kategorie A und damit der UN 2814 bzw. UN 2900 zuzuordnen sind z.B. Ebola-Virus."
Dass das Ganze nicht im ADR auftaucht, ist für mich logisch, weil die Basis der GenTechSV bzw. der europäischen Arbeitsschutzeinstufungen, die in den TRBA münden, eben europäisch ist und daher nicht in allen ADR-Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommt.

Auch RSE 2005, ein Absatz darunter;
"2-8.2 Daneben sind in der Liste Erreger aufgeführt, bei denen nur Kulturen der Definition unter 2.2.62.1.3 (Stammkulturen für Laborzwecke) der Kategorie A zugeordnet werden z.B. Bacillus anthracis (nur Kulturen). Dies sind in der Regel Erreger, die bisher der Risikogruppe 3 zugeordnet waren, die normalerweise ernste, aber keine lebensbedrohenden oder tödlichen Krankheiten hervorrufen."
Hier ist die RG 3 erwähnt.

Bacillus anthracis tauchte ein Zeitlang in den RSE auf, weil in der Zeit diverse terroristische Anschläge mit Milzbranderreregrn durchgeführ wurden und hier Klarheit für den Probentransport geschaffen werden sollte.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: Bergmannsheil] #31825 30.11.2021 15:34
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Hallo, Bergmannsheil,
bei der EU habe ich das 1997er ADR gefunden. Dort stand in Rn. 2650 der Hinweis auf die Risikogruppen 4, 3 und 2 mit Verweis auf das Laboratory Biosafety Manual der WHO. In der Rn. 2651 waren unter "A.1." die Risikogruppe 4 u.a. der UN 2814 zugeordnet. Unter A.2. war die Risikogruppe 3 ebenfalls der UN 2814 zugewiesen. Beide als "hohes Risikopotential". Vermutlich hatte ich das im Hinterkopf.
Frage nun: da diese Verweisung so nicht mehr im ADR steht: kann man sie inhaltlich heute dennoch verwenden?
Gruß
M.A.T.

Re: Entsorgung von Corona-Tests [Re: M.A.T.] #31826 30.11.2021 16:19
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Hallo M.A.T.,

Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Dort stand in Rn. 2650 der Hinweis auf die Risikogruppen 4, 3 und 2 mit Verweis auf das Laboratory Biosafety Manual der WHO. In der Rn. 2651 waren unter "A.1." die Risikogruppe 4 u.a. der UN 2814 zugeordnet. Unter A.2. war die Risikogruppe 3 ebenfalls der UN 2814 zugewiesen. Beide als "hohes Risikopotential".
Frage nun: da diese Verweisung so nicht mehr im ADR steht: kann man sie inhaltlich heute dennoch verwenden?
Gruß
M.A.T.


wie ich schrob, haben die beiden Werke (ADR und Arbeitsschutzvorschriften (genauso wie Gentechnikvorschriften)) unterschiedliche Schutzziele und damit Sichten auf denselben Organismus. Das kennt man ja auch von den Gefahrstoff- und Gefahrgutvoschriften: z.B. Formaldehyd 10 % Krebserzeugend K1, aber kein Gefahrgut, Lithiumakku Gefahrgut, aber wen kümmerts im Gefahrstoffrecht?
Mit der Klassifizierung von zu Risikogruppe 4 zugeordneten MO zu UN 2814 können Gefahrgut- und Arbeitsschutzexperten gut leben. Das passt auch zur Gefahr für alle Ausgesetzten oder den Arbeitsabläufen im Labor, wo ich ebtsprechende Schutzmaßnahmen einhalten kann.
Bei RG 3 oder 3** wird es schwieriger, weil ich dort Umgang haben könnte im Labor, im Gesundheitswesen oder im Supermarkt (TBC!). Für Labor und Gesundheitswesen kann ich Verfahrensabläufe zum Schutz der Beschäftigten und Dritter überlegen, im wahren Leben wird es schwierig. Bei solchen MO geht eben von der Beförderung von Proben oder der Entsorgung solcher kontaminierter Abfälle nur ein (kleiner) Teil der eigentlichen Gefahr für die Bevölkerung aus.
Bei RG 3 und 3** muss Arzt oder Ärztin selbst (siehe 2.2.62.1.4.1 Bem. b) ADR) klassifizieren oder es hilft z.B. das RKI. Das war bei SARS 1 etwas schwierig, bei SARS 2 scheinen sie gelernt zu haben.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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