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Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Michael] #30673 22.03.2021 19:58
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Ursprünglich geschrieben von: Michael


Hallo M.A.T.,

das finde ich interessant. Könntest Du das belegen?

Michael


Gerne. §§ 408 ff des HGB.
Gruß
M.A.T.

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Gerald] #30674 22.03.2021 20:10
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Denn im Europäischen Zusatzübereinkommen von 1971 zum Übereinkommen Straßenverkehrszeichen von 1968 heißt es zu dem Zeichen: "No entry for vehicles carrying more than a certain quantity of substances liable to cause water pollution" (Kein Eintrag für Fahrzeuge, die mehr als eine bestimmte Menge der Stoffe, die Wasserverschmutzung verursachen). Denn dieses Verkehrszeichen gibt es z.B. auch in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien u.s.w.

Nur im Bezug der Mengenbeschränkung von 20l gebe ich Dir Recht, und hier muss ich aber sagen, bloß gut, denn sonst würde so manche Privatperson, wenn sie vom Baumarkt kommt, mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Monat Fahrverbot rechnen müssen. Die 20 Liter Reglung gibt es seit 01.04.2013, davor waren es - 0 Liter -!


Hallo, wie üblich kann ich Gerald nur zustimmen. Allerdings wink mit einer kleinen Ergänzung. Oder sogar zwei.
Einmal: auch wenn GHS und WHG nicht übereinstimmen, so ist nach meiner Erfahrung hier ungefähr 80 % Überschneidung. Wenn ich also den Baumfisch auf den Verpackungen sehe, würde ich wenn vermeidbar nicht durch ein Verbotsgebiet fahren.
Sodann: wenn man sich die §§ 329 f. des StGB anschaut kann man schnell zu der Einschätzung gelangen, daß eine Freisetzung wassergefährdender Stoffe in einem WSG durch beispielsweise einen Lkw mit WGK 2, der bei 95 kmh umkippt, eine Straftat darstellte. Dann ist es nicht mehr mit einem Bußgeld getan.
Gruß
M.A.T.

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Claudi] #30675 22.03.2021 20:13
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Die WGK ist eine hauptsächlich deutsche (und österreichische?) Nummer. Oft findet man dazu gar nix im SDB (leider).


Obwohl es unter den Punkt 15.1 gehörte.
M.A.T.

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Claudi] #30676 22.03.2021 22:06
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Ein anderes Öl ist nicht möglich da ich eine gewisse Viskosität benötige.
Der Hersteller wird mir das auch nicht in kleinere Flasche abfüllen, da sich das für ihn nicht lohnt.
Wo wäre es möglich ein Gefahrenstoff Etikett erstellen zu lassen ?
Eigentlich müsste ja kein neues erstellt, sondern nur für das kleinere Gebinde abgeändert werden.
SDB und Etiketten vom Original sind ja vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen

Zuletzt bearbeitet von Chefkoch; 22.03.2021 22:08.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: M.A.T.] #30678 23.03.2021 08:04
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.

Hallo, wie üblich kann ich Gerald nur zustimmen. Allerdings wink mit einer kleinen Ergänzung. Oder sogar zwei.
Einmal: auch wenn GHS und WHG nicht übereinstimmen, so ist nach meiner Erfahrung hier ungefähr 80 % Überschneidung. Wenn ich also den Baumfisch auf den Verpackungen sehe, würde ich wenn vermeidbar nicht durch ein Verbotsgebiet fahren....


Das ist eine pragmatische und gute Lösung. Wenn ein Gut als umweltgefährdend nach Transportvorschriften klassifiziert ist, dann ist ein WGK-Einstufung höchstwahrscheinlich.
Anders herum aber nicht. Eine WGK-Einstufung kann sogar auf Grund fehlender Informationen zu Krebsgefahrgen erfolgt sein. Das hat mit Transport gar nichts zu tun.

We mehr erfahren möchte, kann sich gerne von mir schulen lassen.

Zuletzt bearbeitet von Marco66; 23.03.2021 08:04.

Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Marco66] #30681 23.03.2021 09:49
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Michael Offline
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Das das hier ja eh schon zur Paralleldiskussion ausgeartet ist, setzte ich noch mal eins drauf...

Die STVO bezieht sich auf die Tatsache, dass Wasser gefährdet werden könnte, nicht auf die GefStoffV oder die AwSV. Dies würde doch auch bedeuten, dass entsprechende Freistellungen z.B. für Lebensmittel hier nicht zum Tragen kämen. Dann wären wir auch beim Milchlaster oder Versorger eines Supermarktes...

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Michael] #30683 23.03.2021 13:28
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Erstmal ist der Thread wieder ein sehr gutes Beispiel für ausartende Kommunikation. wink

Zum letzten Input: Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) regelt, was (wenn auch nicht abschließend) im Wesentlichen unter "wassergefährdend" zu verstehen ist. Das Zeichen 269 hat also schon eine rechtliche Begrenzung und ist nicht offen für alles! Lebensmittel und Milch als Ladung gehörden also nach meiner Auffassung ganz klar nicht dazu.

Antwort auf
Zu Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
1 I. Das Zeichen ist nur im Benehmen mit der für die Reinhaltung des Wassers zuständigen Behörde anzuordnen.

2 II. Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, insbesondere

3 – Säuren, Laugen,

4 – Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30 Prozent Silicium, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogenide, Metallcarbonyle und Beizsalze,

5 – Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte,

6 – flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen,

7 – Gifte,

8 die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: DJSMP] #30687 24.03.2021 07:51
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Hier gibt es eine Liste von Beratungsunternehmen zum Thema Sicherheitsdatenblatt, davon werden die meisten sicher auch was zum Etikett sagen - das Thema muss aber "ganzheitlich" betrachtet werden: trittst du @Chefkoch als Hersteller auf, was ist mit Produkthaftung, Reach, UFI, ggf. anderen Sprachen, eigenes SDB, ... ... ...

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbei...datenblatt/pdf/Beratungsunternehmen.html

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