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Belabelung Kesselwagon #30733 13.04.2021 00:46
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MaxiFey Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben in der Firma viele Gefahrgut Kesselwägen. Diese kommen befüllt und verlassen nach der Entladung das Werk wieder ungereinigt.
Grundsätzlich haben wir mit der Belabelung nichts zu tun.
Jedoch verlieren hin und wieder die Kesselwägen ihre Label.
Meine Frage:
Wo ist die Belabelung für Kesselwägen (RID) vorgeschrieben bzw. beschrieben? Reicht links und rechts auf dem Kesselwagon? Nur Orange Warntafeln oder auch Label mit UN Nummer im Plakat zulässig?
Muss der technische Name des Produktes dabei stehen?

Kann mir jemand helfen (kurze Zusammenfassung) oder die gültige Rechtsvorschrift hierzu nennen?
Danke für eure Hilfe.
VG
Maxi

Re: Belabelung Kesselwagon [Re: MaxiFey] #30734 13.04.2021 09:59
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Michael Offline
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Hallo,

müsste irgendwo bei 5.3.x stehen.

Plaquards, sowie orange Tafeln mit Gefahr und UN-Nummer an den langen Seiten (wenn nur mit einem GG gefüllt gewesen ist).

Wenn ich mich recht erinnere.

Michael

Zuletzt bearbeitet von Michael; 13.04.2021 09:59.
Re: Belabelung Kesselwagon [Re: MaxiFey] #30735 13.04.2021 10:16
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo,

das ist eine sehr grundlegende Frage, daher gebe ich zu bedenken: Schulungen nach Kapitel 1.3 nötig für die Beteiligten, GG-Organisation/ Pflichtenübertragung, Gefahrgutbeauftragter Schiene nötig (der muss wissen, wo was drankommt)..

Großzettel (Placards):
5.3.1.1 allgemeines
5.3.1.4 Kesselwagen: an beiden Längsseiten (=rechts und links)
5.3.1.6 leere Kesselwagen: wenn ungereinigt: an beiden Längsseiten

orangefarbene Warntafel (oWT):
5.3.2.1 allgemeines
5.3.2.1.1 an jeder Längsseite
5.3.2.1.2 oWT mit Nummern muss auf WT sein (Placard mit UN-Nummer gibt es bei Tankcontainern aus dem Seeverkehr)
5.3.2.1.7 leere Kesselwagen: wenn ungereinigt: wie voll

5.3.2.2 Beschreibung der oWT

5.3.3 Kennzeichen erwärmte Stoffe

ggf. sind noch Rangierzettel relevant - siehe 5.3.4

5.3.5 orangefarbene "Bauchbinde" (ok, die fällt nicht ab, könnte aber übermalt sein von Graffiti)

5.3.6 Fisch&Baum (Handhabung analog Placard)

Technischer Name des Produktes muss nicht draufstehen, kommt auch aus dem Seeverkehr (5.3.2.0 IMDG-Code)

Es gibt noch Angaben auf dem Tankschild (Teil 6 RID), aber das ist auch nicht, was abfallen und durch euch ersetzt werden wird (6.8.2.5.1 RID) und
"Betreiberschild" (siehe 6.8.2.5.2).


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