Hallo,
das ist eine sehr grundlegende Frage, daher gebe ich zu bedenken: Schulungen nach Kapitel 1.3 nötig für die Beteiligten, GG-Organisation/ Pflichtenübertragung, Gefahrgutbeauftragter Schiene nötig (der muss wissen, wo was drankommt)..
Großzettel (Placards):
5.3.1.1 allgemeines
5.3.1.4 Kesselwagen: an beiden Längsseiten (=rechts und links)
5.3.1.6 leere Kesselwagen: wenn ungereinigt: an beiden Längsseiten
orangefarbene Warntafel (oWT):
5.3.2.1 allgemeines
5.3.2.1.1 an jeder Längsseite
5.3.2.1.2 oWT mit Nummern muss auf WT sein (Placard mit UN-Nummer gibt es bei Tankcontainern aus dem Seeverkehr)
5.3.2.1.7 leere Kesselwagen: wenn ungereinigt: wie voll
5.3.2.2 Beschreibung der oWT
5.3.3 Kennzeichen erwärmte Stoffe
ggf. sind noch Rangierzettel relevant - siehe 5.3.4
5.3.5 orangefarbene "Bauchbinde" (ok, die fällt nicht ab, könnte aber übermalt sein von Graffiti)
5.3.6 Fisch&Baum (Handhabung analog Placard)
Technischer Name des Produktes muss nicht draufstehen, kommt auch aus dem Seeverkehr (5.3.2.0 IMDG-Code)
Es gibt noch Angaben auf dem Tankschild (Teil 6 RID), aber das ist auch nicht, was abfallen und durch euch ersetzt werden wird (6.8.2.5.1 RID) und
"Betreiberschild" (siehe 6.8.2.5.2).