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Tankreinigung
#3071
08.08.2005 08:34
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Anonym
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Anonym
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Hallo zusammen,
ich habe neulich eine Tankreinigung beobachtet, die das abgesaugte Heizöl in einen Kunststofftank (ca. 1500 L) gesaugt hat. Nach der Reinigung des Haustanks wurde das Heizöl gefiltert zurückgepumpt. Der übrig gebliebene Schlamm wurde in ein Spannringfass aus Kunststoff gefüllt. Meine Frage: ist dieser Tank eine Verpackung (vielleicht LP) oder ein Tank? Bei einer Verpackung müsste m.E. das Fahrzeug als Stückgutfahrzeug gekennzeichnet sein. Wird dieses Behältnis als Tank gewertet (> 1000 l) wäre das Fahrzeug ein Tankfahrzeug, der Tank aber wie Stückgut zu befestigen. Einen Aufsetztank schließe ich eigentlich aus?! Ist ein solcher Transport überhaupt zulässig oder gibt es hierfür eine Ausnahme?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheingau
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Re: Tankreinigung
#3072
08.08.2005 15:46
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo Herr Hiltmann,
auf Grund der Größe kann es zulässiger Weise nur ein leerer ungereinigter IBC oder ein leerer ungereinigter Tank sein. Nur bei einem IBC wäre das ein Stückguttransport welches ggf. unter 1000 Punkte nicht mit Warntafeln zu kennzeichnen ist. Entscheidend ist die Zulassungsnummer auf der Umschließung. Allerdings schließe ich auch einen unzulässigen Transport nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Tankreinigung
[Re: TDamm]
#3073
08.08.2005 18:52
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Anonym
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Anonym
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Hallo Herr Damm, es ist kein IBC, sondern ein BAM zugelassener Heizöltank, die er im Haushalt als Lagertank genutzt wird. Der Tank wird auch nur als Zwischenlager genutzt. Für den Schlammtransport stehen zugelassene 30 L Kunststofffässer bereit.
Viele Grüße aus dem Rheingau
R. Hiltmann
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Re: Tankreinigung
#3074
08.08.2005 22:17
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag zusammen, ich bin nicht sicher,aber vielleicht hilft ein Blick in die Allgemeinverfügung der BAM Nr. D/BAM/ADR/001 vom 14.04.2004 weiter.
Grüsse aus Wadern
Wilhelöm Kassing
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Re: Tankreinigung
[Re: Wilhelm Kassing]
#3075
09.08.2005 07:57
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Anonym
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Anonym
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Hallo Herr Kassing,
genau nach dieser Allgemeinverfügung habe ich gesucht. Damit wird dieser Tank zum unverpackten Gegenstand nach 4.1.3.8. ADR.
Vielen Dank und Grüße aus dem Rheingau
R. Hiltmann
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Re: Tankreinigung
#3076
09.08.2005 08:16
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Udo Leithold
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Hallo zusammen,
ich habe auch schon Heizöltanks mit einer IBC-Zulassung gesehen. Wenn dem so sein sollte, dann ist auch die Anwendung von 1.1.3.1 c ADR möglich. Der Heizöltank wird ungereinigt leer befördert und die Schlämme in Fässern. Zu beachten sind nur die 1000 Punkte nach 1.1.3.6 ADR und die 450 Liter je Verpackung. Die Beförderungen sind im Rahmen der Haupttätigkeit notwendig.
Gruß Udo Leithold
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Re: Tankreinigung
#3077
10.08.2005 12:15
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Anonym
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Hallo Herr Hiltmann, zu Ihrem Thema gibt es eine ganz aktuelle BAM-Allgemeinverfügung vom 28.06.2005 Nr.D/BAM/ADR/002 "Zulassung der Beförderung gefährlicher unverpackter Gegenstände auf der Straße" (lese gerade das Verkehrsblatt).
Mit freundlichen Grüßen Bianca Hartmuth
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Re: Tankreinigung
#3078
10.08.2005 14:08
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Hallo Frau Hartmuth,
ist die BAM/002 nicht nur für Kraftstofftanks von Kraftfahrzeugen mit Restinhalt? Ich glaube die BAM 001 wie sie Kollege Kassing mitgeteilt hat, trifft die Anfrage genauer. Trotzdem vielen Dank
Grüße aus dem Rheingau R. Hiltmann
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