Hallo Gefahrgut Gemeinde,
ich habe eine Kältemaschine UN 2857, Kl. 2.2 mit 3,6 L Kältemittel R410. D.h. kein Gefahrgut, weil ich unter 12 kg Kältemittel bin. Was mich beschäftigt ist, dass dieses Kältemittel unter einem Druck von 20 bar steht.
Warum muss man einen z.B. Druckzylinder mit mehr als 2 bar beaufschlagt als Gefahrgut verschicken und bei dem Versand von Kältemaschinen interessiert der Druck überhaupt nicht ?
Gibt es hierzu eine Erklärung ?
Grüße aus dem sonnigen Schwarzwald
Peter