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UN3536 .... in Güterbeförderungseinheiten #30815 27.04.2021 13:14
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Claudi Online OP
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Hallo,

diese UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT begegnet mir am Rande immer mal wieder und jedes mal werde ich nicht schlau aus ihr - ich möchte sagen, dass das wohl eine meiner meistgehassten UN-Nummern ist...

In verschiedenen Kontexten wurde sie auch im Forum schon diskutiert, aber so richtig gerade gezogen finde ich sie nicht.

Der Begriff "Beförderungseinheit": wird beim Meeting Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods Ende Juni in Genf diskutiert.
Wenn es einfach ein Seecontainer ist, in den man Li-Batterien gepackt hat als riesige transportable Powerbank - ok.
Was aber in der Praxis passiert: Firmen bauen Lithiumbatterien auf einen Anhänger, Gehäuse drum herum - das hat null Ähnlichkeit mit einem Container (CTU).

Soll es eine Freistellung ähnlich wie für begaste Einheiten UN3359 geben über SV302? Dort steht ausdrücklich drin, dass die restlichen Vorgaben des ADR/ IMDG-Code nicht gelten bzw. es gelten eben nur ganz wenige bestimmte, konkrete Vorschriften.
Sowas fehlt bei UN3536 - also keine Freistellung? Zumindest steht davon nichts in SV389 - dort heißt es nur, die Batterien "unterliegen nicht den Vorschriften für die Kennzeichnung oder Bezettelung" - dafür wird beschrieben, wie die Güterbeförderungseinheit zu beschildern ist.
Das heißt also, man benötigt ein Beförderungspapier, denn davon bin ich nirgendwo befreit.

Beförderungskategorie "-" <-- was soll das bedeuten? "-" gibt es auch bei UN3359, UN3166 und UN3171 (Beispiele), aber da ergibt das auch Sinn, denn dort bin ich jeweils über Sondervorschriften sowieso schon weitgehend aus dem Regelwerk raus, so dass eine Beförderungskategorie gar nicht benötigt wird.
Bei UN3536 gibt es diese Befreiung nicht (oder hat man einen entsprechenden Passus in der SV 389 vergessen?).

Daraus folgt: Fahrpersonal mit ADR-Schein, Schriftlichen Weisungen und Ausrüstung <-- ich bin an keiner Stelle davon befreit, also wird es benötigt.

Beschilderung der Einheit: diese ist in SV389 geregelt: Die Güterbeförderungseinheit muss auf zwei gegen­überliegenden Seiten mit orangefarbenen Tafeln (OT) in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.2.2 und mit Großzetteln (Placards) in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.1.1 versehen sein.
Benötige ich auch vorn und hinten OT, da ich an keiner Stelle davon befreit bin oder hebelt die SV389 die normale 5.3.2 aus? Das wird erst durch die RSEB 3-5 für Deutschland klargestellt, man braucht keine OT vorn und hinten bzw. die OT an den Längsseiten reichen aus.

Wieso überhaupt neutrale OT an den Längsseiten - das passt überhaupt nicht in die sonstige Systematik des ADR!

Hat man einfach nur in der SV389 einen Passus vergessen, der von der Anwendung der übrigen Vorschriften befreit? Habe ich irgendwo Denkfehler bzw. so sehr ihr den Umgang mit UN3536 anders <-- bitte mit Begründung.

Re: UN3536 .... in Güterbeförderungseinheiten [Re: Claudi] #30817 27.04.2021 14:06
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
na, so schlimm ist die UN 3536 ja nicht. Und wie ich Dich kenne, wirst Du in einer gewissen Zeit diesen Satz
Antwort auf
dass das wohl eine meiner meistgehassten UN-Nummern ist...
nicht mehr verwenden.

Du hast es schon richtig erkannt, Du musst alles das Beachten was im ADR steht, nur ein bei kleine Ausnahmen/Auflagen über die Sondervorschrift 389. Das Einzige, was etwas komisch ist, ist die seitliche Kennzeichnung mit der orangefarbenen Tafeln nach 5.3.2.2. Sollte eigentlich dem IMDG-Code im ADR 2021 angepasst werden, leider ist es nicht so gekommen.

Antwort auf
Was aber in der Praxis passiert: Firmen bauen Lithiumbatterien auf einen Anhänger, Gehäuse drum herum - das hat null Ähnlichkeit mit einem Container (CTU).


Warum nicht, im ADR steht keine Begriffsbestimmung zu dieser Beförderungseinheit und mit Container (CTU) hat dies nicht zu tun.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN3536 .... in Güterbeförderungseinheiten [Re: Claudi] #30818 27.04.2021 14:29
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Hallo Claudi,
Neben der von Dir beschriebenen Diskussion um die Begrifflichkeit, welche von Delegierten aus DE in die Gremien gebracht wurden, welche sich hier befindet, beschäftigen sich auch die Experten des TDG schon länger um solche Fragen, siehe hier.
Warum das seit 2016 diskutiert wird, musst Du allerdings die Experten fragen.
Wenn Du noch weiter ‚zurücksuchst‘ wirst Du bestimmt auf Dokumente stoßen, die den ursprünglichen Antrag beinhalten mit entsprechender Begründung.
gruss..aw

Re: UN3536 .... in Güterbeförderungseinheiten [Re: Gerald] #30819 27.04.2021 15:02
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Claudi Online OP
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Hallo Gerald,

Ursprünglich geschrieben von: Gerald


Warum nicht, im ADR steht keine Begriffsbestimmung zu dieser Beförderungseinheit und mit Container (CTU) hat dies nicht zu tun.


es gibt wohl immer wieder Diskussionen, dass "Eigenkonstruktionen" nicht als Güterbeförderungseinheit (im englischen cargo transport unit) angesehen werden - deswegen trägt Deutschland das Thema ja auch zur UN.

Und ich wüsste wirklich gern, warum jemand es für eine gute Idee hielt, seitlich neutrale OT anzubringen... vielleicht wollte man mal was ganz neues machen, Abwechslung reinbringen.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 27.04.2021 15:03.
Re: UN3536 .... in Güterbeförderungseinheiten [Re: Claudi] #30820 27.04.2021 15:05
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Michael Offline
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Ich kenne auch schon Diskussionen mit dem Kunden, wo dieser den Container als Packstück definiert.

Re: UN3536 .... in Güterbeförderungseinheiten [Re: Claudi] #30821 27.04.2021 16:14
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
warum jemand es für eine gute Idee hielt, seitlich neutrale OT anzubringen... vielleicht wollte man mal was ganz neues machen,


Das ist bei der Formulierung des Textes nur keinen aufgefallen. Leider hat man es auch nicht im ADR 2021 geändert. Wäre nicht schlecht gewesen!!

Denken wir nur mal an die Änderung im ADR 2015 im Bezug Absatz 5.2.2.2.1.1.2 "...100mm x 100mm und die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands der Raute 2 mm betragen....", was leider erst im ADR 2019 wieder geändert wurde. Möchte nicht wissen, was das für den Einzelnen bedeutet hat?

Für Güterbeförderungseinheiten UN 3536 gibt es verschiedene Anbieter, wie ADS-TEC; Sanft USA; Statkraft; Tesvolt; u.a.

@Michael
Antwort auf
wo dieser den Container als Packstück definiert.


In einer meiner Auffrischungsschulungen hatte ich einen Teilnehmer, welcher Gas in einen Tank befüllen sollte, welche auf einen einfachen Anhänger montiert war. Später habe ich dann diesen Anhänger durch Zufall gesehen. Sind schöne Bilder geworden, nur da die Firma drauf steht, kann ich es nicht anhängen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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