Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: tree787]
#29312
05.08.2020 08:28
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Skypainter
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Hallo, ja ich sehe dies anders. Die Physical Description einfach mit "Pouch" anzugeben ist lt. Aussage der BAM nicht ausreichend, da hier eine identifikationsfähige Beschreibung der Batterie stehen sollte. Weiterhin sehe ich hier grundsätzliche Fehler. Der Hinweis auf UN 38.3.3.(f) und (g) fehlt. Der gleiche Fehler wird bei HP gemacht. Dort wird sogar darauf hingewiesen, man sollte sich die Prüfvorschriften ansehen. Ein absolutes NoGo Die kompletten Tests sind ein Zeichen von Bequemlichkeit. Es entspricht nicht den Anforderungen einer Prüfzusammenfassung, beinhaltet aber alle notwendigen Informationen. Wir lehnen Testreports grundsätzlich ab, da wir weder das Personal noch die Zeit haben, komplette Prüfberichte durchzugehen. Wir müssen als Spediteur leider diese Tätigkeit übernehmen, denn 60% der Prüfzusammenfassungen sind falsch, nicht auf das Produkt zutreffend oder schlicht und einfach nicht vorhanden. Gruß Skypainter
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Skypainter]
#29331
06.08.2020 07:51
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tree787
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Die Physical Description einfach mit "Pouch" anzugeben ist lt. Aussage der BAM nicht ausreichend, da hier eine identifikationsfähige Beschreibung der Batterie stehen sollte. Weiterhin sehe ich hier grundsätzliche Fehler. Der Hinweis auf UN 38.3.3.(f) und (g) fehlt. Der gleiche Fehler wird bei HP gemacht. Dort wird sogar darauf hingewiesen, man sollte sich die Prüfvorschriften ansehen. Ein absolutes NoGo
Hat jemand eine Mailadresse vom HP-Support, wo ich die Prüfzusammenfassung anfordern kann? Danke. Wie ich die Dokumente von HP verstehe, wird auf Seite 1 für alle Akkus die Prüfung bescheinigt und die Beschreibung der Batterien mit Masse, Wh, etc. in die Tabelle der nächsten 10 Seiten gepackt. Das allgemeine Blabla wird quasi ausgeklammert. Wieder eine Form der Bequemlichkeit. Man muss sich seinen Akku quasi raussuchen. Dumm nur, dass das Modell, wonach ich suche, nicht dabei ist  An dem Verweis auf UN 38.3.3 (f) und (g) hätte ich nichts auszusetzen. Die Anforderung ist doch "Verweis auf Prüfunganforderungen für zusammengesetzt Batterien, falls zutreffend ( d.h. 38.3.3 (f) und 38.3.3 (g))". Wie sähe es denn richtig aus? Wo ist ein gutes Beispiel zu finden, das allen Anforderungen entspricht?
Zuletzt bearbeitet von tree787; 06.08.2020 08:35.
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: tree787]
#29332
06.08.2020 10:34
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Skypainter
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An dem Verweis auf UN 38.3.3 (f) und (g) hätte ich nichts auszusetzen. Die Anforderung ist doch "Verweis auf Prüfunganforderungen für zusammengesetzt Batterien, falls zutreffend ( d.h. 38.3.3 (f) und 38.3.3 (g))". Wie sähe es denn richtig aus? Wo ist ein gutes Beispiel zu finden, das allen Anforderungen entspricht?
Um hier eine richtige Antwort geben zu können bzw. um die Anforderungen zu verstehen muss man sich mal die beiden Punkte ansehen: UN 38.3.3 (f) Bei der Prüfung einer Batteriebaueinheit, deren Lithiumgesamtanteil aller Anoden, wenn vollständig geladen, höchstens 500 g oder, im Falle einer Lithium-Ionen-Batterie, deren Watt-Stunden-Rate höchstens 6200 Wh beträgt und die zusammengesetzt ist aus Batterien, die alle anzuwendenden Prüfungen bestanden haben, ist eine zusammengesetzte Batterie in vollständig geladenem Zustand gemäßden Prüfungen T.3, T.4, T.5 und zusätzlich T.7 im Falle einer wiederaufladbaren Batterie, zu prüfen. Soll heißen, eine Batterie, die aus geprüften Zellen zusammengebaut wird und nicht mehr als 6200 Wh leistet, muß nochmals die Prüfungen T3,T4,T5 und T7 bestehen. (Beispiel Notebook oder Fahrradakku) Insofern bringt dann ein Testreport für die einzelnen Zellen gar nichts. Ein Fehler, der immer wieder gerne gemacht wird. Und dazu muß in der Prüfzusammenfassung mit Ja oder Nein geantwortet werden, denn wer weiß denn ob die Batterie aus einzelnen geprüften Zellen zusammengebaut wurde oder nicht? Eine Beispiel findest du bei dem geschätzten Kollegen Werny PrüfzusammenfassungMeiner Meinung zwar nicht gerade zielführend da etwas überfrachtet und dadurch trotzdem 3 Seiten herauskommen, aber es sind alle möglichen Punkte angeführt und damit wäre eine solche komplett ausgefüllte Vorlage zu 100% konform zu den Vorschriften. Gruß Skypainter
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Skypainter]
#29333
06.08.2020 12:39
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tree787
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Danke für die Erläuterungen. Die Vorlage von Herrn Werny habe ich heute tatsächlich auch direkt an HP gesendet. Mal schauen, ob die das kurzfristig realisiert bekommen. Ich vermute eher nicht. Die Mailadresse ist wahrscheinlich auch nicht 100% korrekt gewesen.
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: tree787]
#29463
25.08.2020 11:03
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DJSMP
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Eine Frage an alle: Ich habe was ganz kurioses auf dem Tisch. Dort ist der Prüfbericht der UN-Tests und die Prüfzusammenfassung ein Dokument. Hattet ihr sowas schon mal und akzeptiert ihr das?
Das Dokument hat insgesamt 26 Seiten. Es beginnt mit einem Deckblatt page 1/26), in dem alle Angaben zur Batterie stehen. Dann schließen sich zwei Seiten (page 2/26 und page 3/26) an, die die Inhalte der UN-Prüfzusammenfassung beinhalten. Bei den Angaben zur Batterie steht "siehe Deckblatt". Die restlichen 23 Seiten (page 4/26 bis page 26/26 sind dann der usprüngliche Prüfbericht.
Vielen Dank für eure Meinungen.
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#29560
14.09.2020 08:54
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Keiner eine Idee/Meinung? 
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#29562
14.09.2020 09:27
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Hallo DJSMP,
genau genommen, ist das dann keine Prüfzusammenfassung, es ist der Prüfbericht. Da macht es sich jemand etwas arg leicht, auch wenn die geforderten Angaben angegeben sind. Aber ein Verweis auf den Testbericht ist schon mal ein Ausschlusskriterium, insofern ist die Prüfzusammenfassung nicht vollständig und damit zu beanstanden.
Ich würde dies nicht akzeptieren.
Gruß Skypainter
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Skypainter]
#29563
14.09.2020 09:56
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DJSMP
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Hallo Skypainter, vielen Dank für deine Meinung. Nur nochmal um Missverständnissen vorzubeugen: Es sind im Prinzip ein Deckblatt und zwei unabhängige Dokumente (1. Dokument Prüfzusammenfassung, 2. Dokument Prüfbericht). Nur hat man das alles kombiniert und durchnummeriert. Ich muss mich jetzt mit dem Bureau Veritas als Prüflabor und Ersteller des Dokuments anlegen. Und da brauche ich schon ordentlich Kanonenfutter. Nirgends in den Vorschriften steht ja drin, dass man die Prüfzusammenfassung und den Prüfbericht nicht kombinieren darf. Und dass man bei einzelnen Inhalten nicht auf ein Deckblatt verweisen darf, steht leider auch nirgends. 
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#29565
14.09.2020 11:03
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aw_
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Moin DJSMP, Solange sämtliche verlangte Informationen eindeutig vorhanden sind, sollte das langen. Ein 'Mehr als verlangt' ist ja nicht verboten! Wenn jemand die Summary haben will, dann verweise ich auf entsprechende Seite(n). Und wenn damit immer noch jemand Probleme hat, kann man auch die Seit(n) separat drucken. PDF kann das ja. Sollten verlangte Informationen auf der Summary selbst fehlen, und auf andere Stellen innerhalb des Prüfberichts lediglich verweisen, dann bin ich bei Skypainter.. gruss..aw
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Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Hazardous]
#30829
29.04.2021 09:29
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Tanja_GB
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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