Vielen Dank - Irgendwie war mir dieser Beitrag bei der Suche durchgegangen.
Letztlich ist es ja Sache des Maschinenherstellers ob er auf die Batterien des Zulieferers setzt oder nicht. Ich sehe den Sachverhalt genauso wie im Beitrag diskutiert und denke das der Hersteller im Fall eines Unfalls Probleme bekommen wird.
Ich frage mich nur, wie dann bei einer Kontrolle unseres LKWs dieser Nachweis geführt werden kann - Der Transport der Maschine erfolgt außerhalb des ADRs ganz normal auf einem Tieflader - Die Maschine selbst ist vom Hersteller von außen klar erkennbar als Lithium-Ionen betriebene Maschine gelabelt.
Ein pfiffiger Beamte könnte nun einen Prüfnachweis der Batterie verlangen um hier außerhalb des ADRs transportieren zu dürfen und wir können nur die Aussage vom Maschinenhersteller geben, dass es sich um eine Kleinserie handelt ohne eine Form der Dokumentation
Naja aber wer tritt als Versender auf? Weil ja nicht nur der Hersteller sicherstellen muss dass die Prüfzusammenfassung vorgelegt werden kann sondern auch jeder weiterer Versender. Also wenn Ihre Firma jetzt diese Maschinen versendet muss schon im Vorfeld sichergestellt werden, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Es müsste also zumindest eine offizielle Bestätigung des Herstellers her, dass er aufgrund dessen, dass die Produktionsserie insgesamt nicht mehr als 100 Stk hat, die Batterien nicht gemäß UN-Handbuch geprüft wurde. Das wäre denke ich das mindeste um sich rechtlich abszusichern.
Und ich hab den Beitrag auch nur gefunden weil ich irgendwo im Hinterkopf hatte, dass da ja schon mal was war
