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Kleinserie Lithium-Ionen Batterien / UN3171 #30854 05.05.2021 17:01
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Schrankwand87 Offline OP
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Hallo zusammen,
aktuell bin ich mit folgendem Sachverhalt konfrontiert für den ich mir aus dem ADR aktuell keine eindeutig Lösung herleiten kann und bitte daher um eure Unterstützung.

Konkret geht es um den Versand von elektrisch betriebenen Arbeitsmaschinen, welche als Ladung auf Tiefladern befördert werden. Hier komme ich eindeutig auf die UN3171.

Im letzten Absatz der zugehörigen SV388 wird für die verbauten Batterien gefordert, dass diese dem Absatz 2.2.9.1.7 entsprechen müssen und somit gemäß UN38.3 getestet worden sein müssen. Dementsprechend brauche ich den Prüfnachweis für den Transport der Maschinen.

Nun beruft sich der Zulieferer der Batterien bei meiner Nachfrage auf die Kleinserien-Regelung und teilt mir mit, dass die Batterien nicht getestet sind. Nach seiner Auffassung ist es auch nicht erforderlich, solange er nicht mehr als 100 Stück / Jahr baut. Somit käme dann die 667 in Betracht.

Meine Auffassung des ADR ist hier eindeutig: Es geht nicht um eine jährliche Produktionsmenge, sondern um eine Gesamtproduktionsmenge - Ich vermute hier möchte man einfach den Aufwand und die Kosten der Zertifizierung sparen. Wie seht ihr das?

2. Frage - Wie kann ich nun nachweisen, dass das verbaute Batteriesystem unter die Kleinserien-Regelung fallen soll? Muss mir dies durch den Hersteller bescheinigt werden? Ich will die 667 nicht einfach nutzen wenn ich keinen Nachweis habe, dass a) für die Batterien zutrifft
Habt ihr ähnliche Erfahrung mit dem Verweis auf diese Regelung?

Danke für eure Einschätzung

Zuletzt bearbeitet von Schrankwand87; 05.05.2021 17:05.
Re: Kleinserie Lithium-Ionen Batterien / UN3171 [Re: Schrankwand87] #30856 05.05.2021 18:24
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Nico Offline
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Hallo Schrankwand,

vielleicht hilft dir dieser
Beitrag weiter.

Im ADR wird nicht gesagt, dass es sich um eine Jahresproduktion von nicht mehr als 100 Stk handeln muss sondern lediglich von einer Produktion von nicht mehr als 100 Stk.
(Die Angabe mit der Jahresproduktion kommt aus den IATA-DGR, also Luftverkehr, wo die Beförderung allerdings nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt ist. (A88)). Man kann sich hier nicht einfach beide Vorschriften kombinieren und das "unangenehmen" (also die behördliche Genehmigung) unter den Tisch fallen lassen.

Mir persönlich wäre jeder Hersteller der seine Batterien nicht testen lassen möchte suspekt.

lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Kleinserie Lithium-Ionen Batterien / UN3171 [Re: Nico] #30858 06.05.2021 09:02
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Schrankwand87 Offline OP
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Vielen Dank - Irgendwie war mir dieser Beitrag bei der Suche durchgegangen.

Letztlich ist es ja Sache des Maschinenherstellers ob er auf die Batterien des Zulieferers setzt oder nicht. Ich sehe den Sachverhalt genauso wie im Beitrag diskutiert und denke das der Hersteller im Fall eines Unfalls Probleme bekommen wird.

Ich frage mich nur, wie dann bei einer Kontrolle unseres LKWs dieser Nachweis geführt werden kann - Der Transport der Maschine erfolgt außerhalb des ADRs ganz normal auf einem Tieflader - Die Maschine selbst ist vom Hersteller von außen klar erkennbar als Lithium-Ionen betriebene Maschine gelabelt.
Ein pfiffiger Beamte könnte nun einen Prüfnachweis der Batterie verlangen um hier außerhalb des ADRs transportieren zu dürfen und wir können nur die Aussage vom Maschinenhersteller geben, dass es sich um eine Kleinserie handelt ohne eine Form der Dokumentation

Re: Kleinserie Lithium-Ionen Batterien / UN3171 [Re: Schrankwand87] #30860 06.05.2021 09:21
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Michael Offline
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Wahrscheinlich müsste der Hersteller im Nachhinein im Zuge einer Anhörung den Nachweis erbringen (wie auch immer).

Der LKW müsste meiner Meinung nach aufgrund dieser Aussage nicht weiter aufgehalten werden dürfen.

Re: Kleinserie Lithium-Ionen Batterien / UN3171 [Re: Schrankwand87] #30865 06.05.2021 11:23
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Nico Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Schrankwand87
Vielen Dank - Irgendwie war mir dieser Beitrag bei der Suche durchgegangen.

Letztlich ist es ja Sache des Maschinenherstellers ob er auf die Batterien des Zulieferers setzt oder nicht. Ich sehe den Sachverhalt genauso wie im Beitrag diskutiert und denke das der Hersteller im Fall eines Unfalls Probleme bekommen wird.

Ich frage mich nur, wie dann bei einer Kontrolle unseres LKWs dieser Nachweis geführt werden kann - Der Transport der Maschine erfolgt außerhalb des ADRs ganz normal auf einem Tieflader - Die Maschine selbst ist vom Hersteller von außen klar erkennbar als Lithium-Ionen betriebene Maschine gelabelt.
Ein pfiffiger Beamte könnte nun einen Prüfnachweis der Batterie verlangen um hier außerhalb des ADRs transportieren zu dürfen und wir können nur die Aussage vom Maschinenhersteller geben, dass es sich um eine Kleinserie handelt ohne eine Form der Dokumentation


Naja aber wer tritt als Versender auf? Weil ja nicht nur der Hersteller sicherstellen muss dass die Prüfzusammenfassung vorgelegt werden kann sondern auch jeder weiterer Versender. Also wenn Ihre Firma jetzt diese Maschinen versendet muss schon im Vorfeld sichergestellt werden, dass alle Vorgaben erfüllt sind. Es müsste also zumindest eine offizielle Bestätigung des Herstellers her, dass er aufgrund dessen, dass die Produktionsserie insgesamt nicht mehr als 100 Stk hat, die Batterien nicht gemäß UN-Handbuch geprüft wurde. Das wäre denke ich das mindeste um sich rechtlich abszusichern.

Und ich hab den Beitrag auch nur gefunden weil ich irgendwo im Hinterkopf hatte, dass da ja schon mal was war wink


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.

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