Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Aerosole (UN1950) in bauartgeprüften Kartons??? #3103 16.08.2005 11:11
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
L
Lars Paterok Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
L
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
Hallo zusammen,

wir haben momentan einen Großauftrag an Aerosolen (UN1950) der per Seeverkehr in den Irak verschickt werden soll!

Ich habe zwar dem IMDG-Code entnommen, daß die Kartons ein max. Bruttogewicht von 55kg haben dürfen (P003), aber müssen sie auch in bauartgeprüften UN-Kartons verpackt werden? Können wir sofern wir die Bauvorschriften nach 6.1.4 erfüllen auch ungeprüfte Kartons nutzen, schließlich gibt es bei Klasse 2 keine Verpackungsgruppen?

Abgesehen davon würde mich interessieren ob wir die Paletten dann aus Transportgründen mit Pappe verschalen und die Label oder einen Hinweis auf den Inhalt der Palette an der Verschalung anbringen können???

Oder kennt jemand noch eine "günstigere" Alternative, die nicht so arbeitsintensiv ist!? So daß z.B. die Palette die eigentliche Aussenverpackung ist und wir wir bei den Kartons nichts weiter beachten müssen.


Schöne Grüße aus Bielefeld

Lars

Re: Aerosole (UN1950) in bauartgeprüften Kartons?? [Re: Lars Paterok] #3104 17.08.2005 11:54
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 55
Bernd Gonschior Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2005
Beiträge: 55
Hallo Lars,

es sind keine bauartgeprüften Kartons vorgeschrieben, denn es gelten lediglich die Vorschriften für die Verpackung (6.1.4). Die Vorschriften für die Prüfung der Verpackung (6.1.5) und die Verpackungskennzeichnung (6.1.3) brauchen nicht beachtet zu werden.

Die Kartons können in jede geeignete Umverpackung eingesetzt werden (dies kann auch eine verschalte Palette sein). Wenn die Kennzeichnung und Markierung der Kartons dann nicht mehr sichtbar ist, müssen die entsprechenden Kennzeichnungen und Markierungen außen auf der Umverpackung erscheinen.

Wenn der Inhalt der Aerosoldosen nicht mehr als 1000 ml beträgt, ist der Transport als Begrenzte Mengen oder Limited Quantities möglich. Es können in diesem Fall mit Schrumpf- oder Stretchfolie umhüllte Paletten ("Trays") als Außenverpackung verwendet werden. Das Bruttogewicht der einzelnen Palette ist aber auf 20 kg beschränkt). Weitere Angaben zu dieser Verpackungsart stehen im Unterabschnitt 3.4.2.2 des Abschnitts 3.4, Begrenzte Mengen.

Gruß
Bernd Gonschior

Re: Aerosole (UN1950) in bauartgeprüften Kartons?? [Re: Bernd Gonschior] #3105 18.08.2005 09:22
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
L
Lars Paterok Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
L
Registriert: Sep 2004
Beiträge: 48
Hallo Bernd,

vielen Dank erstmal für Deine Hilfe!!!

Kannst Du mir evtl. noch sagen wo im IMDG-Code genau
vermerkt ist, daß keine bauartgeprüften Kartons bei
den Aerosolen bzw. Klasse 2 vorgeschrieben sind?

In der Verpackungsanweisung P003 steht zwar geschrieben,
dass die Bauvorschriften nach 6.1.4 eingehalten werden müssen,
aber das heißt doch nicht gleich dass sie deswegen nicht
bauartgeprüft sein müssen, oder? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruß
Lars Paterok

Re: Aerosole (UN1950) in bauartgeprüften Kartons?? [Re: Lars Paterok] #3106 30.08.2005 16:39
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Hallo Herr Paterok,
das ist aus der Verpackungsanweisung P003 ableitbar, da die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 des IMDG-Codes nicht erfüllt sein müssen. Genau hier ist aber die Bauartprüfung gefordert.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 11.05.2025 20:40
Sprache im Gefahrzettel
von M.A.T. - 07.05.2025 23:16
Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
von Gerald - 07.05.2025 18:10
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3