Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
LQ Placard #31082 20.06.2021 20:15
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 22
D
defender27 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 22
Hallo miteinander,

Wenn 100 kg LQ in einen Container geladen werden, muss dieser nicht mit LQ-Placards gekennzeichnet werden (da LQ-Versandstücke erst ab einem Bruttogewicht von 8 t gekennzeichnet werden müssen)( Zusätzliche andere Gefahrgüter sind geladen))
Ist das so korrekt?

Re: LQ Placard [Re: defender27] #31083 21.06.2021 07:26
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Im Seeverkehr gibt es diese 8t-Grenze nicht, Container müssen immer mit LQ-Placards gekennzeichnet werden, wenn LQ drin ist. 3.4.5.5.1 IMDG

ABER: in deinem Fall ist anderes GG drin (ich gehe davon aus, dass dieses Placards erfordert): hier wird nur das "normale" GG plakatiert, LQ-Raute fällt weg. 3.4.5.5.2 IMDG-Code

Übrigens: Container sind keine LQ-Versandstücke, sondern Beförderungseinheiten. Versandstück ist das Packstück, als die Außenverpackung mit Innenverpackung(en).

Re: LQ Placard [Re: Claudi] #31098 22.06.2021 18:39
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 22
D
defender27 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 22
Habe 3.4.5.5.2 IMDG-Code einige Mal durch gelesen. Bin mir unsicher, ob die LQ-Raute als Placard außen wirklich weg fällt.

Re: LQ Placard [Re: defender27] #31099 22.06.2021 19:59
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
Hallo defender27,

3.4.5.5.2
Güterbeförderungseinheiten, die gefährliche Güter und in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthalten, müssen gemäß den für die nicht in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Güter geltenden Vorschriften plakatiert und gekennzeichnet werden.

Somit ist bei einer Sammelbeladung von Gefahrgüter, verpackt nach 3.4, und "regulär" gekennzeichneten und markierten gefährlichen Gütern die Beförderungseinheit gemäß der Gefahrklasse/en der geladenen Güter zu plakatieren. (Klasse 2 - 9 wie anwendbar) Nicht aber zusätzlich mit dem Placard für begrenzte Mengen

Ist jedoch für das nicht in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Gut kein Placard oder kein Kennzeichen erforderlich, so sind die Güterbeförderungseinheiten wie in 3.4.5.5.4 angegeben zu kennzeichnen.

In diesem Satz ist beschrieben das, wenn Gefahrgüter geladen wurden für welche KEINE Gefahrenkennzeichnung oder Placards erforderlich sind (auf Anhieb fällt mit als Bespiel hier nur die Beladung mit einem PKW mit Verbrennungsmotor ein) und Gefahrgüter verpackt nach 3.4 dann muss der Container wieder mit dem Placard für die begrenzten Mengen versehen werden

Re: LQ Placard [Re: gefahrgutbaer] #31101 23.06.2021 07:00
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 297
M
Michael Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 297
Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer

In diesem Satz ist beschrieben das, wenn Gefahrgüter geladen wurden für welche KEINE Gefahrenkennzeichnung oder Placards erforderlich sind (auf Anhieb fällt mit als Bespiel hier nur die Beladung mit einem PKW mit Verbrennungsmotor ein) und Gefahrgüter verpackt nach 3.4 dann muss der Container wieder mit dem Placard für die begrenzten Mengen versehen werden


SV188?

Re: LQ Placard [Re: Michael] #31110 23.06.2021 13:24
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
Ursprünglich geschrieben von: Michael
[quote=gefahrgutbaer]
SV188?


Hallo Michael,
die SV 188 ist, ähnlich wie GG verpackt in begrenzten Mengen, eine Beförderungserleichterung. Allerdings eigenständig und hat nichts mit LQ nach 3.4 ADR / IMDG zu tun. Des Weiteren werden bei der Freistellung nach SV188 ausschließ0lich die Versandstücke, und gegebenenfalls die Umverpackungen, mit der Lithium-Batterie-Markierung versehen. Nicht aber der Großcontainer
Mein Beispiel mit dem Fahrzeug zielte auf folgendes ab:
Das Fahrzeug ist, ausgehend von der Annahme das die Freistellungen der SV 961 nicht eingehalten werden, in die Gefahrenklasse 9 eingestuft und muss gemäß Spalte 3 der Tabelle 3.2 mit eben diesem Gefahrzettel versehen werden. Demzufolge müsste der Container - eigentlich - mit dem Placard für die Klasse 9 markiert werden.
Durch die SV 962 wird die Markierungs- und Plakatierungspflicht ausgesetzt
Daher wäre jetzt der Container wieder mit dem Placard "LQ" zu markieren.

Vielleicht hat jemand ja noch ein besseres Beispiel parat anhand dem man das besser erklären kann.

Gruß
Markus

Re: LQ Placard [Re: gefahrgutbaer] #31111 23.06.2021 13:36
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 297
M
Michael Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 297
Hallo,

vielleicht war meine Antwort zu kurz um verständlich gewesen zu sein.

Ich wollte ein Beispiel für ein Gefahrgut bringen, welches auf dem Container dann nicht kennzeichnungspflichtig ist. Das hast Du in Deinen Ausführungen ja bestätigt.

Also wäre ein Container voll Kartons gem. SV188 und ein paar Spraydosen im Tray oder Karton nach LQ zu kennzeichnen, oder nicht?

Michael

Re: LQ Placard [Re: Michael] #31112 23.06.2021 15:52
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
Hallo Michael,

ja, jetzt ja. - Hätte ich auch selber rauf kommen können. crazy

Re: LQ Placard [Re: gefahrgutbaer] #31113 23.06.2021 18:45
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 22
D
defender27 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 22
Somit ist bei einer Sammelbeladung von Gefahrgüter, verpackt nach 3.4, und "regulär" gekennzeichneten und markierten gefährlichen Gütern die Beförderungseinheit gemäß der Gefahrklasse/en der geladenen Güter zu plakatieren. (Klasse 2 - 9 wie anwendbar) Nicht aber zusätzlich mit dem Placard für begrenzte Mengen.

Was wäre, wenn man trotzdem das Placard begrenzte Menge anbringen würde?

Re: LQ Placard [Re: defender27] #31115 24.06.2021 05:29
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Jacob Madsen Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Ursprünglich geschrieben von: defender27


Was wäre, wenn man trotzdem das Placard begrenzte Menge anbringen würde?


Hallo Defender,

das wäre schlicht nicht richtig und könnte im Hafen dazu führen, dass das nichtzutreffende Kennzeichen entfernt werden muss.
Denn wir reden über ein Kennzeichen, nicht über ein Placard.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
Seite 1 von 2 1 2

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Verpackung UN3091
von Floridacargocat - 29.03.2024 15:50
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3