LQ Placard
#31082
20.06.2021 21:15
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defender27
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Hallo miteinander,
Wenn 100 kg LQ in einen Container geladen werden, muss dieser nicht mit LQ-Placards gekennzeichnet werden (da LQ-Versandstücke erst ab einem Bruttogewicht von 8 t gekennzeichnet werden müssen)( Zusätzliche andere Gefahrgüter sind geladen)) Ist das so korrekt?
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Re: LQ Placard
[Re: defender27]
#31083
21.06.2021 08:26
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Claudi
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Im Seeverkehr gibt es diese 8t-Grenze nicht, Container müssen immer mit LQ-Placards gekennzeichnet werden, wenn LQ drin ist. 3.4.5.5.1 IMDG
ABER: in deinem Fall ist anderes GG drin (ich gehe davon aus, dass dieses Placards erfordert): hier wird nur das "normale" GG plakatiert, LQ-Raute fällt weg. 3.4.5.5.2 IMDG-Code
Übrigens: Container sind keine LQ-Versandstücke, sondern Beförderungseinheiten. Versandstück ist das Packstück, als die Außenverpackung mit Innenverpackung(en).
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Re: LQ Placard
[Re: Claudi]
#31098
22.06.2021 19:39
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defender27
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Habe 3.4.5.5.2 IMDG-Code einige Mal durch gelesen. Bin mir unsicher, ob die LQ-Raute als Placard außen wirklich weg fällt.
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Re: LQ Placard
[Re: defender27]
#31099
22.06.2021 20:59
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gefahrgutbaer
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Hallo defender27,
3.4.5.5.2 Güterbeförderungseinheiten, die gefährliche Güter und in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter enthalten, müssen gemäß den für die nicht in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Güter geltenden Vorschriften plakatiert und gekennzeichnet werden.
Somit ist bei einer Sammelbeladung von Gefahrgüter, verpackt nach 3.4, und "regulär" gekennzeichneten und markierten gefährlichen Gütern die Beförderungseinheit gemäß der Gefahrklasse/en der geladenen Güter zu plakatieren. (Klasse 2 - 9 wie anwendbar) Nicht aber zusätzlich mit dem Placard für begrenzte Mengen
Ist jedoch für das nicht in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Gut kein Placard oder kein Kennzeichen erforderlich, so sind die Güterbeförderungseinheiten wie in 3.4.5.5.4 angegeben zu kennzeichnen.
In diesem Satz ist beschrieben das, wenn Gefahrgüter geladen wurden für welche KEINE Gefahrenkennzeichnung oder Placards erforderlich sind (auf Anhieb fällt mit als Bespiel hier nur die Beladung mit einem PKW mit Verbrennungsmotor ein) und Gefahrgüter verpackt nach 3.4 dann muss der Container wieder mit dem Placard für die begrenzten Mengen versehen werden
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Re: LQ Placard
[Re: gefahrgutbaer]
#31101
23.06.2021 08:00
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Michael
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In diesem Satz ist beschrieben das, wenn Gefahrgüter geladen wurden für welche KEINE Gefahrenkennzeichnung oder Placards erforderlich sind (auf Anhieb fällt mit als Bespiel hier nur die Beladung mit einem PKW mit Verbrennungsmotor ein) und Gefahrgüter verpackt nach 3.4 dann muss der Container wieder mit dem Placard für die begrenzten Mengen versehen werden
SV188?
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Re: LQ Placard
[Re: Michael]
#31110
23.06.2021 14:24
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gefahrgutbaer
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[quote=gefahrgutbaer] SV188? Hallo Michael, die SV 188 ist, ähnlich wie GG verpackt in begrenzten Mengen, eine Beförderungserleichterung. Allerdings eigenständig und hat nichts mit LQ nach 3.4 ADR / IMDG zu tun. Des Weiteren werden bei der Freistellung nach SV188 ausschließ0lich die Versandstücke, und gegebenenfalls die Umverpackungen, mit der Lithium-Batterie-Markierung versehen. Nicht aber der Großcontainer Mein Beispiel mit dem Fahrzeug zielte auf folgendes ab: Das Fahrzeug ist, ausgehend von der Annahme das die Freistellungen der SV 961 nicht eingehalten werden, in die Gefahrenklasse 9 eingestuft und muss gemäß Spalte 3 der Tabelle 3.2 mit eben diesem Gefahrzettel versehen werden. Demzufolge müsste der Container - eigentlich - mit dem Placard für die Klasse 9 markiert werden. Durch die SV 962 wird die Markierungs- und Plakatierungspflicht ausgesetzt Daher wäre jetzt der Container wieder mit dem Placard "LQ" zu markieren. Vielleicht hat jemand ja noch ein besseres Beispiel parat anhand dem man das besser erklären kann. Gruß Markus
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Re: LQ Placard
[Re: gefahrgutbaer]
#31111
23.06.2021 14:36
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Michael
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Hallo,
vielleicht war meine Antwort zu kurz um verständlich gewesen zu sein.
Ich wollte ein Beispiel für ein Gefahrgut bringen, welches auf dem Container dann nicht kennzeichnungspflichtig ist. Das hast Du in Deinen Ausführungen ja bestätigt.
Also wäre ein Container voll Kartons gem. SV188 und ein paar Spraydosen im Tray oder Karton nach LQ zu kennzeichnen, oder nicht?
Michael
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Re: LQ Placard
[Re: Michael]
#31112
23.06.2021 16:52
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gefahrgutbaer
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Hallo Michael, ja, jetzt ja. - Hätte ich auch selber rauf kommen können. 
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Re: LQ Placard
[Re: gefahrgutbaer]
#31113
23.06.2021 19:45
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defender27
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Somit ist bei einer Sammelbeladung von Gefahrgüter, verpackt nach 3.4, und "regulär" gekennzeichneten und markierten gefährlichen Gütern die Beförderungseinheit gemäß der Gefahrklasse/en der geladenen Güter zu plakatieren. (Klasse 2 - 9 wie anwendbar) Nicht aber zusätzlich mit dem Placard für begrenzte Mengen.
Was wäre, wenn man trotzdem das Placard begrenzte Menge anbringen würde?
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Re: LQ Placard
[Re: defender27]
#31115
24.06.2021 06:29
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Jacob Madsen
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Was wäre, wenn man trotzdem das Placard begrenzte Menge anbringen würde?
Hallo Defender, das wäre schlicht nicht richtig und könnte im Hafen dazu führen, dass das nichtzutreffende Kennzeichen entfernt werden muss. Denn wir reden über ein Kennzeichen, nicht über ein Placard.
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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