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UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 #30094 07.12.2020 16:22
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Grisu2013 Offline OP
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Hallo zusammen,

Zusammengefasste Problemstellung:
Zukünftig wird für RID (und ADR) die UN 1010 für Butadiene stabilisiert, oder Kohlenwasserstoff stabilisiert, Gemisch mit mehr als 40 % Butadien verwendet.
Gemisch mit weniger als 40 % Butadien sollen unter UN 1965 fallen.
Für uns würde dies in der Praxis u.U. bedeuten, dass wir entsprechend des tatsächlichen Butadiengehaltes ( < 40% oder > 40%) umdeklariert / umgekennzeichnet werden müsste.
Es könnte in Einzelfällen sogar dazu führen, dass in einem Zug sowohl UN 1010 als auch UN 1965 an Kesselwagen aufgeführt werden müsste, für gleiches Produkt aus leicht schwankender Produktion.
Die Produktion ist leider nicht so zu steuern das man ein gleichmäßiges Produkt erhält und die Analysen können erst beim Beladen der KWG erfolgen.
Wer hat diesbezüglich noch Probleme, wie könnte man hier eine Sondrvereinbarung erreichen.

MfG
CO

Zuletzt bearbeitet von Grisu2013; 07.12.2020 16:23.
Re: UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 [Re: Grisu2013] #30096 07.12.2020 17:51
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M.A.T. Offline
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Hallo,
was soll in einer Ausnahme denn stehen?
M.A.T.

Re: UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 [Re: M.A.T.] #30097 08.12.2020 09:12
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Grisu2013 Offline OP
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Hallo M.A.T.,

In der Ausnahme sollte stehen: das man das Produkt auch mit < 40 % Butadiene unter der UN 1010 befördern darf, die Toleranz nach unten müsste dann noch geklärt werden,
evtl. 10 %, sodas man mit 36 % Butadiene dies noch unter UN 1010 befördern darf.
Das Produkt wird in jedem Fall stabilisiert, egal ob > oder < 40 % Butadiene.
Die genaue Definition müsste man noch erarbeiten, die Frage ist ob sowas grundsätzlich möglich ist und wie lange sowas dauert.
Falls andere auch dieses Problem haben, könnte man sich zusammenschließen, da dies ja mit hohen Kosten/Aufwand verbunden ist.

Anbei der Änderungsantrag von Spanien, hier ist davon ausgegangen worden das kein Butadiene unter 40 % befödert wird, dies ist aber nicht richtig.

MfG

CO

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RID_RC_2019-16_d_UN_1010.pdf (91.44 KB, 212 Downloads)
Re: UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 [Re: Grisu2013] #30098 08.12.2020 12:18
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M.A.T. Offline
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Danke,
dann sehe ich wenig Chance, weil die Argumentation ja keine ist, die nicht prinzipiell für alle Lösungen/Gemische gälte. Und unzumutbare Härten sind damit ja nicht verbunden. Eventuell sinnvoller könnte sein, über die Verbände direkt oder indirekt über die Regierungsvertreter in Genf auf Rückänderung hinzuwirken.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 [Re: M.A.T.] #30106 09.12.2020 09:03
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Grisu2013 Offline OP
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Danke für deine Einschätzung, hatte ich mir schon fast gedacht.
Vom EBA haben wir diesbezüglich eine "Absage" erhalten, da die Neuerung ja für ADR und RID gilt.
Eine Anfrage beim VCI ist gestellt

MfG

CO

Re: UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 [Re: Grisu2013] #30112 10.12.2020 08:43
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Claudi Online
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@Grisu2013 eine große Firma aus dem Kölner Raum, die von dieser Änderung auch betroffen ist, hat ebenfalls beim EBA angefragt

Antwort auf

1. Gefahrgut ist nach den Vorgaben des RID zu klassifizieren; 2. Gefahrgut ist entsprechend der Klassifizierung zu kennzeichnen (zu verpacken, befördern, ...).

In der Praxis kann das tatsächlich bedeuten, dass in Ihrem Fall die Kennzeichnung von Kesselwagen je nach Klassifizierung der jeweiligen Charge von UN 1010 zu UN1965, oder umgekehrt, geändert werden muss.

Da es sich nicht um ein exklusives Thema des EBA handelt (sowohl RID als auch ADR betroffen, Zuständigkeiten des Bundes und der Länder, grenzüberschreitende Beförderungen) kann ich Ihnen leider keine schnelle Lösung für Ihr Problem anbieten.

Ich empfehle Ihnen, dieses Problem über Ihren Verband anzugehen, so dass dieser Umstand in zukünftigen RID-Versionen berücksichtigt werden kann. Gegebenenfalls ist auch eine frühere Lösung möglich, etwa über eine Multilaterale Sondervereinbarung. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es für die Argumentation hilfreich sein kann, das Problem auch quantitativ zu beschreiben (Häufigkeit, Kosten, Aufwand, ...). Auch dabei kann Ihr Verband Sie sicherlich beraten.

Bis Mitte des kommenden Jahres können Sie noch das RID 2019 anwenden, wenn Sie die Regelungen der entsprechenden Übergangsvorschriften anwenden.


Ich denke, die gleiche Antwort werden alle kriegen, die anfragen.

Die Firma steht wohl diesbezüglich auch mit dem VCI in Kontakt.

Im Anhang das verursachende Dokument des RID-Fachausschusses OTIF/RID/RC/2019/16 (ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2019/16) - Auslöser war ein Vorschlag Spaniens.

Besonders ulkig aus deutscher Sicht ist wohl:

Antwort auf
Die Vertreterin Spaniens weist darauf hin, dass nach ihrem Kenntnisstand alle derzeit verwendeten und beförderten Butadiene und Butadiengemische mehr als 40 % Butadien enthalten und dass daher die im RID/ADR verwendete Beschreibung an die der UN-Modellvorschriften angepasst werden sollte
<-- das ist nicht der Fall.

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RID_RC_2019-16_d_UN_1010.pdf (91.44 KB, 361 Downloads)
Re: UN 1010 Butadiene, Änderung RID 2021 [Re: Grisu2013] #31210 20.07.2021 13:27
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M.A.T. Offline
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Hallo, Grisu2013
vielleicht hilft die kürzlich unterzeichnete Multi M338 bzw. die Gegenstücke für ADN und RID?
Gruß
M.A.T.


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