Ich als Gefahrgutbeauftrager bin hier in dann rechtlich im Boot wenn es den Gefahrstoffbeauftragten nach Rechtswegen gar nicht gibt richtig?
Nein, du bist dann nicht rechtlich im Boot. Du bist als Gefahrgutbeauftragter in der Beförderung unterwegs, deine Pflichten stehen inder GbV (mit teilweise Verweis ins ADR). Die Lagerung tangiert dich als GB gar nicht.
Im Boot ist hier der Unternehmer/ Arbeitgeber, der sich um sichere Arbeitsbedingungen kümmern muss, ggf. durch Fachleute beraten lassen muss. Das ist u.a. die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. eine fachkundige Person - hier kommt dann der "Gefahrstoffbeauftragte" ins Spiel:
§ 6 Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber festzustellen, „ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können“. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Kenntnisse zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, ist er dazu verpflichtet, sich fachkundig beraten zu lassen. Hierzu
kann vom Unternehmen eine fachkundige Person als Gefahrstoffbeauftragter ernannt werden. Zentrale Aufgabe des Gefahrstoffbeauftragten ist es also vor allem, den Arbeitgeber, aber auch Mitarbeiter bei allen Fragen im Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten sowie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Fachkundig können aber auch insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.
Also lehn dich bzgl. der Batterien zurück und verweise auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die es bei euch geben muss (intern oder extern).