Hallo Remy
für euren Transport gilt Kapitel 5.3.2.1.4. Container für lose Schüttung müssen beidseits mit der orangen Tafel mit den Zahlen, in eurem Fall 40/3175 und auf allen Seiten mit den Placards 4.1 versehen sein. Das Fahrzeug muss dann vorne und hinten mit je einer neutralen orangen Tafel gekennzeichnet sein.
Wenn nur ein Stoff befördert wird, gilt Kap. 5.3.2.1.6, wonach dann das Fahrzeug mit den orangen Tafeln mit Zahlen versehen werden darf, dann sind die Tafeln am Container nicht notwendig. Dies ist allerdings eher die Ausnahme, da dies vom Handling her nicht so geeignet ist.
Orange Tafeln am Container dürften Selbstklebefolien sein, am Fahrzeug jedoch nicht. Die gleiche Regelung gilt nach Kap. 5.3.2.1.7 auch für leere, ungereinigte Container.
Für die zweite Frage gilt Kap. 6.11 vollständig.