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LKW Versand UN3480 + UN3481 / 784 ! Batterien
#31496
15.09.2021 11:02
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Uwe73
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Hallo zusammen,
ich habe eine Anfrage zur Verpackung von 784 Lithium-Ionen Batterien (UN3480) erhalten ( pro Batt: 1104 Wh / 14,4 kg Batt.-gewicht) + 2 Schaltschränke UN3481 (mit je 28 Batt. gleichen Typs)
Die Batterien UN3480 sind gemäß Auftraggeber neu und unbenutzt. Die Batterien sind einzeln bereits in geeignete 4G Kartonagen des Batterieherstellers verpackt. Das Zertifikat der Kartonagen + MSDS liegt vor. Prüfzusammenfassung muss noch organisiert werden. Der Auftraggeber wird mir hier noch eine Bestätigung zuschicken, dass die Batterien neu und unbenutzt sind. Die Verpackung erfolgt nach P903 ADR. Nun geht es mir hier u.a. um die Mengen die ich a) als Overpack in Kiste / Verschlag verpacken kann b) Menge pro LKW / Beförderungseinheit Ich konnte in der ADR keine Einschränkungen für den Transport innerhalb Deutschlands finden. Des Weiteren habe ich noch 2 Schaltschränke in denen 28 Batterien eingebaut sind und als UN3481 verschickt werden sollen. Gibt es hier Mengengrenzen, die zu beachten sind ?
Gibt es von euch Anmerkungen die ggf. noch Beachtung finden müssen ?
Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.
VG Uwe73
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Re: LKW Versand UN3480 + UN3481 / 784 ! Batterien
[Re: Uwe73]
#31500
15.09.2021 15:46
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DJSMP
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Hallo Uwe73,
eine Umverpackung / Overpack ist mengenmäßig nicht reglementiert.
Im Straßenverkehr nach ADR ist auch die Menge pro Versandstück nicht für UN 3480 bzw. UN 3481 reglementiert. Auf Grund des Gewichts der Batterien ergibt sich die Entscheidung, ob eine bauartgeprüfte Verpackung (Batterien unter 12 kg) oder nur eine widerstandsfähige Außenverpackung, Schutzumschließung oder Palette/Handhabungseinrichtung (Batterien ab 12 kg) genutzt werden muss. Für die bauartgeprüften Verpackungen gilt der Verweis auf 4.1.1.3 ADR. Daher ist die allgemeine Grenze aus den Bauvorschriften (z.B. für Kisten aus Pappe 400 kg netto) einzuhalten. Ich gehe davon aus, dass die Begriffe Versandstück und Umverpackung klar sind. Ansonsten bitte nochmal fragen.
Die Geräte (Batterien in Ausrüstungen) benötigen widerstandsfähige Außenverpackungen oder dürfen sogar unverpackt befördert werden, wenn die Batterie entsprechend geschützt ist. Auch hier gibt es keine Einschränkung der Menge.
Sofern bei der Beförderung der Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte) nicht zur Anwendung kommen soll, gibt es auch keine Einschränkung der Menge je Beförderungseinheit (KfZ oder KfZ mit Anhänger). Diese müsste dann mit orangefarbenen Tafeln, kompletter Ausrüstung, Fahrer mit ADR-Bescheinigung usw. fahren.
Bei einer beabsichtigten Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 (keine Tafeln, reduzierte Ausrüstung und reduzierte Schulung des Fahrzeugführers, usw.) liegt die Mengengrenze bei 333 kg Batterien. Bei UN 3481 geht es also um das Gewicht der eingebauten Batterien, nicht um das Gewicht des Geräts.
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Re: LKW Versand UN3480 + UN3481 / 784 ! Batterien
[Re: Uwe73]
#31501
15.09.2021 16:02
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Hallo Uwe 73,
ausgehend von der Annahme, wie beschrieben, das alle losen Batterien ordnungsgemäß verpackt sind folgendes:
"Nun geht es mir hier u.a. um die Mengen die ich a) als Overpack in Kiste / Verschlag verpacken kann" - auf/in einer Umverpackung hast Du keine Mengenbegrenzungen. Einzig eventuell durch eine Stapellastgrenze der Versandstücke
"b) Menge pro LKW / Beförderungseinheit" - bei einer Beladung größer 333 kg (Batteriegewicht) handelt es sich um einen Kennzeichnungspflichtige Beförderung
Des Weiteren habe ich noch 2 Schaltschränke in denen 28 Batterien eingebaut sind und als UN3481 verschickt werden sollen. Hier kommt die P903, Abschnitt 4 ins Spiel
Gruß Markus
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Re: LKW Versand UN3480 + UN3481 / 784 ! Batterien
[Re: DJSMP]
#31503
16.09.2021 07:34
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Uwe73
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Hallo DJSMP,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Beschreibung. Damit kann ich sehr gut arbeiten.
LG Uwe73
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Re: LKW Versand UN3480 + UN3481 / 784 ! Batterien
[Re: gefahrgutbaer]
#31505
16.09.2021 07:40
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Uwe73
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Hallo Markus,
auch dir vielen Dank für die schnelle Antwort und tolle Zusammenfassung.
LG Uwe73
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