Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Unterschrift nach Namensänderung ? #31504 16.09.2021 06:37
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 183
A
Angelina Offline OP
Veteran
OP Offline
Veteran
A
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 183
Hallo zusammen,
ich bin mir da gerade nicht sicher aber wie muß/soll man nach einer Namensänderung die Gefahrgutpapiere unterschreiben da in den Prüfungsunterlagen/Behörden ja der alte Name notiert ist ?
Ich denke mal das ist irgendwie auch eine blöde Frage smile aber bin mir gerade etwas unsicher sick

Gruß
Angelina

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: Angelina] #31509 16.09.2021 09:26
Registriert: Apr 2021
Beiträge: 71
F
Fuxsism Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
F
Registriert: Apr 2021
Beiträge: 71
Hallo Angelina,

also du meinst nach so etwas wie einer Hochzeit?
Wird denn dann den Behörden nicht auch ehh die Namensänderung mitgeteilt? Also das die offiziellen Stellen auch Bescheid wissen?

Da würde ich eher zu einer Unterschrift mit dem neuen Namen tendieren...

LG

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: Angelina] #31511 16.09.2021 09:38
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Hallo Angelina,

Glückwunsch und alles Gute!

Unterschrift auf jeden Fall mit dem neuen Namen.

Sollten irgend jemand (z.B. das LBA) bis zur nächsten Wiederholungsschulung mal die Schulungsnachweise sehen wollen, lässt sich das ja belegen. Bei der nächsten Schulung gibt es ja dann einen Schulungsnachweis mit neuen Namen.

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: DJSMP] #31514 16.09.2021 10:56
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 183
A
Angelina Offline OP
Veteran
OP Offline
Veteran
A
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 183
Hallo DJSMP und Fuxsism,
ja genau ...eine Hochzeit cool
OK... Danke für Eure Info,
war mir eben nicht so sicher weil das mit dem neuen Ausweis noch ein weilchen dauert eek
und selbst unser Personalbüro auch noch nicht alles geändert hat confused
Dann ab sofort der neue Name... smile
Und geändert bei dem LBA wird es dann aufjedenfall im November, da muß ich ja wieder zur Schulung wink

Daaa...nke
Gruß

Angelina

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: Angelina] #31520 17.09.2021 09:14
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Das LBA sieht deinen Namen nur, wenn du einen Online-Kurs besuchst.

Ansonsten werden die Schulungsnachweise maximal bei einem konkreten Problem/Verdacht eingesehen. Mach dir da mal keine Gedanken!


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Claudi - 28.03.2024 10:02
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3