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Unterschrift nach Namensänderung ? #31504 16.09.2021 07:37
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Angelina Offline OP
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Hallo zusammen,
ich bin mir da gerade nicht sicher aber wie muß/soll man nach einer Namensänderung die Gefahrgutpapiere unterschreiben da in den Prüfungsunterlagen/Behörden ja der alte Name notiert ist ?
Ich denke mal das ist irgendwie auch eine blöde Frage smile aber bin mir gerade etwas unsicher sick

Gruß
Angelina

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: Angelina] #31509 16.09.2021 10:26
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Fuxsism Offline
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Hallo Angelina,

also du meinst nach so etwas wie einer Hochzeit?
Wird denn dann den Behörden nicht auch ehh die Namensänderung mitgeteilt? Also das die offiziellen Stellen auch Bescheid wissen?

Da würde ich eher zu einer Unterschrift mit dem neuen Namen tendieren...

LG

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: Angelina] #31511 16.09.2021 10:38
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DJSMP Offline
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Hallo Angelina,

Glückwunsch und alles Gute!

Unterschrift auf jeden Fall mit dem neuen Namen.

Sollten irgend jemand (z.B. das LBA) bis zur nächsten Wiederholungsschulung mal die Schulungsnachweise sehen wollen, lässt sich das ja belegen. Bei der nächsten Schulung gibt es ja dann einen Schulungsnachweis mit neuen Namen.

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: DJSMP] #31514 16.09.2021 11:56
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Angelina Offline OP
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Hallo DJSMP und Fuxsism,
ja genau ...eine Hochzeit cool
OK... Danke für Eure Info,
war mir eben nicht so sicher weil das mit dem neuen Ausweis noch ein weilchen dauert eek
und selbst unser Personalbüro auch noch nicht alles geändert hat confused
Dann ab sofort der neue Name... smile
Und geändert bei dem LBA wird es dann aufjedenfall im November, da muß ich ja wieder zur Schulung wink

Daaa...nke
Gruß

Angelina

Re: Unterschrift nach Namensänderung ? [Re: Angelina] #31520 17.09.2021 10:14
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DJSMP Offline
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Das LBA sieht deinen Namen nur, wenn du einen Online-Kurs besuchst.

Ansonsten werden die Schulungsnachweise maximal bei einem konkreten Problem/Verdacht eingesehen. Mach dir da mal keine Gedanken!


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