Hallo cmkurier,
Defekte, nicht ausgelöste, Airbags, Gurtstraffereinheiten etc. ......Wie sind diese gefahrgutrechtlich zu klassifizieren?
Unter der UN-Nummer nach der sie klassifiziert sind, also UN 0503 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, PYROTECHNISCH 1.4 G
oder UN 3268 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, elektrische Auslösung 9. Denn sie haben ja nicht ausgelöst, und damit ist die Gefahr noch vorhanden. Und eine andere UN-Nummer für diese befindet sich nicht im ADR.
Eine Umklassifizierung würde nur mit Zustimmung der BAM möglich sein, z.b. einen N.A.G. Eintrag.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass diese Sicherheitseinrichtungen (Klasse 1.4G bzw. Klasse 9) durch einen Fachkundigen ausgelösst werden, und dann bist Du aus dem ADR bzw. Sprengstoffrecht raus.