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Verkehrszeichen 269 #31590 01.10.2021 16:40
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Hallo zusammen
Ich möchte meinen ersten thread nutzen, um mich kurz vorzustellen. Ich bin Umweltmanagementbeauftragter bei einem Schienenfahrzeughersteller im Bereich After-Sales, wir betreuen alles, was unser Mutterhaus produziert hat und machen Instandhaltung/Wartung/Refit von Schienenfahrzeugen.
Dieser Zweig wurde erst vor kurzem gegründet, entsprechend "jung&wild" ist das ganze Vorhaben noch.
Von meiner Erfahrung komme ich aus der Chemie-/Pharmabranche und kenne mich recht gut mit Gefahrstoffen/Emissionen/Energie und Abfall aus, aber bei Gefahrgut komme ich an meine Grenzen. Wir bilden zwar in der Logistik bald eine Gefahrgutbeauftragte aus, momentan bin ich aber der Notnagel :-)

Nun zum Thema.
1. Wir fahren mit kleinen Transportern durch ganz Deutschland um Service an Lokomotiven/Triebwagen durchzuführen und die dabei transportierten Mengen (gerade bei Lokomotiven) fallen definitiv nicht unter die 1.000-Punkte Regel (wobei ich mir garnicht sicher bin, ob die überhaupt für uns anwendbar ist...)
2. Die Kollegen treffen öfters auf obiges Verkehrszeichen (Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung) und machen sich berechtigte Gedanken. Im Worst case transportieren wir für einen Ölwechsel ca. 450 Liter Motoröl (WGK 2) und müssen da hin, wo das Fahrzeug nunmal ist.

Gibt es da irgendwelche Sonderregeln? Ist das ein ADR-Transport?

Mit freundlichen Grüßen

Michael

Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Baphomet] #31591 01.10.2021 19:50
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Hallo und Willkommen!

WGK-Einstufung mit dem Vz. und GG haben erst mal nichts miteinander zu tun.
Das Verbotsschild greift ab einer Ladung von 20 l/kg. Vollkommen unabhängig davon, ob die Ladung GG ist oder nicht; maßgeblich ist nur, ob die Ladung als WGK 1, 2 oder 3 eingestuft ist. M.W. gibt es nach Straßenverkehrsrecht Ausnahmemöglichkeiten, wenn der Zielort anders nicht erreichbar ist, aber dazu müßten Sie in die StVO und ihre Durchführungsbestimmungen schauen.

ADR-Einstufung hängt von Flammpunkt/Toxizität und Siedepunkt und (nachrangig) Umweltgefahr ab. Als Faustregel gehe ich davon aus, daß WGK-Einstufungen meist auch einen Baumfisch nach sich ziehen. Wenn das Öl aus Kl. 3 und aus 6.1 rausfällt kann es also immer noch Kl. 9 sein.

Die 1000 Punkte hängen - anders als die Handwerkerregelung - nicht vom Zweck der Fahrt sondern nur von Einstufung und Punktwert ab.

Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Nachtrag: zur Gb-Ausbildung: falls die noch aussteht würde ich anregen, dort gezielt nach Fallbeispielen zu fragen, wie sie bei Ihnen auftreten. Sowas kann gut im praktischen Unterricht verwendet werden, soweit zeitlich möglich.

Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Baphomet] #31592 02.10.2021 08:24
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Sonderregeln für das Zeichen 269 sind nicht vorgesehen, da entsprechende Umleitungsstrecken ausgewiesen werden müssen, siehe "Richtlinien für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen für den Transport gefährlicher Güter auf Straßen", Nr. 2.4.2.
Es wäre allenfalls möglich zu versuchen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO zu bekommen (die Chancen darauf tendieren der Erfahrung nach gegen null).


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Verkehrszeichen 269 [Re: UBurkhard] #31593 02.10.2021 13:13
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Hallo, ergänzend zu UBurkhard dazu der Hinweis auf Nr. 5 dortselbst, wonach in Ermangelung einer geeigneten Umleitung auch andere Maßnahmen zu diskutieren sind (Geschwindigkeit). Daß ein "strenger Maßstab" bei Ausnahmen für Anlieger anzulegen ist heißt aber auch, daß solche Ausnahmen nicht einfach verweigert werden dürfen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Verkehrszeichen 269 [Re: M.A.T.] #31595 04.10.2021 10:23
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Hallo und Danke für die freundliche Aufnahme

Da ich nicht verschiedene Themen durcheinandermischen möchte, trenne ich mal ein wenig:

1.Ich nehme mal an, dass 20l/kg nicht pro Gebinde sondern Total der Ladung betrifft. Der erste Schritt wird wohl sein, entsprechende Navigationsgeräte anzuschaffen, damit die Kollegen diese Zonen umfahren können.

2. Generell zu Motorölen ist mir folgendes Aufgefallen:
Ein Beispielhaftes, frisches Getriebeöl (75W90) z.B. ist gemäß SDB nicht eingestuft "gemäß ADR/RID Bestimmungen", hat keine Einstufung und ist trotzdem WGK 3...ohne Baumfisch o.ä. Ich sortiere das momentan in die Klasse 10-13 bei uns ein und verzweifle daran ein wenig.
Ein anderes Getriebeöl hat immerhin "Achtung" in Kombination mit H317;H319 sowie WGK 1 und auch keine weiteren Angaben in Abschnitt 14...es ist schwierig da eine Beförderungskategorie festzulegen und irgendwie Punkte zu errechnen.

3. Die Kollegin soll diese Jahr noch die Gefahrgutausbildung machen/anfangen. ich gebe das mal weiter.

Einen guten Start in die Woche

Micha

Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Baphomet] #31596 04.10.2021 11:05
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Hallo,
zu 1. ja, die gesamte Ladung ist gemeint. Navi? Viel Erfolg; ich würde mich darauf nicht alleine verlassen, speziell für die örtlichen Beschilderungen, die eben nicht zentral erfaßt sind.
zu 2. Hier kann nur der Hersteller des Öls sicher Auskunft geben.
Was ist "10-13"? Abfallrecht? CLP? Jedenfalls nicht GG-Recht. Ohne sichere Zuordnung zu einer UN-NR und VG kann prinzipiell keine Beförderungskategorie aus der Tabelle A abgelesen werden.

Ein reines Bauchgefühl: Die Formulierung im SDB "gemäß ADR/RID Bestimmungen" klingt mir nicht nach substantieller Prüfung nach der jeweils aktuellen Vorschriftenversion, sondern nach einer evtl. Übersetzung. WGK 1,2,3 kann zwar durchaus Nichtgefahrgut sein; nachfragen ist aber ratsam.

Gruß
M.A.T.

Re: Verkehrszeichen 269 [Re: M.A.T.] #31597 04.10.2021 11:43
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Mahlzeit,

ich vermute, dass 10-13 die Lagerklasse nach TRGS 510 ist.
Das ist für das Gefahrgutrecht leider nicht hilfreich.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Baphomet] #31598 04.10.2021 13:10
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Gerald Offline
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Hallo Micha,
unter Verkehrszeichen 269 wurde schon mal das Thema behandelt.

Vorsicht das Verkehrszeichen 269 gilt auch für alle Verkehrsteilnehmer also auch Privatpersonen, im Anhang findest Du eine Datei, welche das näher erläutert. Also Du kommst vom Baumarkt und hast mehr als 20 l wassergefährdenten Stoff z.b. Verdünnung im Auto, dann musst Du das Verkehrszeichen beachten und darfst die Strecke nicht durchfahren.


Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Verkehrszeichen 269.pdf (163.05 KB, 859 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Bergmannsheil] #31599 04.10.2021 14:00
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Mahlzeit

Ja, genau. Ist die Lagerklasse nach 510. Entschuldigt ich werfe da schnell mal was durcheinander.

Was mich halt grübeln lässt, dass Motoröle in den SDB´s WGK´s haben, aber nach ADR "nicht eingestuft" sind.
Ich vermute mal, dass ich wieder Äpfel mit Birnen vergleiche, da Wassergefährdungsklassen aus dem WHG kommen worauf sich ja das Verkehrsschild bezieht.

Das hat ja eigentlich nichts mit Gefahrguttransport zu tun.

Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Gerald] #31600 04.10.2021 14:06
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Dankeschön

Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Baphomet] #31609 08.10.2021 10:30
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Baphomet


1.Ich nehme mal an, dass 20l/kg nicht pro Gebinde sondern Total der Ladung betrifft. Der erste Schritt wird wohl sein, entsprechende Navigationsgeräte anzuschaffen, damit die Kollegen diese Zonen umfahren können.


Richtig, pro Gesamtladung - wobei Betriebsstoffe des fahrenden Fahrzeuges natürlich nicht betrachtet werden, da das keine Ladung ist (Sprit im Tank etc.)
Spezielle Navis dafür halte ich für übertrieben und ob die immer aktuell sind, glaub ich nicht. Diese Zeichen stehen nicht auf "Langstrecken" wie Bundesstraßen oder gar Autobahnen, sondern in Ortschaften, um Talsperren und ähnl. Wo fahren die denn hin, dass sie "des öfteren" auf ihren befahrenen Strecken dieses Zeichen haben? Das sind oft auch nur kleine Teilstrecken, die man eigentlich auch vor Ort umfahren kann.
Oder gibt es eine Verwechslung mit dem Zeichen 261? Das gilt nur für kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut.

Ursprünglich geschrieben von: Baphomet
2. Generell zu Motorölen ist mir folgendes Aufgefallen:
Ein Beispielhaftes, frisches Getriebeöl (75W90) z.B. ist gemäß SDB nicht eingestuft "gemäß ADR/RID Bestimmungen", hat keine Einstufung und ist trotzdem WGK 3...ohne Baumfisch o.ä. Ich sortiere das momentan in die Klasse 10-13 bei uns ein und verzweifle daran ein wenig.
Ein anderes Getriebeöl hat immerhin "Achtung" in Kombination mit H317;H319 sowie WGK 1 und auch keine weiteren Angaben in Abschnitt 14...es ist schwierig da eine Beförderungskategorie festzulegen und irgendwie Punkte zu errechnen.


GG, GS und WGK haben nur bedingt Gemeinsamkeiten bzw. Überschneidungen.
Lagerklassen und WGK sind auch zwei Paar Schuhe. Bei den WGK geht es v.a. um Auffangvolumen und Orga, bei den LGKs auch ggf. um zusätzliche/ anderweitige bauliche, organisatorische Maßnahmen des ganzen Lagers.
Bzgl. der Festlegung der LGK orientiere dich an dem Ablaufschema der TRGS510 (irgendwo hinten im Anhang) - einfach das ja/nein-Schema durchgehen. Und wenn du bei LGK 10-13 rauskommst, wo die Zuordnung sowieso optional ist, suchst du dir dort was raus: brennt es (Öl = ja), ist es flüssig (Öl = ja) --> LGK 10.

Öle haben je nach Anwendungszweck sehr unterschiedliche Zusammensetzungen, daher sind die unterschiedlichen Einstufungen absolut möglich. Klassisches Motoröl für PKW hat ggf. H412 (kein Symbol!), ich hab Maschinenöle mit H411 oder H410 gesehen (GHS09 und damit auch GG UN3082), es scheint auch Öle zu geben wie bei dir, die H317 haben, d.h. kein GG... H317/319 ist KEIN GG, also völlig richtig, dass in Abschnitt 14 nix steht.

In Abschnitt 3 steht ja jeweils die Zusammensetzung, da wirst du Unterschiede sehen, die sich dann auf unterschiedl. Einstufungen hinsichtlich GS, GG, WGK, LGK auswirken.

Nur GG hat eine Beförderungskategorie, nur da ist das Gefahrgutrecht mit seinen verschiedenen Grenzen, Freistellungsmöglichkeiten etc. anwendbar. Die Beförderungskategorie, sofern die 1000-Punkte-Freistellung genutzt werden soll, legt man nicht selbst fest, die ergibt sich aus der Klassifizierung als GG, d.h. UN-Nummer, Verpackungsgruppe und dann schaut man im ADR GG-Liste (Tabelle 3.2 A) in Spalte 15 nach.

Ursprünglich geschrieben von: Baphomet
3. Die Kollegin soll diese Jahr noch die Gefahrgutausbildung machen/anfangen. ich gebe das mal weiter.


Aufpassen: falls ihr eine/n Gefahrgutbeauftragte/n (Stabsstelle/ Beratung) braucht, muss eine entsprechende Schulung für GB besucht werden + Prüfung. Die Schulungen sind allerdings eher auf das Bestehen der Prüfung ausgelegt und auf Kenntnisse der Struktur des GG-Rechts, weniger auf die Anwendung und Praxis.
Mitarbeitende, die später für die Umsetzung der GG-Vorschriften verantwortlich sein sollen (verantwortliche/ beauftragte Personen in der Linie, die Unternehmerpflichten übertragen bekommen haben), sollten eine andere Schulung besuchen (nämlich nach Kapitel 1.3 ADR), diese haben mehr Praxisbezug.
Grundsätzlich ist es verpflichtend, veranwortliche Personen regelmäßig zu unterweisen, v.a. vor den Tätigkeiten. Solange das und eine saubere Pflichtenübertragung nicht passiert sind, ist der Unternehmer für alles verantwortlich.




Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.10.2021 10:48.
Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Baphomet] #31661 18.10.2021 10:49
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Frank66 Offline
Spezi
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Hallo Michael,
willkommen hier im Forum und viel Erfolg für de Übergang.
Ich habe Deinen Beitrag gerade erst gelesen.
Ich bin Gefahrgutbeaufftragter und würde Deine Frage so beantworten.
Gefahrgutransport ja. "Sonderregelung" nach meiner Meinung ja. "Handwerkerregelung".Transport von Gefahrgut in PKW und Kleintransporter. Die BG RCI hat hier eine gute Infor erstellt. Findest Du im Internet.
Steht ja im direkten Zusammenhang mit Eurer Haupttätigkeit.
Grüße F

Frank

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Re: Verkehrszeichen 269 [Re: Frank66] #31664 18.10.2021 16:06
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Gerald Offline
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Hallo Frank66,
ich möchte ja nicht als Schulmeister auftreten, aber wenn man Links veröffentlicht, dann sollten sie schon den aktuellen Stand im Bezug ver Gefahrgutvorschriften wiedergeben, und nicht von 2016!

Anbei ein paar Links:

Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern Stand 03/2020

SICHERE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER DURCH HANDWERKSBETRIEBE nach ADR 2021

und wenn man mit Google sucht, dann findet man noch mehr sollcher Dokumente im Bezug ADR/GGVSEB 2021.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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