Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines bevorstehenden Transports eines Trafos, der mit einer Lackierung/eines Anstrichs versehen ist, der mit 70 mg/kg PCB belastet ist.
Muss der Trafo wirklich nach den Bedingungen der UN 3432 Abfall Polychlorierte Biphenyle, fest, 9, II (D/E) umweltgefährdend (das heißt Anwendung der P 906 und AP 9) erfolgen, obwohl es sich nur um die Lackierung handelt, die sich am Trafo befindet?
Oder gibt es hierfür evtl. Erleichterungen oder Ausnahmen?