Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Transport IBC nach Ablauf Prüfdatum #31579 30.09.2021 10:50
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 81
M
mawada Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
M
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 81
Hallo,

ich habe ein paar leere ungereingte IBC nach nunmehr abgelaufener Prüffrist an unseren Standort zurückzuführen. Danach erfolgt die Reinigung und Prüfung durch den Sachverständigen.

Ich kenne 4.1.1.2 a) was den Transport hierfürt erlaubt. Lese den Unterabschnitt so, dass ich auch keinen speziellen Vermerk neben LEERES GROSSPACKMITTEL (IBC).... im Beförderungspapier machen muss. Finde in 5.4 nur Anmerkungen zu 4.1.1.2 b) und da finde ich mich mit einem entleerten Gebinde nicht wieder.

Liege ich richtig?

MfG
mawada

Re: Transport IBC nach Ablauf Prüfdatum [Re: mawada] #31581 30.09.2021 11:09
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Hallo mawada,
sieh mal in Unterabschnitt 4.1.1.11 nach, da steht: "...es sei denn, es wurden entsprechende Maßnahmen getroffen, um jede Gefahr auszuschließen...". In der RSEB 2021 findest Du unter Ziffer 4 - 4 einen Hinweis.

Und somit muss für diese gereinigten IBC kein Hinweis im Kapitel 5.4 stehen.

Antwort auf
ich habe ein paar leere ungereingte IBC nach nunmehr abgelaufener Prüffrist an unseren Standort zurückzuführen


Dafür hast Du bestimmt den Absatz 5.4.1.1.6 genutzt!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport IBC nach Ablauf Prüfdatum [Re: Gerald] #31582 30.09.2021 11:33
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 81
M
mawada Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
M
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 81
Mir ist ein Tippfehler unterlaufe. Ich meine 4.1.2.2 a).

Die Behälter sind restentleert. Andere Punkte aus der RSEB 4-4 können nicht ein gehalten werden. D.h. Neutralisation, es ist nicht ausgehärtet etc.

Zuletzt bearbeitet von mawada; 30.09.2021 11:34.
Re: Transport IBC nach Ablauf Prüfdatum [Re: mawada] #31584 30.09.2021 11:56
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,816
Hallo mawada,
dann nutzt Du den Absatz 5.4.1.1.6.2.1; 5.4.1.1.6.2.2; 5.4.1.1.6.2.3 bzw. 5.4.1.1.11 mit den Eintrag "Beförderung nach Unterabschnitt 4.1.2.2b), je nachdem welcher der Absätze für Deine Beförderung zu trifft.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport IBC nach Ablauf Prüfdatum [Re: Gerald] #31607 07.10.2021 17:44
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
Bei der Anwendung des Unterabschnitts 4.1.2.2 b) dürfte die letzte Prüfung aber maximal 6 Monate abgelaufen sein.

Sind wir über den 6 Monaten besteht dann die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, dass die nach 4.1.2.2 a) wieder einer Prüfung zugeführt werden sollen. Das war ja die Kernaussage des Startbeitrags. Dann erfolgt im Gegensatz zur b) kein zusätzlicher Eintrag im Beförderungspapier


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2025
von Gerald - 19.04.2024 16:14
Formular IMO Erklärung
von MartaH - 19.04.2024 12:48
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3