Hallo mawada,
sieh mal in Unterabschnitt 4.1.1.11 nach, da steht:
"...es sei denn, es wurden entsprechende Maßnahmen getroffen, um jede Gefahr auszuschließen...". In der RSEB 2021 findest Du unter Ziffer 4 - 4 einen Hinweis.
Und somit muss für diese gereinigten IBC
kein Hinweis im Kapitel 5.4 stehen.
ich habe ein paar leere ungereingte IBC nach nunmehr abgelaufener Prüffrist an unseren Standort zurückzuführen
Dafür hast Du bestimmt den Absatz 5.4.1.1.6 genutzt!