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Lufttransport von UN 2927 #31634 12.10.2021 14:49
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Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe eine Frage zum Lufttransport.
Gerade habe ich erfahren, dass sich die UN Nummer eines Stoffes geändert hat zu:

UN 2927: Toxic liquids, corrosive, organic, n.o.s Class 8(6.1) Packing Group I

Leider habe ich keinen IATA Code zur Hand, und auch keine Luftfrachtschulung, daher meine Frage: dürfen Stoffe der VG I überhaupt per Luftfracht verschickt werden und wenn doch, gibt es eine Mindestgröße (2,5 L etc.)?

Vielen Dank für Euren Rat.

Re: Lufttransport von UN 2927 [Re: cfischbach] #31635 12.10.2021 14:57
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Hallo,
Nach meinem Gefahrgutschlüssel ist der Stoff nicht verboten (keine LQ). Wieweit eine Mindestgröße anwendbar sein soll verstehe ich nicht.
Gruß M.A.T.

Re: Lufttransport von UN 2927 [Re: M.A.T.] #31637 12.10.2021 15:12
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cfischbach Offline OP
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Dankeschön für die Antwort!


Entschuldigung, ich habe das in meinem Kopf falsch übersetzt!
Ich meinte keine Mindestgröße sondern größtmögliche Gebindegröße...Aber so wie ich das verstehe gibt es das nicht?

Re: Lufttransport von UN 2927 [Re: cfischbach] #31638 12.10.2021 15:14
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Hallo,
dazu geht es nicht ohne die Vorschrift. Zettel etc. muß man jedenfalls anbringen können, also sollte das Versandstück unabhängig vom Inhalt ausreichend groß sein. Aber wir haben ja hier einige Luftexperten, die das genau nachschlagen können.
Gruß
M.A.T.

Re: Lufttransport von UN 2927 [Re: cfischbach] #31639 12.10.2021 16:04
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Nico Offline
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Hallo


UN2927 per Luftfracht geht nur, wenn eine Gefahrgutschulung (Versender von Gefahrgut, PK1) vorhanden ist. Die maximal erlaubte Nettomenge je Versandstück ist davon abhängig ob PAX oder CAO verschickt wird. Es gibt keine generelle Regelung, dass Stoffe die der VG I zugeordnet sind nicht per Luftfracht zulässig sind. Achtung bei dieser un Nummer muss man aber aufpassen, es gibt auch eine entsprechende Sondervorschrift A4.

Natürlich muss das Versandstück groß genug sein um alle nötigen Kennzeichen und Markierungen anbringen zu können, das sagt aber nichts über die maximal erlaubte Menge aus.

Gruß
Nico

Zuletzt bearbeitet von Nico; 12.10.2021 16:18.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Lufttransport von UN 2927 [Re: cfischbach] #31640 12.10.2021 16:08
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Hi,

erstmal hängt die Möglichkeit der Beförderung davon ab warum dieser Stoff in der PG I gelandet ist.

Flüssige Stoffe mit einer Giftigkeit beim Einatmen in Verpackungsgruppe I sind sowohl auf Passagier- als auch auf Frachtflugzeugen verboten. Flüssige Stoffe mit einer Giftigkeit beim Einatmen von Nebeln in Verpackungsgruppe I sind für Passagierflugzeuge verboten. Mit Frachtflugzeugen dürfen sie befördert werden, vorausgesetzt sie sind entsprechend den Verpackungsanweisungen für Stoffe der Verpackungsgruppe I verpackt und die maximale Nettomenge pro Versandstück nicht 5 L überschreitet

Ansonsten wäre auf einem Passagierflugzeug 0,5 L je Versandstück (Innverpackung ebenfalls 0,5 L) und auf einem Frachter max. 2,5 L je Versandstück (Innenverpackungen 1 L bei Glas und Kunststoffverpackung, bzw. 2,5 L bei Metallverpackung)

Allerdings solltest Du ohne die erforderliche Luftfrachtschulung hier nicht selber tätig werden.
Gruß
Markus

Re: Lufttransport von UN 2927 [Re: cfischbach] #31641 12.10.2021 19:38
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Floridacargocat Offline
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Die notwendigen Informationen fuer dieses Gefahrgut sollten eigentlich in einem Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein. Wenn nicht vorhanden, dann wird man nicht darum herumkommen, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen (sollte aber von dem Hersteller verfuegbar gemacht werden).
Wenn man dann den Versender (shipper) spielen will, ist ein Gefahrguttraining zwingend vorgeschrieben, und d.h. dass man die notwendigen Resourcen zur Hand hat, als da sind IATA Dangerous Goods Regulations (Fassung 2021) plus Verpackungsmaterial plus Labels plus Dokumente.
Damit nicht genug. Es muss nachgeprueft werden, ob gewisse Sonderregelungen bzw. -vorschriften vorliegen, und ob es bestimmte Laenderspezifische oder Luftfahrtgesellschaft-spezifische Einschraenkungen gibt.
Sollten hierbei Verbote auftauchen, ist zu versuchen, ob man hierzu Ausnahmegenehmigungen aller betroffenen Laender bekommen kann (es reicht nicht aus, nur fuer das Land des Versenders eine Ausnahmegenehmigung einzuholen; Laender im Transit als auch das Abnahmeland muessen diese Transport zulassen). Kann machmal kompliziert werden.
Dann kommt noch hinzu, ob das Datenblatt in Englisch ausreicht, oder ob dieses in der Landessprache erstellt werden muss.
Viel Spass.


Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 13.10.2021 14:58. Bearbeitungsgrund: Korrektur
Re: Lufttransport von UN 2927 [Re: Floridacargocat] #31642 13.10.2021 11:10
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cfischbach Offline OP
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Vielen Dank an alle für die hilfreichen Antworten.
Keine Sorge, natürlich werde ich nicht als Versender auftreten ohne IATA Schulung blush
Der Transport kommt zu unserem Kunden in der EU aus Japan und ich möchte nur checken, ob sie das richtig verschicken.
Oft genug passieren da leider die abenteuerlichsten Sachen, deswegen waren Eure Einschätzungen sehr hilfreich. Danke!


Moderator  urainer 

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