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vom Lieferanten an den Kunden über den Versender #31643 13.10.2021 13:12
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Angelina Offline OP
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Ich weiß garnicht ob ich mit meinem Thema hier richtig bin sick
Wenn Firma A (Besteller/Versender) ein Gefahrgut (zB.Kleber) bestellt bei Fa. B.....(Lieferant) für den Kunden C....(Empfänger).
dann kann Firma B das Gefahrgut doch nicht gleich an den Kunden C weitersenden im Auftrag von Firma A
und dazu auch noch mit Absender der Firma A in der DGD !???
Ich weiß es hört sich ein wenig verwirrend an cool
Ach ja , wenn ich damit richtig liege gibt es da irgendein Absatz/ Artikel wo dieses beschrieben steht ?
Gruß
Angelina

Re: vom Lieferanten an den Kunden über den Versender [Re: Angelina] #31644 13.10.2021 13:18
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Michael Offline
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Ich sehe da grundsätzlich keine Probleme.

Was eine Herausforderung darstellen dürfte ist die richtige Dokumentation. Das hängt dann davon ab, wer den Transport beauftragt bzw. bezahlt. Wenn es B völlig Egal ist, wohin sie liefern (und A riskieren möchte, dass B direkt mit C für die nächste Partie in Kontakt treten könnte) dann kann auch Absender B und Empfänger C sein.

Wenn A den Frachtführer beauftragt muss A ein Transportpapier dem Frachtführer mitgeben, dass A als Versender und C als Empfänger ausweist.

Rechtlich spricht da für mich nichts gegen.

Michael

Re: vom Lieferanten an den Kunden über den Versender [Re: Angelina] #31645 14.10.2021 07:20
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Angelina
Ich weiß garnicht ob ich mit meinem Thema hier richtig bin sick
Wenn Firma A (Besteller/Versender) ein Gefahrgut (zB.Kleber) bestellt bei Fa. B.....(Lieferant) für den Kunden C....(Empfänger).
dann kann Firma B das Gefahrgut doch nicht gleich an den Kunden C weitersenden im Auftrag von Firma A
und dazu auch noch mit Absender der Firma A in der DGD !???
Ich weiß es hört sich ein wenig verwirrend an cool
Ach ja , wenn ich damit richtig liege gibt es da irgendein Absatz/ Artikel wo dieses beschrieben steht ?
Gruß
Angelina


Hi,

geht es dabei um Lufttransport wegen DGD?

Es spricht nichts gegen diese Konstellation, A ist dann aber ggf. gar nicht an der GG-Beförderung beteiligt. A sagt B: schick GG zu C. Wer die Ware bezahlt oder ggf. auch die Frachtkosten (die kann auch ein Dritter bezahlen), das ist ne andere Sache und da kann A auch beteiligt sein, aber gefahrgutrechtlich ist er nichts - vermutlich nicht mal Auftraggeber des Absenders, da A mit B keinen beförderungsrelevanten Vertrag schließt.
Schließt A irgendwelche beförderungsrechtlichen Verträge (Spedi-Vertrag, Frachtvertrag), wird er zum Auftraggeber des Absenders oder Absender und muss Daten übermitteln oder für das Beförderungspapier sorgen - da steht er dann eigentlich als Absender drin aber man kann auch (zusätzlich) die Ladestelle B eintragen.

In der DGD (Shippers Declaration) kann aber eigentlich nicht A drinstehen, da A die Ware nicht versendet sondern B. B klassifiziert, B verpackt, B schreibt die DGD, B ist hoffentlich nach IATA geschult. A weiß ja gar nicht, was B tut, ob B es richtig tut. Unterschrift DGD muss ja auch jemand vom Versender sein, d.h. wenn oben A drin stehen *würde*, müsste auch ein A unterschreiben und das macht man vernünftigerweise nur, wenn man Verpackung, DGD etc. geprüft hat, niemals blind. Wenn also B den ganzen (Luft)-Transport macht, ist B der Versender und B unterschreibt die DGD.

Kompliziert wird es, wenn C nicht wissen darf, dass der Kleber nicht von A kommt sondern von B. Auf Frachtbriefen/ Lieferscheinen kriegt man das alles hin, aber auf der DGD? Da müsste man wohl etwas konstruieren mit z. B. externem Logistiker/ IATA-Dienstleister über den solche Ware läuft. Oder diese Ware müsste erst zu A dort verpackt/ versendet werden. Oder die DGD müsste nach dem Flug vor Auslieferung einbehalten und die Shipper-Adresse vom Packstück entfernt werden...

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 14.10.2021 07:23.
Re: vom Lieferanten an den Kunden über den Versender [Re: Claudi] #31678 21.10.2021 08:37
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Angelina Offline OP
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OK frown
Danke Euch für die Info's,
ich wußte es wird ein schwieriges Thema !

von Dir Claudi:
In der DGD (Shippers Declaration) kann aber eigentlich nicht A drinstehen, da A die Ware nicht versendet sondern B. B klassifiziert, B verpackt, B schreibt die DGD, B ist hoffentlich nach IATA geschult. A weiß ja gar nicht, was B tut, ob B es richtig tut. Unterschrift DGD muss ja auch jemand vom Versender sein, d.h. wenn oben A drin stehen *würde*, müsste auch ein A unterschreiben und das macht man vernünftigerweise nur, wenn man Verpackung, DGD etc. geprüft hat, niemals blind. Wenn also B den ganzen (Luft)-Transport macht, ist B der Versender und B unterschreibt die DGD.

....genauso habe ich es nämlich auch gesehen und finde es daher sehr schwierig sick
Auftraggeber A soll als Absender drinne steh'n und die Ware soll dann direkt von B (Lieferant) an C (Empfänger) weitergeleitet werden.

Mein Kollege hat es gerade nochmal mit seinen Worten zusammen gefasst:

Komplizierte Frage: An unserem Standort liegen Planungen vor,
den internationalen Versand von Gefahrstoffen, die bisher hier zum Weiterversand abgefertigt wurden, direkt vom Lieferanten zu veranlassen.
Unser PK1 Schulungsstand ist, dass wir DGD's nur ausstellen dürfen, wenn das Gefahrgut auch bei uns, als Versender, verpackt und abgewickelt wurde, und wir nicht für externe Versende die Verantwortung übernehmen bzw. DGD's unterzeichnen.
Auch würden wir aus Exportgründen Versender bleiben, dürfte eine beauftragte Person eines Lieferanten trotzdem die DGD unterschreiben?
Frage: Wo kann man das nachlesen? IATA? ADR? Gefahrgutrecht?


Angelina

Re: vom Lieferanten an den Kunden über den Versender [Re: Angelina] #31681 22.10.2021 07:07
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Claudi Offline
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Vielleicht hilft IATA DGR 8.1.4.1.1:

Versender muss eigentlich unterschreiben, aber:

Die DGD kann durch Personen oder Organisation (einschließlich [aber nicht ausschließlich! Ergänzung von mit] Sammellader, Frachtabfertigungsdienstleister, Frachtagenten) unterschrieben werden, wenn diese durch den Versender angestellt wurden [Anmerkung von mir: das muss nicht heißen, dass es nur ein angestellter Mitarbeiter beim Versender ist, oben ist von Organisationen die Rede, d.h. es sind "eingekaufte" Dienstleister oder Dritte], um die Verantwortung des Versenders bei der Bereitstellung der Sendung zu übernehmen und unter der Voraussetzung, dass sie nach 1.5 IATA geschult wurden.

Früher hat man da "on behalf of" dazu geschrieben - das macht man wohl nicht mehr so, weil das Probleme bei Airlines gab, die das nicht akzeptiert haben.

Wenn man also mit B das oben beschriebene regelt (Vertrag), B die Verantwortung übernimmt (und übernehmen kann), dann kann als Versender A drin stehen und jemand bei B unterschreibt unten (Firma muss da unten ja nicht noch mal drin stehen). Schreiben würde die DGD dann auch B, da er ja verpackt, kennzeichnet etc. - nur eben als Versenderadresse oben links schreibt er A rein (und als Empfänger C).

Re: vom Lieferanten an den Kunden über den Versender [Re: Claudi] #31950 23.12.2021 10:05
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Angelina Offline OP
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Hallo Claudi,
rechtherzlichen Dank wink ich werde mir das mal verinnerlichen smile

Dir schöne erholsame Feiertage wink

Gruß
Angelina

Re: vom Lieferanten an den Kunden über den Versender [Re: Claudi] #31951 23.12.2021 10:31
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M.A.T. Offline
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Hallo, Angelina
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
...
Die DGD kann durch Personen oder Organisation (einschließlich ... Sammellader, Frachtabfertigungsdienstleister, Frachtagenten) unterschrieben werden, wenn diese durch den Versender angestellt wurden [Anmerkung von mir: das muss nicht heißen, dass es nur ein angestellter Mitarbeiter beim Versender ist, oben ist von Organisationen die Rede, d.h. es sind "eingekaufte" Dienstleister oder Dritte], um die Verantwortung des Versenders bei der Bereitstellung der Sendung zu übernehmen und unter der Voraussetzung, dass sie nach 1.5 IATA geschult wurden.


Dem kann ich zustimmen; es dürfte hier in der dt. Fassung eine Übersetzung (angestellt) vorliegen, die nicht genau dem eng. Original entspricht. Dort steht "employ" eben im Satzzusammenhang mit "on his behalf", womit klar ist, daß hier ein Handeln im Auftrag eines Dritten gemeint ist. Also schlichtweg die Beauftragung eines der genannten Dienstleister für Zwecke des Auftraggebers.
Solche Divergenzen sind in den IATA-DGR ja nicht unbekannt.
M.A.T.

Re: vom Lieferanten an den Kunden über den Versender [Re: M.A.T.] #31954 23.12.2021 13:03
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Angelina Offline OP
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Hallo M.A.T ,
auch Dir nochmal ein Dankeschön...ich merke schon ich muß mich da noch ein bissel schlauer machen smile

Dir auch ganz schöne erholsame Feiertage wink

Gruß
Angelina


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