Im §53 (Anzeige) ist nur von "Sammler, Beförderer, Händler und Makler" die Rede, aber wenn du mal in §3 schaust, hast du "gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen" in der Definition von Beförderer, Sammler etc. enthalten.
Gewerblich: man wird für den Abfalltransport bezahlt.
Im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen: bedeutet, dass die Sammlung oder Beförderung von Abfällen nur als Nebenzweck erfolgt, während der Hauptzweck in anderen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeiten liegt. Hierbei kann es sich z. B. um Dienstleister und Handwerker handeln, die im Rahmen ihrer Dienstleistung anfallende, eigene Abfälle oder die Abfälle der Kunden befördern.
Ein innerbetrieblicher (auf einem Betriebsgelände!!) Abfalltransport ist natürlich nicht anzeige- oder genehmigungspflicht. Das ist aber nicht die Frage, sondern hier will eine Firma zw. verschiedenen Standorten Abfall befördern.
§7 (9) AbfAEV:
Eine Ausnahme von der Anzeigepflicht sowie vom A-Schild am Fahrzeug ist für wirtschaftliche Unternehmen (siehe Definition oben) vorgesehen, die nicht gewöhnlich und regelmäßig Abfälle sammeln oder befördern. Dabei wird angenommen, dass die Beförderung gewöhnlich und regelmäßig erfolgt, wenn mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche und/oder mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Kalenderjahr gesammelt und befördert werden.
UND: Der Hauptzweck des wirtschaftlichen Unternehmens ist nicht das Sammeln, Befördern, Handeln oder Makeln von Abfällen, sondern eine andere Dienstleistung in deren Rahmen die Abfälle anfallen, z. B.
Ein Fliesenleger nimmt herausgeschlagene alte Fliesen vom Kunden mit und befördert sie zu einem Sammelplatz oder einer Entsorgungsanlage.
Ein Bauunternehmer befördert die bei seinen Leistungen anfallenden eigenen Abfälle oder die Abfälle seiner Kunden in Erfüllung einer Nebenpflicht aus dem Bauvertrag.
Wenn das mit der wirtschaftl. Unternehmung zutrifft und die Mengen nicht überschritten werden, kann eine Befreiung von der Anzeigepflicht bestehen - würde ich aber im Zweifel mit der zuständigen Behörde abstimmen.