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3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) #40316 27.01.2026 10:10
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Claudi Offline OP
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Hi zusammen,

3.10.1.1 sagt: Wenn man ein Gerät/ einen Gegenstand hat, der zwei Gefahren enthält, soll man mittels Tabelle 3.10.A (Tabelle der überwiegeden Gefahr) die Hauptgefahr zuordnen, um dann eine der UN-Nummern 3537 - UN 3548 zu ermitteln.
UN3548 gehört da aber doch nicht hin. UN3548 ist vorgesehen für Geräte etc., die nur Gefahrgut der Klasse 9 enthalten. In Tabelle 3.10.A gibt es, anders als z. B. im ADR, gar keine Klasse 9.
In 3.12.5 heißt es auch (nachvollziehbarerweise), dass Klasse 9 immer gegenüber einer anderen Klasse zurück tritt bzw. die andere Klasse überwiegt.

Man kann also mit der Vorgehensweise in 3.10.1 gar nicht auf UN3548 kommen sondern nur die zutreffende UN3537 - UN3547 herausfinden.

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: Claudi] #40317 27.01.2026 10:17
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Michael Offline
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Vielleicht sind ein paar Theoretiker davon ausgegangen, dass Du 2 verschiedene Stoffe der Kl. 9 haben könntest, von denen die überwiegende Gefahr dann wohl Kl. 9 sein dürfte....

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: Michael] #40318 27.01.2026 10:32
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Claudi Offline OP
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Könnte man haben, aber da wird man in der Tabelle 3.10.A auch nicht fündig, weil es da keine Zeile/ Spalte für Klasse 9 gibt. Und ob ich jetzt 2x Klasse 9 oder 2x Klasse 3 mit der gleichen VG in einem Gegenstand drin hab: da gibt es keine überwiegende Gefahr, weil beide Gefahren gleich sind und zur gleichen Klasse führen.

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: Claudi] #40319 27.01.2026 10:34
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Darum auch "Vielleicht sind ein paar Theoretiker "

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: Michael] #40321 27.01.2026 10:48
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Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: Michael] #40324 27.01.2026 11:11
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Claudi Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Darum auch "Vielleicht sind ein paar Theoretiker "


Ich will diese aber mal in Schutz nehmen - man kann gar nicht vorhersehen,auf welche Ideen Leute kommen oder welche Fälle in der Praxis auftreten können.

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: Claudi] #40326 27.01.2026 12:01
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Man müsste hierzu den Weg dieser Regel von der UN über die ICAO bis zur IATA nachverfolgen. Das scheint ja auf Grund der abweichendenen Tabelle der überwiegenden Gefahr ein anderer Weg gewesen zu sein als von UN zum ADR.

Hast du einen konkreten Fall? Oder war das nur ein theoretischer Gedanke.

Die ganze Regelsetzung bei Gegenständen ist nach meiner Meinung komplett schief gelaufen, zumal ja auch noch drin steht, dass ich entweder nach den Stoffen in den Geräten einstufen darf als auch nach den Gegenstands- UN-Nummern. Mit dieser Wahlmöglichkeit wird der ganze Teil Einstufung als Gegenstände schon von Anfang Ad absurdum geführt. Amerikaner haben noch nach meinen Erfahrungen schon immer nach den in den Gegenständen enthaltenen Stoffen deklariert um beispielsweise die vorgeschriebenen Mengengrenzen der UN 3363 für die Gegenstände zu umgehen.

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: DJSMP] #40335 27.01.2026 16:22
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Claudi Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP


Hast du einen konkreten Fall? Oder war das nur ein theoretischer Gedanke.

.


Ich kam nur drauf, weil ich Argumente brauchte, warum man ein Gerät mit ner Lithiumbatterie und magnetized material nicht als UN3548 klassifizieren kann. Idee war: Li-Batterie ist 9, Magnete sind 9. 3.10.4 sagt zum Glück auch nochmal, dass magnetized material zusätzlich zu deklarieren ist und nicht irgendwie als Klasse 9 einer anderen Klasse 9-Gefahr gegenübergestellt werden muss.

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: Claudi] #40338 28.01.2026 11:07
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DJSMP Offline
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Ist ja eigentlich nicht meine Art nach Befreiungen zu suchen... aber...

Ist der Magnet wirklich Gefahrgut im Sinne der IATA-DGR? (Kompassabweichung mehr als 2°)

Ist die Lithiumbatterie eingebaut? Dann eventuell auch über die maximal vier eingebauten Zellen bzw. 2 eingebauten Batterien und maximal 2 Versandstücke pro Sendung freistellen?

Der Magnet hat doch sicher immer eine eigene Verpackung. Bliebe dann noch die Frage wieviele Versandstücke je Sendung...

Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) [Re: DJSMP] #40340 28.01.2026 13:56
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Claudi Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ist ja eigentlich nicht meine Art nach Befreiungen zu suchen... aber...

Ist der Magnet wirklich Gefahrgut im Sinne der IATA-DGR? (Kompassabweichung mehr als 2°)


Aussage der fragenden Person: ja

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ist die Lithiumbatterie eingebaut? Dann eventuell auch über die maximal vier eingebauten Zellen bzw. 2 eingebauten Batterien und maximal 2 Versandstücke pro Sendung freistellen?

Der Magnet hat doch sicher immer eine eigene Verpackung. Bliebe dann noch die Frage wieviele Versandstücke je Sendung...


Batterie > Section II-Grenzen.

Aber mit der Kombi hab ich kein Problem: UN3481 mit allem drum und dran + Mag-Aufkleber + Angaben in AWB (DGD für UN3481, DGD braucht man für UN2807 nicht bzw. vielleicht schreibt der Versender das auch rein, soweit ging die Frage gar nicht).


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