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Re: UN3077 [Re: gefahrgutbaer] #31871 09.12.2021 13:02
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Claudi Offline
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Nicht ausschließlich Umverpackungen, das können auch sehr oft Außenverpackungen sein. Es steht ja drin: wenn die Transportverpackung entfernt wurde...

Ich verstehe das so: alles, was entfernt wird, bevor ein Produkt z. B. "einzeln im Verkaufsregal" steht, d.h. reine Transportverpackungen, also braune/ eher neutrale Kartons/ Pakete, die nicht Produktverpackung sind, also bei der Verwendung/ Nutzung nicht mehr relevant sind, benötigen keine CLP-Kennzeichnung/ kein Gefahrstoffetikett. Sie dienen nur der Bündelung, dem Schutz etc. der Produktverpackung.

Manchmal sind Produkte in Produktschachteln, z. B. Geschirrspültabs in Produktkarton, Entkalkertütchen in Produktschachtel <-- dort sind z. B. Produktinformationen, Inhaltsangaben, CLP-Angaben etc. auf den Kartons/ Schachteln, dort muss ein Gefahrstoffetikett drauf sein.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 09.12.2021 13:03.
Re: UN3077 [Re: gefahrgutbaer] #31872 09.12.2021 13:03
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Ging es nicht ursprünglich um die Frage ob SV 375 anwendbar ist?

Meiner Meinung nach driftet ihr jetzt im Gefahrstoffrecht arg ab. Für den Beratungsumfang, der jetzt diskutiert wird, verlangen andere Geld. grin

Re: UN3077 [Re: DJSMP] #31873 09.12.2021 13:04
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ging es nicht ursprünglich um die Frage ob SV 375 anwendbar ist?

Meiner Meinung nach driftet ihr jetzt im Gefahrstoffrecht arg ab. Für den Beratungsumfang, der jetzt diskutiert wird, verlangen andere Geld. grin


Das dient aber auch uns allen im Forum, also auch den Spezis untereinander.

Re: UN3077 [Re: Claudi] #31874 09.12.2021 13:05
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Macht mal! Ich lese interessiert mit...

Re: UN3077 [Re: DJSMP] #31875 10.12.2021 09:28
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Marco66 Offline
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Methusalem
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Macht mal! Ich lese interessiert mit...

Dann werfe ich auch mal etwas in die Runde:
https://echa.europa.eu/documents/10...pdf/89628d94-573a-4024-86cc-0b4052a74d65
Auf Seite 55 bis 57 werden die Begriffe Transportverpackung uns Außenverpackung aus CLP-Blickwinkel erklärt, leider nur in englischer Sprache. Interessant ist, dass die Außenverpackung total anders definiert ist und zwar nicht als Teil einer zusammengesetzten Verpackung.

Auch wichtig: Bei einer kurzzeitigen Lagerung zum Zwecke des Weitertransportes muss das CLP-Etikett nicht angebracht werden. Wenn der Transport beendet ist, (hier gilt wohl die Definition von Transport aus den Gefahrgutvorschriften), muss die Transportverpackung entfernt werden oder ein CLP-Etikett muss angebracht werden.

In vielen Fällen haben die Absender keinen Einfluss auf die Etikettierung beim Empfänger. Auch werden nicht alle Empfänger wie Außenläger oder Läger beim Kunden die Möglichkeit haben, ein CLP-konformes Etikett zu erstellen. So ist es wohl besser das CLP-Etikett vor dem Transporte auf der Transportverpackung anzubringen.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
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