Nicht ausschließlich Umverpackungen, das können auch sehr oft Außenverpackungen sein. Es steht ja drin: wenn die Transportverpackung entfernt wurde...
Ich verstehe das so: alles, was entfernt wird, bevor ein Produkt z. B. "einzeln im Verkaufsregal" steht, d.h. reine Transportverpackungen, also braune/ eher neutrale Kartons/ Pakete, die nicht Produktverpackung sind, also bei der Verwendung/ Nutzung nicht mehr relevant sind, benötigen keine CLP-Kennzeichnung/ kein Gefahrstoffetikett. Sie dienen nur der Bündelung, dem Schutz etc. der Produktverpackung.
Manchmal sind Produkte in Produktschachteln, z. B. Geschirrspültabs in Produktkarton, Entkalkertütchen in Produktschachtel <-- dort sind z. B. Produktinformationen, Inhaltsangaben, CLP-Angaben etc. auf den Kartons/ Schachteln, dort muss ein Gefahrstoffetikett drauf sein.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 09.12.2021 14:03.