ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Es werden 3 Kanister (Bauartgeprüft und für diesen Stoff zugelassen) a´30 L (UN1789 VG III) und 3 Kanister (ebenfalls bauartgeprüft und für diesen Stoff zugelassen) á 30 L (UN1805 VG III) per Luftfracht nach IN versendet. Es gilt für beide Stoffe bei CAO die VA 856 und die max. Nettomenge / Versandstück von 60 L. Nach VA 856 sind Einzelverpackungen (also diese 6 Kanister) zum Versand zugelassen, eine zusammengesetzte Verpackung ist nicht möglich, da bin ich bei den Mengengrenzen pro Innenverpackung schon raus. Jetzt meine Frage: Wenn ich alle 6 Kanister (Zusammenpackung der Stoffe erlaubt!) in eine Kiste packe, und das ganze als "OVERPACK" markiere, gelten dann diese 60 L max. Nettomenge pro Versandstück auch?
Moin, die Kanister sind das Versandstück wofür die Menge in der Verpackungsanweisung gilt - und diese sind auch komplett zu kennzeichnen - auf dem Bild sieht das nicht so aus als wäre das hier der Fall. Das kann alles in den Overpack + Eintrag in die DGD gruss..aw
Re: CAO Nettomenge pro Versandstück
[Re: aw_]
#3179019.11.202108:48
Moin, vielen Dank für die Antwort. Ja, die Kanister müssen noch mit Shipper/Consignee, Gefahrzettel 8, etc. gekennzeichnet werden, das ist noch nicht passiert.